Influenza

Grippeimpfung für PTA empfohlen

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Berlin -

Herbstzeit ist Grippezeit. Besonders wer häufig Kundenkontakt hat, ist gefährdet. Das gilt insbesondere für Apothekenmitarbeiter, die viel beraten. Zwar herrscht in Deutschland keine Impfpflicht, doch das Robert-Koch-Institut (RKI) spricht für medizinisches Personal eine Impfempfehlung gegen die Influenza aus. Viele Krankenversicherungen tragen die Impfkosten.

Die Ständige Impfkommission (Stiko) des RKI empfiehlt die Grippeschutzimpfung insbesondere für Personen ab 60 Jahren, erhöhter gesundheitlicher Gefährdung aufgrund von Vorerkrankungen und für Schwangere. Darüber hinaus rät die Stiko auch gefährdeten Gruppen wie medizinischem Personal oder Personen, die in Einrichtungen mit viel Publikumsverkehr arbeiten, zur Impfung. Das trifft auf alle Apothekenmitarbeiter zu; speziell auf PTA und Apotheker im Handverkauf.

Häufig kommen bereits kranke Personen in die Apotheke. Daher dient die Grippeimpfung des Apothekenmitarbeiters auch dem Schutz des Kunden: Denn bereits durch eine Krankheit Geschwächte haben ein höheres Risiko, an einer schwereren Form der Influenza zu erkranken, wenn sie sich bei Mitarbeitern anstecken.

Das RKI führt zwar kein Impfregister, erhebt aber Durchimpfraten auf Grundlage von Befragungen und Abrechnungsdaten. Laut der RKI-Umfrage „Gesundheit in Deutschland aktuell“ (GEDA) waren 27 Prozent des medizinischen Personals in der Saison 2009/2010 gegen die jährliche Grippe geimpft.

Ob die Grippeschutzimpfung erstattet wird, hängt von der jeweiligen Krankenversicherung ab. Oft werden die Kosten für alle Versicherten getragen; also nicht nur für Personen, die in eine der Risikogruppen fallen. Zu diesen Versicherungen gehört etwa die Techniker Krankenkasse: Sie bezahlt die Grippeimpfung im Rahmen ihrer freiwilligen Zusatzleistungen.

Unter den privaten Krankenversicherungen übernimmt die Signal Iduna ebenfalls die Kosten für alle Versicherten, solange diese Leistung in ihrem Tarif enthalten ist.

Andere Versicherungen wiederum erstatten die Impfung abhängig vom Einzelfall. Die Barmer GEK richtet sich nach der Entscheidung des behandelnden Arztes: Wenn dieser die Grippeimpfung für sinnvoll hält, trägt die Krankenversicherung die Kosten.

Da Apothekenmitarbeiter unter die Impfempfehlung der Stiko fallen, ist wahrscheinlich, dass der Arzt Apotheker, PTA und PKA ebenfalls als gefährdete Personen einordnet und die Impfung empfiehlt. Doch die endgültige Einstufung obliege dem Arzt, heißt es von der Barmer.

Wenn die Versicherung die Impfung nicht übernimmt, bleibt noch die Möglichkeit, dass der Apothekeninhaber als Arbeitgeber die Kosten für seine Mitarbeiter trägt. Das dürfte sich auf dem kurzen Dienstweg nicht als schwierig gestalten: Die Impfdosen können direkt bestellt werden. Der Kontakt zu einem Arzt, der die Impfungen durchführen kann, dürfte ebenfalls schon bestehen.

Darüber hinaus kann die Impfung auch aus eigener Tasche gezahlt werden. Die Kosten für die Impfung setzen sich aus dem Preis des Impfstoffs zusammen sowie aus den Behandlungskosten, die der Arzt veranschlagt. Daher schwanken die Preise für die saisonale Grippeimpfung zwischen 20 und 35 Euro.

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