Ausbildung

Koalition will PTA-Schulgeld streichen

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Berlin -

Geschenk zum 50. Geburtstag: Die PTA ist die rechte Hand des Apothekers und unverzichtbar. In wenigen Tagen feiert der Beruf Jubiläum. Ein Punkt im Koalitionsvertrag der Großen Koalition könnte die Ausbildung attraktiver machen. Auch das Schüler-BaföG kann eine Alternative für die finanzielle Absicherung sein.

PTA-Schulen haben mit sinkenden Schülerzahlen zu kämpfen. Die Ausbildung scheint aufgrund des hohen Schulgeldes, des geringen Verdienstes und der eher spärlichen Aufstiegschancen nicht sonderlich attraktiv. Dabei hat der Beruf in vielerlei Hinsicht etwas zu bieten. So können PTA nicht nur in der Apotheke arbeiten, sondern auch in der Industrie, bei Krankenkassen, im Außendienst oder der Bundeswehr Fuß fassen. Der Koalitionsvertrag in spe bietet einen zusätzlichen Anreiz.

„Wir werden die Ausbildung der Gesundheitsfachberufe im Rahmen eines Gesamtkonzeptes neu ordnen und stärken. Wir wollen das Schulgeld für die Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen abschaffen, so wie es in den Pflegeberufen bereits beschlossen wurde“, ist im Vertrag der Parteien zu lesen. Andreas May, Adexa-Vorstand und PTA erscheint „die Abschaffung des Schulgeldes im Lauf dieser Legislaturperiode“ möglich. „Unbedingt nötig ist aber auch eine Ausbildungsnovellierung, und zwar nicht erst kurz vor den nächsten Bundestagswahlen“.

Die Höhe des Schulgeldes variiert derzeit zwischen den einzelnen Schulen. An staatlichen Schulen wird kein Schulgeld fällig, jedoch gibt es nur wenige Einrichtungen. Im Rahmen einer Umschulung kann beispielsweise mit der Agentur für Arbeit eine Förderung beziehungsweise Kostenübernahme beantragt werden. Neben dem Schulgeld können zusätzliche Kosten für Lehrbücher, Laborgeräte, Kittel oder Exkursionen anfallen. Da die Ausbildung nicht betrieblich ist und meist an Berufsfachschulen oder Berufskollegs stattfindet, erhalten die Schüler kein Geld. Möglich ist jedoch ein Förderung durch Schüler-BaföG, das beantragt werden muss.

Das Schüler-BaföG ist in der Regel ein Vollzuschuss und muss nicht zurückgezahlt werden. Die Berechnung erfolgt elternabhängig und ist individuell. So können die eigenen Einkünfte und die der Eltern – oder gegebenenfalls des Ehepartners – die Höhe des Zuschusses mindern.

PTA-Schüler mit eigenem Hausstand können maximal 590 Euro monatlich erhalten. Wer noch familienversichert ist, aber nicht bei den Eltern wohnt, muss auf den Zuschlag für die Krankenkasse von 71 Euro verzichten. Für angehende PTA, die noch bei den Eltern wohnen, liegt der Höchstsatz bei 317 Euro – auch hier werden im Falle einer Familienversicherung 71 Euro abgezogen. Angesichts der Kosten, die für das Schulgeld anfallen, lässt sich kaum ein eigener Haushalt führen – in Augsburg fällt ein Schulgeld von etwa 185 Euro an, in Paderborn etwa 295 Euro.

Über die Novellierung der PTA-Ausbildung wird seit Langem diskutiert. Die Tatsache, dass die Attraktivität der Ausbildung ausbaufähig ist, sorgt für Übereinstimmung. Bundesapothekerkammer (BAK), Adexa und BVpta trafen sich im vergangenen Juni zu einem Sondierungsgespräch, denn Ideen zur Novellierung und zur Ausbildungs-Finanzierung gab es bislang viele. Unter anderem wurde der Wunsch nach einer Verlängerung des Praktikums auf ein Jahr laut. Auch bundeseinheitliche Rahmenlehrpläne sowie eine tarifliche Ausbildungsvergütung stehen auf dem Wunschzettel. Angeregt wurden zudem verpflichtende begleitende Unterrichtsveranstaltungen sowie neue Lerninhalte – ihnen müssten andere Inhalte weichen oder die Ausbildungszeit müsste auf drei Jahre ausgeweitet werden.

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