Um für den herausfordernden Arbeitsalltag in der Apotheke Kraft zu tanken, wird der Urlaub oft schon lange im Voraus herbeigesehnt. Während einige Angestellte sich gerne mehrere kleine Auszeiten auf das Jahr verteilen, wollen andere eine möglichst lange Pause. Doch darf der gesamte Jahresurlaub überhaupt am Stück genommen werden?
Seit August 2024 gilt der neue Bundesrahmentarifvertrag (BRTV), der Angestellten im Tarifgebiet des Arbeitgeberverbands Deutscher Apotheken (ADA) neben einer verkürzten Wochenarbeitszeit auch einen Urlaubstag mehr pro Jahr beschert: Vollzeit-Tarifbeschäftigte haben demnach Anspruch auf 35 freie Tage. Nach vier Jahren Betriebszugehörigkeit sind es 36 Urlaubstage. In Sachsen besteht Anspruch auf 34 freie Tage plus einen weiteren nach fünf Jahren Betriebstreue, in Nordrhein sind es 33 beziehungsweise 34 Tage.
Wann sie diese nutzen wollen, entscheiden Angestellte in der Regel selbst – jedoch in Absprache mit dem/der Chef:in. Außerdem gilt gemäß § 11 Absatz 1: „Der Urlaub dient der Erholung und der Erhaltung der Arbeitskraft. Er ist seiner Bestimmung entsprechend möglichst zusammenhängend zu nehmen und zu gewähren.“ Sprich: PTA und andere Kolleg:innen sollten im besten Fall nicht nur einzelne Tage freinehmen. Doch dabei stellt sich die Frage, ob auch der gesamte Jahresurlaub am Stück genommen werden kann, sodass Angestellte mindestens 35 Tage auf einmal frei hätten.
Die Antwort liefern das Bundesurlaubsgesetz und der BRTV. „Der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren, es sei denn, daß dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen“, heißt es in § 7 Absatz 2 Bundesurlaubsgesetz. Doch auch wenn entsprechende Gründe gegen die Inanspruchnahme des gesamten Jahresurlaubs am Stück vorliegen, muss bei einer Aufteilung ein zusammenhängender Zeitraum von mindestens zwölf aufeinanderfolgenden Werktagen entstehen – sofern überhaupt Anspruch auf mehr als zwölf freie Tage besteht.
Auch laut BRTV ist geregelt, dass die Urlaubswünsche der Mitarbeitenden grundsätzlich zu berücksichtigen sind. Dies gilt allerdings ebenfalls nur, wenn dem keine dringenden betrieblichen Belange oder Urlaubswünsche anderer Kolleg:innen, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang haben, entgegenstehen.
Somit ist es generell möglich, den gesamten Jahresurlaub am Stück zu nehmen. Allerdings braucht es wie gewohnt die Zustimmung des/der Chef:in und in der Regel auch eine Absprache mit dem Team, sodass nicht mehrere Kolleg:innen auf einmal frei haben.
Übrigens: In Nordrhein sieht der Rahmentarifvertrag vor, dass Apothekenangestellte einmal im Jahr mindestens drei Wochen am Stück freinehmen müssen, wenn Anspruch auf einen Jahresurlaub von mehr als 24 Werktagen besteht.