Bundesweit engagieren sich Apotheker:innen und PTA in Impfzentren und leisten einen Beitrag zur Pandemie. Eine Befreiung von der Sozialversicherungspflicht, wie sie für dort tätige Ärzt:innen gilt, gibt es jedoch nicht. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) stellt klar, dass pharmazeutisches Personal ausgenommen ist.
Das BMG wollte mit dem Wegfall der Sozialversicherungspflicht für im Impfzentrum tätiges Personal schnell Mitarbeiter:innen finden: „Im Rahmen der Corona-Pandemiebekämpfung ist es wichtig, sehr kurzfristig ausreichend ärztliches Personal für den Betrieb von mehreren hundert Impfzentren zu gewinnen“, sagt eine Ministeriumssprecherin. Daher sei mit dem MTA-Reformgesetz vom 24. Februar bereits eine Gesetzesänderung auf den Weg gebracht worden.
In Impfzentren tätigen Ärzt:innen wurde damit die Befreiung aus der Sozialversicherungspflicht garantiert: Mit dem MTA-Reformgesetz wurde das Sozialgesetzbuch (SGB IV) um folgenden Eintrag ergänzt: „Einnahmen aus Tätigkeiten als Ärztin oder Arzt in einem Impfzentrum im Sinne der Coronavirus-Impfverordnung oder einem dort angegliederten mobilen Impfteam sind in der Zeit vom 15. Dezember 2020 bis zum 31. Dezember 2021 nicht beitragspflichtig.“ Die Bundesregierung will mit diesem finanziellen Anreiz mehr Ärzt:innen für die Impfzentren oder mobilen Impfteams gewinnen. Die Regelung gilt nach Inkrafttreten rückwirkend ab dem 15. Dezember 2020.
Dies gilt jedoch nur für Mediziner:innen: „Die Regelung ist auf Ärztinnen und Ärzte beschränkt, da es sich hierbei um einen besonderen Personenkreis handelt, welcher immer einem berufsständischen Versorgungswerk zugeordnet ist und bereits zu einer großen Zahl nicht der Sozialversicherungspflicht unterfällt, insbesondere weil mit der Ausnahme im Wesentlichen selbstständig tätige niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie entsprechende Ruheständlerinnen und Ruheständler angesprochen werden“, so das BMG.
Weitere Personengruppen wie Medizinisch-technische Fachangestellte (MFA) oder Pflegekräfte gingen im Unterschied zu Ärzt:innen „ typischerweise regelmäßig ihrer Erwerbstätigkeit in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis nach“. Der mit einer Sozialversicherungspflicht einhergehende soziale Schutz sei für sie von größerer Bedeutung als für Ärzt:innen. Zudem soll die Ausnahme auf den Kernbereich beschränkt sein. Ohne diese Sonderregelungen werde befürchtet, dass nicht ausreichend Personal zur Durchführung der Impfungen zur Verfügung stehe. „Daher ist derzeit auch keine Ausweitung auf andere verkammerte Berufe wie Apothekerinnen und Apotheker geplant.“
Das Land Berlin hatte im Bundesrat einen Antrag gestellt, diese Regelung auf das pharmazeutische Personal zu erweitern. Mit dem Beschluss der Länderkammer wird die Bundesregierung gebeten zu prüfen, „ob die Beitragspflicht in der Sozialversicherung in derselben Weise auch für die Tätigkeiten als Apothekerin oder Apotheker sowie als pharmazeutisch-technische Assistentin oder pharmazeutisch-technischer Assistent (pharmazeutisches Personal) gemäß dem neuen § 130 SGB IV entfallen kann“. Und ob „diese Personen auch kraft Gesetzes über den Unfallversicherungsträger des jeweiligen Impfzentrums versichert sein können“.
Aufgrund der angestrebten Massenimpfungen und des komplexen Vorbereitungsprozesses der verfügbaren Covid-19-Impfstoffe sei es sinnvoll, in den Impfzentren oder den mobilen Teams die Impfstoffvorbereitung separat und konzentriert durchzuführen, so die Begründung des Bundesrats. Diese personalintensive Aufgabe könne nur erfüllt werden, wenn pharmazeutisches Personal zusätzlich in den Impfzentren und mobilen Impfteams arbeitet. Es bestehe ein überragendes Interesse der Allgemeinheit an der schnellen und sicheren Impfung weiter Teile der Bevölkerung. „Das pharmazeutische Personal handelt wie die Ärzte im Interesse des Gemeinwohls, zum Schutz von Leben und Gesundheit“, so der Bundesrat.
Zum Start der Impfkampange wurde bundesweit händeringend Personal für die Impfzentren gesucht. Apothekerkammern unterstützten die Länder und warben um pharmazeutische Mitarbeiter:innen für die Rekonstitution und das Aufziehen von Impfstoffdosis-Spritzen. In Berlin etwa wurden Approbierten bis zu 120 Euro pro Stunde in Aussicht gestellt, PTA und Pharmazieingenieure sollten 40 Euro pro Stunde erhalten. Allerdings mussten viele Mitarbeiter:innen lange auf ihr Geld warten.
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