Lagerbedingungen

Kühle Taschen und heißes Wetter Cynthia Möthrath, 08.06.2018 16:26 Uhr

Berlin - 

Die sommerlichen Temperaturen sind gut fürs Gemüt. Für viele Arzneimittel jedoch ist die Hitze gefährlich. Kühlpflichtige Arzneimittel müssen während der warmen Monate unbedingt ordnungsgemäß gelagert und transportiert werden.

Vor allem eiweißhaltige Arzneimittel wie Insuline, Impfstoffe aber auch sogenannte Biologicals tragen den Aufdruck „im Kühlschrank aufbewahren“. Das bedeutet, sie müssen konstant zwischen zwei und acht Grad aufbewahrt werden. Diese Arzneimittel werden deshalb auch als kühlpflichtig bezeichnet. Wichtig ist, dass sie jedoch auch nicht zu kalt gelagert werden, denn sie dürfen keinesfalls einfrieren. Eine zu warme, aber auch zu kalte Lagerung kann nämlich eine Wirkminderung oder sogar einen kompletten Wirkverlust zur Folge haben.

In der Apotheke wird die optimale Temperatur täglich dokumentiert. Doch sobald das Arzneimittel die Apotheke verlässt, muss auch hier die ordnungsgemäße Lagerung gewährleistet sein. Deshalb sollte dem Kunden bei wärmeren Temperaturen unbedingt immer eine kühle Transportmöglichkeit zur Verfügung gestellt werden. Hierfür eignen sich Isoliertaschen oder Styroporbehälter. Zusammen mit einem Kühlakku kann so die Temperatur über einen gewissen Zeitraum gehalten werden, bis das Arzneimittel zu Hause, oder in der Arztpraxis direkt in den nächsten Kühlschrank wandert. Der Kühlakku für den Transport sollte unbedingt in Papier oder Folie eingewickelt werden, da die Verpackung sonst am Kühlelement festfrieren kann.

Die Kühltaschen werden in den meisten Apotheken als Service mitgegeben. Viele Kunden sind dankbar dafür und bringen die Taschen beim nächsten Besuch wieder mit. Das ist nicht nur gut für die Apotheke, sondern auch für die Umwelt, da sie so mehrfach verwendet werden können. Werden die Taschen zurückgegeben, sollten sie vor der nächsten Angabe desinfiziert werden. Gleiches gilt für den Kühlakku.

In einigen Apotheken hat sich ein Pfandsystem für die Kühltaschen bewährt. Kunden zahlen einen Obolus, den sie bei Rückgabe wiederbekommen.

Eine andere Alternative ist die direkte Lieferung der kühlpflichtigen Medikamente zum Arzt. Wenn die Apotheke die verordnende Praxis beliefert, ist diese Zusammenarbeit sinnvoll, da so die korrekte Lagerung für die Apotheke, den Kunden und den behandelnden Arzt sichergestellt werden kann.

Falls der Kunde das Medikament bis zur Behandlung mit nach Hause nehmen möchte, oder generell Zuhause lagert, wie es bei Insulinen der Fall ist, ist es wichtig, ihm die nötigen Hinweise mitzugeben. Zu Hause sollte das Medikament schnellstmöglich in den Kühlschrank. Doch auch hier ist die Wahl des richtigen Ortes wichtig. Am besten eignet sich immer das Gemüsefach, da hier die Temperatur konstant bleibt. In der Tür oder auf einer Ablage kommt es durch das Öffnen immer wieder zu Temperaturschwankungen. Das Medikament darf in keinem Fall an der Kühlschrankwand gelagert werden, da es festfrieren und beschädigt werden kann.