Nicht immer steht reiner Wirkstoff für die Kapselherstelung zu Verfügung. Um dennoch herstellen zu können, dürfen Fertigarzneimittel verwendet werden. Die Tabletten müssen gemörsert und anschließend mit Füllstoff vermengt werden. Die Herstellung kann volumetrisch oder gravimetrisch erfolgen. Immer mehr Apotheken setzten auf die gewichtsbasierte Variante – hier entfällt der Arbeitsschritt der Bestimmung des Füllvolumens mittels Messzylinder.
Einfache Tabletten sind zu bevorzugen. Das Fertigarzneimittel darf nicht in retardierter Form vorliegen – Überzüge erschweren das Zerkleinern. Die angegebene Aufbrauchfrist der hergestellten Kapseln darf nicht über das Verfalldatum des Fertigarzneimittels hinausgehen. Da auch industriell hergestellte Tabletten einer gewissen Schwankung unterliegen, sollte das Präparat im Überschuss eingesetzt werden – im Optimalfall wird eine N1 Packung (20 Stück) eingesetzt. Diese Packung kann auch komplett taxiert werden.
Je nachdem, wieviel Wirkstoff die einzelne Kapsel enthält, sollte mit einem Produktionszuschlag kalkuliert werden. Bei Kapseln mit mehr als 20 mg Wirkstoff sollte mit einem Zuschlag von 5 Prozent kalkuliert werden. Bei niedriger dosierten Kapseln sollte ein Produktionszuschlag von 10 Prozent berechnet werden. Dieser Zuschlag ist nur auf die Wirkstoffmenge anzuwenden, nicht auf die Füllstoffmenge. Bei Reinsubstanzen wird des weiteren der Einwaagekorrekturfaktor mit einbezogen – bei der Herstellung aus Fertigarzneimitteln entfällt dieser Schritt.
Die Tabletten müssen, bevor sie weiterverarbeitet werden, sorgfältig gemörsert werden. Die Pulverisierung des gewählten Fertigarzneimittels ist in einer genügend großen Reibschale mit Pistill solange durchzuführen, bis keine größeren Partikel mehr zu erkennen sind. Die Reibschale muss komplett trocken sein. Ein vorheriges Auskleiden mit Hilfsstoff kann entfallen, da ja im Überschuss gemörsert wird. Ein Ausleiden würde im Umkehrschluss eine „Verdünnung“ des Pulvergemischs nach sich ziehen. Lassen sich einzelne Bestandteile nicht weiter zerkleinern, dürfen diese nicht einfach entfernt werden.
Bei der volumetrischen Methode wird das Füllvolumen der Leerkapseln vor jeder Herstellung mit Hilfe eines Messzylinders bestimmt. Alle Kapseln werden im ersten Schritt mit Füllmittel plan befüllt. Das verwendete Füllmittel wird auf ein, optimalerweise schwarzes laminiertes, Blatt ausgekippt und in einen Messzylinder überführt.
Bei der gravimetrischen Herstellung darf, bei fehlender Validierung anderer Füllmittel, nur mit dem Füllmittel NRF S.38 gearbeitet werden. Die Nennfüllmasse für die Kapselgröße 1 beträgt für das Füllmittel nach Vorschrift S.38. beispielsweise 0,275 g pro Kapsel.
Egal welche Herstellmethode gewählt wird, am Ende muss auf Gleichförmigkeit der Masse geprüft werden. Hierfür muss das durchschnittliche Leergewicht der verwendeten Kapseln und das Gewicht der gefüllten Kapseln bestimmt werden. Es sollten mindestens zehn befüllte Kapseln gewogen werden. Das NRF bietet zur erleichterten Bestimmung der durschnittlichen prozentualen Abweichung des Kapselinhaltes ein Rechentool zu Verfügung.
Vor einiger Zeit wurde die Methode in zwei Fälle unterteilt. Die alte 80 Prozent Regel findet im NRF keine Anwendung mehr. Die Unterteilung legt fest, ob eine Vorverreibung des Wirkstoffes stattfinden muss. Fall 1 findet Anwendung, wenn die Wirkstoffmasse geringer als 1/100 der Kalibriermasse ist. Eine Verreibung von Wirkstoff mit Füllmittel muss vor der Herstellung erfolgen. Der Wirkstoff wird bis zum Einhundertfachen der Masse mit Füllmittel anteilig aufgestockt und unter häufigem Abschaben homogen verteilt. Nun kann direkt mit Füllmittel auf 100 Prozent aufgefüllt werden. Bei Fall zwei werden ungefähr 25 Prozent des Kalibriervolumens mit Füllmittel im Messzylinder vorgelegt, darauf wird der Wirkstoff gegeben. Abschließend kann auf 100 Prozent mit Füllmittel aufgefüllt werden.
Als Kapselfüllstoff ist bei der Herstellung aus Fertigarzneimitteln möglichst ein bereits im Fertigpräparat enthaltener Hilfsstoff zu bevorzugen – hochdisperses Siliciumdioxid kann als Fließregulierungsmittel immer zugesetzt werden kann (im Verhältnis 0,5 Prozent m/m).
Für standardisierte Kapselrezepturen sind standardisierte Füllmittel zu verwenden. Diese besitzen eine definierte Dichte. Für das Standardfüllmittel aus Mannitol und hochdispersem Siliciumdioxid nach Vorschrift NRF S.38. wird die Schüttdichte zwischen 0,475 und 0,575 g/ml festgesetzt. Es ist zu berücksichtigen, dass die Schüttdichte keine Naturkonstante ist. Es werden tendenziell niedrigere Werte erhalten, wenn auf kleinere Messzylinder zur Bestimmung umgestellt wird (vorgegeben ist der 250 ml Messzylinder). Die effektive Schüttdichte des Pulvers ist in niedrigvolumigen Hartkapseln nochmals geringer.
Typische Fließregulierungsmittel in pulvergefüllten Kapseln ist hochdisperses Siliciumdioxid. Der Stoff besitzt eine spezifische Oberfläche von 200 m2/g und erleichtert in 0,5-prozentiger Konzentration zum einen die Vermahlung von Wirkstoffen und zum anderen die klumpenfreie Mischung mit Füllstoff – das Fließverhalten wird verbessert.
Weitere typische Füllstoffe sind Mannitol, Lactose-Monohydrat, mikrokristalline Cellulose, Glucose, Maisstärke und Saccharose.
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