Impfzertifikate für Janssen-Geimpfte Alexandra Negt, 03.02.2022 15:08 Uhr
Die neuen Nummerierungsregeln bei der Ausstellung der Impfzertifikate sollten eigentlich für mehr Klarheit sorgen – vor allem bei Janssen-Geimpften. In der Praxis zeigt sich, dass Apotheker:innen und PTA noch offene Fragen zu den neuen Nummerierungen haben. Diese resultieren nicht zuletzt daraus, dass die Stiko-Empfehlungen von den Zulassungen abweichen.
Die Abda hat eine Tabelle zur erleichterten Ausstellung von Impfzertifikaten bereitgestellt. Die neuen Nummerierungsregeln kommen bei Janssen-Geimpften und Genesenen zum Tragen. Laut Tabelle wird die einmalige Impfung mit Covid-19 Vaccine Janssen als 1/1 eingetragen. Die Folgeimpfung wird mit 2/1 eingetragen. Ab der dritten Spritze folgt der Eintrag dann dem Schema (2+X)/(1). Die dritte Spritze wird demnach – unabhängig davon, welches Vakzin verimpft wurde – als 3/1 eingetragen.
Stiko vs. EMA
Da die Ständige Impfkommission (Stiko) die einmalige Impfung mit Janssen nicht mehr empfiehlt, erscheint es vielen Apotheker:innen und PTA unlogisch, die Impfung als 1/1 einzutragen. Wenn die Grundimmunisierung erst nach der zweiten Spritze als abgeschlossen angesehen wird, müsste die erste Impfung demnach mit 1/2 und die zweite Impfung – als Komplettierung der Grundimmunisierung – als 2/2 eingetragen werden, also analog zu den mRNA-Impfstoffen. Da es sich bei der Stiko-Empfehlung allerdings um eine nationale Empfehlung, bei dem Impfzertifikat jedoch um ein EU-weit gültiges Dokument handelt, kann nicht so verfahren werden.
Stiko: Zur Optimierung der Grundimmunisierung wird nach einmaliger Impfung mit Covid-19 Vaccine Janssen eine einmalige Impfung mit einem mRNA-Impfstoff empfohlen. Erst die dritte Spritze wird laut Stiko als Booster gewertet. In der 17. Aktualisierung der Covid-19-Impfempfehlung (Stand 20. Januar) wird allen Janssen-Einmalgeimpften im Rahmen der Grundimmunisierung eine mRNA-Zusatzdosis im Abstand von vier Wochen zur Erstimpfung empfohlen. Die Booster-Impfung wird dann im Abstand von weiteren drei Monaten empfohlen (erneut mit einem mRNA-Impfstoff).
EMA: Die EMA empfiehlt weiterhin die einmalige Impfung mit Covid-19 Vaccine Janssen. Der Impfstoff ist als Ein-Dosis-Regime in der EU zugelassen. Eine zweite Impfung – egal ob mit einem mRNA-Impfstoff oder erneut mit dem Vektorimpfstoff – wird aktuell von der EMA als Booster angesehen, dies bestätigte die Behörde in einer aktuellen Pressekonferenz. Im Dezember wurde eine zweite Impfstoffdosis des Covid-19 Vaccine Janssen zur Zweitimpfung von der EMA zugelassen.
Um die EU-weiten Vorgaben zu erfüllen, müssen Janssen-Impfungen und Folgeimpfungen von Janssen-Geimpften wie folgt eingetragen werden:
- Erstimpfung Janssen: 1/1
- zweite Impfung – unabhängig vom Vakzin: 2/1
- dritte Impfung – unabhängig vom Vakzin: 3/1
Nach gleichem Schema werden übrigens auch Genesenen-Impfungen eingetragen. So soll Betroffenen ermöglicht werden, auf die zusätzliche Vorlage des Genesenenzertifikates bei Zutritt zu Restaurants, Kinos oder Sportstätten verzichten zu können.
- Bisheriger Eintrag für Genesenenimpfungen: 1/1 bzw. 2/2 (Auffrischimpfung)
- Neue Regel: 1/1 für die erste Impfung nach der Infektion, 2/1 für die Auffrischimpfung (Dokumentation der vollständigen Booster-Impfung laut Abda)