Das Deutsche Arzneiprüfungsinstitut (Dapi) hat die Häufigkeit der Verwendung von „pharmazeutische Bedenken“ innerhalb der Produktgruppe der Inhalativa unter die Lupe genommen. Die Erhebung basiert auf der Datenbank des Institutes über die Arzneimittelabrechnungsdaten. Hier kann eingesehen werden, wie häufig die Sonder-PZN 02567024 aufgedruckt wurde.
In der Zeit vor den Rabattverträgen konnten Apotheker:innen und PTA um einiges freier entscheiden, welches Präparat sie abgeben, sodass der/die Kund:in das für ihn passendste Medikament erhält. Heute muss hierfür die Sonder-PZN für pharmazeutische Bedenken genutzt werden. Doch die achtstellige Zahlenabfolge allein reicht nicht aus – zusätzlich muss der schriftliche Verweis und die Unterschrift mit Datum notiert werden.
Nicht alle Wirkstoffe dürfen ausgetauscht werden. In der Substitutionsausschussliste sind die Wirkstoffe gelistet, die aufgrund einer geringen therapeutischen Breite nicht ausgetauscht werden dürfen. Die Liste enthält keinen Wirkstoff der Asthma- und COPD-Therapie.
Ein Grund für pharmazeutische Bedenken kann die Befürchtung sein, dass der/die Patient:in mit der jeweiligen Darreichungsform nicht umgehen kann. Im Falle der Inhalativa ist diese Befürchtung nicht unbegründet – es sind zahlreiche verschiedene Inhalatoren am Markt, ein Wechsel kann unter Umständen die Therapietreue gefährden und zu Unter- oder Überdosierungen führen. Deshalb empfiehlt die aktuelle Nationale Versorgungsleitlinie Asthma Apotheker:innen und PTA pharmazeutische Bedenken zu erwägen, wenn der Arzt/die Ärztin auf dem Rezept kein „Aut idem-Kreuz“ gesetzt hat und es ansonsten zu einem Wechsel des Inhalationssystems kommt.
Asthma gehört zu den häufigsten chronischen Erkrankungen in Deutschland. Etwa 10 bis 15 Prozent der Kinder und etwa 5 bis 7 Prozent der Erwachsenen erkranken an Asthma. Die Therapie hat sich durch neue Arzneistoffe und Kombinationen in den letzten Jahren stark verbessert. Durch neue Therapien sind auch neue Inhalationssysteme auf den Markt gekommen.
Das Dapi hat nun die Entwicklung der Häufigkeit der Anwendung „pharmazeutischer Bedenken“ untersucht. Der Vergleich der Jahre 2016 bis 2020 ist aufgrund der relativ konstanten Abgabemengen gut durchzuführen. Der Absatz dieser Arzneimittelgruppe belief sich in den vier Jahren auf 23,0 Millionen bis 23,5 Millionen jährlich abgegebenen Packungen. Die Anwendung der Sonder-PZN 02567024 hat sich von 2016 bis 2019 um 64,1 Prozent erhöht. Besonders rasant nahm die Anwendung nach Einführung des neuen Rahmenvertrages im Juli 2019 zu. Denn ab da konnten Apotheken die pharmazeutischen Bedenken nicht nur gegen die Abgabe von Rabattarzneimitteln erheben, sondern auch gegen die Abgabe von preisgünstigen Arzneimitteln, Importe eingschlossen.
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