Tritt in Kliniken, Arztpraxen oder Apotheken ein Corona-Fall auf, müssen die Gesundheitsämter abwägen: Den betroffenen Mitarbeiter und seine Kontaktpersonen in Quarantäne schicken, um eine Ansteckung von Kollegen und Patienten zu verhindern? Oder möglichst viele Teammitglieder weiter arbeiten lassen, um die Versorgung aufrecht zu halten? Am Ende kommt es auf die Kategorie an.
Kontaktpersonen der Kategorie 1 standen mehr als 15 Minuten in direktem und engem Kontakt mit einem Infizierten, zum Beispiel im Rahmen eines Gesprächs oder einer medizinischen Untersuchung. Im Grundsatz gilt der Abstand von 1,5 m. Bei Innenräumen
mit schlechter Lüftung gelten unabhängig vom Abstand 30 Minuten. Der Zeitraum wird jeweils kumulativ gesehen.
Herrscht in der Apotheke kein relevanter Personalmangel, werden eine häusliche Absonderung für 14 Tage sowie gegebenenfalls weitere Maßnahmen angeordnet. Bei einem relevanten Personalmangel ist ein Arbeiten der Kontaktpersonen in Ausnahmefällen weiter möglich; sie müssen dann für 14 Tage einen Mund-Nasen-Schutz tragen, strenge Hygienevorschriften einhalten und – sofern es die Tätigkeit nicht zwingend ausschließt – 1,5 m Abstand zu anderen Personen halten. Außerdem müssen sie ihren Gesundheitszustand dokumentieren und beim Auftreten von Symptomen umgehend einen Test durchführen.
In Kategorie 2 fallen Personen, die höchstens 15 Minuten lang in engem Kontakt standen und dabei einen professionellen Mund-Nasen-Schutz durchgehend und korrekt getragen haben. Darüber hinaus gilt als Grenzwert ein kurzzeitiger Aufenthalt von weniger als 30 Minuten in einem Raum mit hoher Konzentration infektiöser Aerosole. Diese Gruppe darf weiter arbeiten unter der Prämisse der Kontaktreduktion und der Testung bei Auftreten von Anzeichen einer Infektion.
Zu Kategorie 3 gehört ausschließlich medizinisches Personal, das zwar Kontakt von weniger als zwei Metern zu einem Infizierten hatte, aber während der gesamten Zeit eine adäquate Schutzbekleidung getragen hat. Hier wird laut RKI kein Anlass für eine Absonderung oder regelmäßige Untersuchungen asymptomatischer Mitarbeiter auf Sars-CoV2 gesehen.
Grundsätzlich soll medizinisches Personal mit Erkältungssymptomen zu Hause bleiben und erst nach 48 Stunden ohne Symptome den Dienst wieder antreten. Sofern möglich, soll ein Coronatest durchgeführt werden. Lässt die Personalsituation eine Absonderung nicht zu, ist Mund-Nasen-Schutz während gesamten Anwesenheit am Arbeitsplatz zu tragen, strenge Hygiene einzuhalten und Abstand zu anderen Personen zu halten. Auch hier wird ein Test empfohlen, um Klarheit zu schaffen.
Mitarbeiter, die selbst positiv getestet wurden, müssen in Quarantäne und dürfen frühestens 14 Tage nach Symptombeginn und Symptomfreiheit seit mindestens 48 Stunden wieder zur Arbeit gehen. Arbeiten ist in nur in absoluten Ausnahme- beziehungsweise Notfällen und unter ärztlicher Begleitung überhaupt in Erwägung zu ziehen. Auch dann gilt natürlich: Mund-Nasen-Schutz, strenge Hygiene und Abstandhalten.
Generell gilt, dass allen anderen Maßnahmen zur Sicherstellung einer unverzichtbaren Personalbesetzung ausgeschöpft sein müssen. Die Anwendung der Ausnahmeregelung muss beschränkt bleiben auf essentielles beziehungsweise hoch spezialisiertes KritIS-Personal, das nicht durch Umsetzung oder kurzfristiges Anlernen von Personal aus anderen Bereichen ersetzt werden kann. In jedem Fall sollte zudem ein betriebliches Konzept mit präventiven Maßnahmen bestehen, das etwa Abstandsregelungen, Vereinzelung von Mitarbeitern und die Zuordnung in feste Teams beinhaltet. Kontaktpersonen, so sie denn weiter arbeiten, sollten nach Möglichkeit keinen unmittelbaren Kontakt mit „gesundem“ Personal haben.
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