Recht auf Gehaltsplus

Ist mehr Geld für PTA Pflicht?

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Berlin -

Steigende Kosten, Inflation, mehr Wertschätzung der Leistungen: Es gibt viele Gründe für den Wunsch nach mehr Geld. Es ist also Verhandeln angesagt. Aber müssen PTA ein Nein akzeptieren oder gibt es ein Recht auf ein Gehaltsplus?

Über das Gehalt wird immer wieder diskutiert. Für einen Großteil der PTA steht dabei fest: Sie wollen und brauchen mehr. Denn die aktuelle Vergütung reicht gerade zum Überleben, ist zum Leben jedoch zu wenig, wie der große PTA-Gehaltsreport gezeigt hat. Das Problem: Nicht jede/r Chef:in will sich auf eine Erhöhung einlassen. Aber gibt es ein Recht auf ein Gehaltsplus, sodass mehr Geld für PTA Pflicht wird?

(K)ein Recht auf Gehaltsplus: Das gilt

Nein, denn ein gesetzlich verankertes Recht auf ein Gehaltsplus gibt es laut Arbeitsrechtsexpert:innen nicht. In einigen Fällen können sich PTA dennoch freuen, denn wie immer gibt es Ausnahmen:

  • Tariferhöhung: Besteht Tarifbindung und handeln die entsprechenden Interessenvertretungen – sprich Adexa und Arbeitgebervertretung – eine entsprechende Anpassung der Tarifstufen aus, haben Apothekenangestellte in diesem Fall einen Anspruch, diese Erhöhung auch zu bekommen.
  • Betriebliche Übung: Sind regelmäßige Gehaltserhöhungen, beispielsweise immer zu Jahresbeginn oder für alle Mitarbeitenden ab fünf Jahren Betriebszugehörigkeit, gängige Praxis, die seit Jahren so gehandhabt wird, gilt dies als betriebliche Übung. Das bedeutet, PTA haben in diesem Fall ein Recht auf das Gehaltsplus.
  • Arbeitsvertrag: Findet sich im Arbeitsvertrag oder der Betriebsvereinbarung eine entsprechende Regelung, wonach die Vergütung regelmäßig zu überprüfen beziehungsweise zu erhöhen ist, kann dies ebenfalls als Anspruch auf mehr Geld angesehen werden, wie ver.di in Anbetracht eines Gerichtsurteils informiert.

Hinzu kommt, dass es gemäß dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz tabu ist, Personen aufgrund von Faktoren wie Geschlecht, Herkunft, Religion und Co. zu benachteiligen. Das bedeutet, erhält ein/e Kolleg:in eine Gehaltserhöhung und es besteht der Verdacht, dass ein anderer Kollege trotz gleicher Leistungen nur deshalb leer ausgeht, weil er weiblich/männlich ist oder eine andere Hautfarbe hat, solltest dies zur Sprache gebracht werden, am besten mit klaren Beweisen.

Fest steht also: Ein generelles Recht auf ein Gehaltsplus haben PTA zwar nicht, dennoch besteht die Chance auf mehr Geld. Dabei ist vor allem Verhandlungsgeschick gefragt. Wie hoch die Gehaltsanpassung ausfällt, muss nämlich oftmals individuell vereinbart werden – es sei denn, auch dies ist zuvor schriftlich vereinbart worden.

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