Nicht alle Konservierungsmittel sind für Kinder geeignet. Insbesondere bei oral einzunehmenden Darreichungsformen sollte auf das Alter geachtet werden. Bei pädiatrischen Rezepturen kann es vorkommen, dass Grundlagen dem Alter entsprechende ausgetauscht werden müssen. Einen passenden Download mit den Anwendungseinschränkungen der einzelnen Konservierungsstoffen gibt es hier.
Generell gilt: Bei der Herstellung von Rezepturen für Kinder ist neben der Dosierung des Wirkstoffes auch auf die Dosierung und Art des eingesetzten Konservierungsmittels zu achten. Nicht jede Substanz ist für jedes Alter geeignet – insbesondere bei Kleinkindern unter zwei Jahren ist Vorsicht geboten.
Folgende Stoffe sollten bei oral einzunehmenden Rezepturen bei Kindern unter zwei Jahren nicht eingesetzt werden:
Natriumbenzoat kann das Bilirubin aus der Albuminbindung verdrängen und zu einem Ikterus führen. Der Stoff wird in Konzentrationen bis zu 0,2 Prozent eingesetzt und wirkt in pH-Bereichen <5 konservierend. Die Suspensionsgrundlage Syrspend (Fagron) enthält Natriumbenzoat und sollte daher bei Kindern unter zwei Jahren keine Anwendung finden.
Statt Sorbinsäure kann eine Rezeptur auch mit Benzoesäure konserviert werden – die Einarbeitung verläuft ähnlich: Aufgrund der schlechten Wasserlöslichkeit der Benzoesäure wird das leicht wasserlösliche Natriumbenzoat in Wasser gelöst und in Kombination mit Citronensäure verwendet. Benzoesäure kann allerdings von Kindern unter zwei Jahren aufgrund einer noch unreifen Enzymaktivität nicht vollständig abgebaut werden. Bei zu starker Kumulation kann es zu Schädigungen des zentralen Nervensystems kommen.
Auch Methyl- und Propylparabene gelten ebenfalls als weniger gut geeignet. Beide Stoffe können zu allergischen Reaktionen führen. In Kosmetika für Babys und Kleinkinder sind beide Stoffe EU-weit seit fünf Jahren verboten. Propylparaben kann im Körper an den Östrogenrezeptor binden und hormonähnliche Wirkungen hervorrufen. Bei Methylparaben sieht die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) bei Konzentrationen bis zu 0,2 Prozent kein Risiko.
Vorsicht ist auch bei der Verwendung von konserviertem Wasser geboten. Für eine längere Haltbarkeit sind Methyl-4-hydroxybenzoat und Propyl-4-hydroxybenzoat (Methyl- und Propylparaben) hinzugefügt. Propyl-4-hydroxybenzoat darf bei Kindern nicht eingesetzt werden. Eine östrogenähnliche Wirkung wird diskutiert. Bei einer Anwendung im Mund- und Rachenraum ist mit lokalanästhetischen Effekten von PHB-Estern zu rechnen. Generell wichtig: Konserviertes Wasser ist nicht für die Herstellung von Parenteralia geeignet – unabhängig vom Alter sollte hier auf Aqua injectabilia zurückgegriffen werden. Konserviertes Wasser hat etwa pH 6.
Ebenfalls problematisch: Das häufig eingesetzte Propylenglycol. Kinder bis zu vier Jahren können nach Aufnahme des Stoffes mit unerwünschten Nebenwirkungen reagieren. Der Grund: Die unzureichende Verstoffwechslung des mehrwertigen Alkohols. Es besteht die Gefahr der Kumulation – nach Überwinden der Blut-Hirn-Schranke kann es zu alkoholähnlichen Symptomen und Krampfanfällen kommen. Um konservierend zu wirken, muss Propylenglycol im Vergleich zu anderen Konservierungsmitteln hoch dosiert eingesetzt werden. Als oberer Grenzwert gilt: 50 mg Propylenglycol pro Kilogramm Körpergewicht bei Kindern bis fünf Jahren. Ein Beispiel aus dem NRF: Der Prednisolon-Saft NRF 34.1. wird zur Akutbehandlung anaphylaktischer Reaktionen eingesetzt und enthält die Methyl-4-hydroxybenzoat-Konzentrat-Stammzubereitung (NRF S.34.). Die Stammzubereitung setzt sich aus Methyl-4-hydroxybenzoat und Proylenglycol zusammen. Das NRF gibt folgenden Hinweis: „In Arzneimitteln zum Einnehmen für Kinder soll Propylparaben nur nach individueller Beurteilung angewendet werden.“
Kaliumsorbat beziehungsweise Sorbinsäure gelten als Konservierungsmittel der Wahl für alle Altersklassen. In den Konzentrationen 0,14 Prozent und 0,1 Prozent wirken sie im pH-Bereich von 3,5 bis 5,5 konservierend. In der fertigen Suspensionsgrundlage InOrpha von Inresa ist Kaliumsorbat enthalten – dieses Produkt eignet sich für Suspensionen bei Kindern unter 2 Jahren. Im Vergleich zu anderen Grundlagen ist InOrpha teurer. Die Suspensionsgrundlage nach NRF setzt sich zusammen aus Hydroxyethylcellulose 10.000, Glucose, Kaliumsorbat, Citronensäure und gereinigtem Wasser. Demnach ist die Stammzubereitung S. 52 für Kinder unter zwei Jahren geeignet. Die Grundlage für Suspensionen zum Einnehmen ist nur schwach gepuffert, pH-Werte über 6 gefährden die mikrobiologische Stabilität.
Kinder haben eine dünnere Haut als Erwachsene. Die geringere Hautdicke ist vor allem bis zu einem Alter von fünf Jahren entscheidend bei der Auswahl eines geeigneten Konservierungsmittels. Dazu kommt, dass Kinderhaut noch keinen vollständigen Säureschutzmantel aufweist. Somit ist nicht nur bei den Wirkstoffen, sondern auch bei den Konservierungssftoffen mit einer erhöhten transkutanen Resorption zu rechnen. Werden Salben & Co. auf geschädigter Haut angewendet, so kann es zu Neben- und Wechselwirkungen kommen. Verstärkt wird dieser Effekt zusätzlich bei der verwendung von stark lipophilen Salben, da es hier zur Ausbildung eines Okklusionseffektes kommen kann.
Ein Beispiel: Harnstoffcremes bei trockener Haut. Diese sind, je nach eingesetzter Grundlage, oft mit einem Milchsäure-Natriumlactat-Puffer versetzt. Auf geschädigter Haut kann Milchsäure leichter resorbiert werden und auf empfindlicher Kinderhaut weitere Reizungen hervorrufen. Neben der Wirkstoffreduzierung kann die alternative pH-Einstellung mit Trometamol in einen hautverträglicheren Bereich sinnvoll sein.
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