Bewährungsstrafe für PTA

Jahrelang aus der Kasse bedient: PTA verurteilt

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Berlin -

Das Amtsgericht Weißwasser hat eine 43-jährige PTA verurteilt, weil sie sich jahrelang auf Kosten ihres Betriebes bereichert hat. Durch fingierte Abgaben hat die Frau der Apotheke einen Schaden von mindestens 3500 Euro verursacht – mutmaßlich aber noch weit mehr, denn in mehr als zwei Dritteln der Fälle wurde das Verfahren eingestellt.

Der Richter am Amtsgericht sah es als erwiesen an, dass sich die ehemalige Mitarbeiterin in der Zeit von Juni 2014 bis März 2015 in mindestens 53 Fällen der Untreue schuldig gemacht hat. Dabei könnte die Liste der Vergehen weitaus länger sein, denn zwischen Juni 2013 und Mai 2014 war es zu 129 weiteren Betrugshandlungen gekommen – das Verfahren wurde jedoch vorläufig eingestellt. Der Gesamtschaden, den sie der Apotheke im sächsischen Weißwasser verursacht hatte, berief sich laut Staatsanwaltschaft auf rund 7000 Euro.

Dass die PTA so lange nicht aufflog, lag an der Beziehung zu ihrer Chefin: Die beiden Frauen waren seit Jahren befreundet, deshalb fiel der Verdacht auch nicht auf die Angestellte, als erste Unregelmäßigkeiten festgestellt wurden. Im Frühjahr 2015 wunderte sich die Apothekerin dann: Ihre vermeintliche Freundin eröffnete ihr, dass zum 1. April kündigt. Als Grund habe sie ein schlechtes Arbeitsklima in der Apotheke genannt, hieß es vor Gericht.

Da hatte sie sich schon seit Jahren aus der Kasse bedient. So habe sie laut Gerichtsurteil Arzneimittel auf ausgedachte gebührenfreie Rezepte gescannt, die echten Rezepte lagen nie zur Abrechnung vor. Entweder habe sie dann alternativ als verkauft deklarierte Rezepte für den Eigenbedarf verwendet oder aber den entsprechenden Betrag aus der Kasse entnommen. „Des Weiteren sind Stornierungen von Nicht-Lagerbeständen vorgenommen worden, welche entweder bereits verkauft oder nie vorhanden waren“, so das Urteil. „So war es auch nicht erforderlich, die Warenbestände zu korrigieren.“ Außerdem soll die Frau die Rückgabe von Arzneimittel vorgetäuscht haben. Im Warenwirtschaftssystem hatte sie angegeben, dass der Artikel storniert wurde und sich den entsprechenden Betrag aus der Kasse genommen. Die Unregelmäßigkeiten, die schließlich nach ihrer Kündigung dazu führten, dass sie aufflog, waren jene fehlerhaften Lagerbestände.

Vor Gericht leugnete die PTA zuerst, die Taten begangen zu haben. Es hätten auch zehn weitere Mitarbeiter Zugriff auf das Computersystem gehabt. Doch da machten ihr die Arbeitsnachweise der Chefin einen Strich durch die Rechnung: Dank derer konnte vor Gericht aufgezeigt werden, dass sie an allen Tagen, an denen es zu Unregelmäßigkeiten kam, Dienst hatte. Jene Arbeitsnachweise gab es jedoch erst nach einem Softwareupdate im Jahr 2014 – für die davor liegenden Taten konnte also kein Beweis erbracht werden.

Auch deshalb kam die PTA trotz des Versuchs, ihre Schuld abzustreiten, mit einer milden Strafe davon. Sie wurde verwarnt und erhielt eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 40 Euro, insgesamt 2400 Euro. Die muss sie jedoch voraussichtlich gar nicht bezahlen, denn die Geldstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Lässt sich die zuvor nie juristisch in Erscheinung getretene Frau in den nächsten zwei Jahren nichts zu Schulden kommen, kommt sie mit einem blauen Auge davon. Fast zumindest, denn die 3500 Euro Schaden, die sie ihrer Chefin verursacht hat, muss sie in Raten zu 200 Euro im Monat zurückzahlen.

Folgen hatte der Fall allerdings auch für eine völlig unbeteiligte Apothekerin. Denn die Sächsische Zeitung hatte einen freien Mitarbeiter zum Gerichtsprozess geschickt – und der brachte die Fakten etwas durcheinander. Aus der PTA, die in Krauschwitz wohnte und in Weißwasser arbeitete, machte er eine „Apothekerin aus Krauschwitz“. Die einzige Apothekeninhaberin in Krauschwitz hat seitdem mit Gerüchten und täglichen Kundenfragen in ihrer Apotheke zu kämpfen.

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