Impfpriorisierung: Drogerie vor Apotheke Carolin Ciulli, 06.05.2021 10:51 Uhr
Nordrhein-Westfalen lädt weitere Personengruppen in die Impfzentren. Vor allem Beschäftigte mit Kundenkontakt stehen im Fokus. Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) betont, dass ihm zwei Personengruppen besonders am Herzen lägen: Angestellte im Lebensmitteleinzelhandel und in den Drogeriemärkten. Und die Apotheken?
„Mit sehr großer Verwunderung“ habe man feststellen müssen, dass Apotheker:innen, PTA und PKA in öffentlichen Apotheken immer noch nicht berücksichtigt würden, schreiben Apothekerkammer und -verband in Nordhrein. Sie fordern eine „faire und dringend notwendige Berücksichtigung aller Mitarbeiter:innen in Apotheken bei der Impfkampagne in NRW“. Man werde dies erneut im Gesundheitsministerium vorbringen, heißt es in einem Mitgliederschreiben.
„In einer ersten Stellungnahme haben wir heute sofort gegenüber dem MAGS unsere unmissverständliche Missbilligung ausgedrückt“, teilten Verband und Kammer mit. Sie appellieren an eine Priorisierung für pharmazeutisches Personal: In der Priorisierungsgruppe 3 seien auch die Mitarbeitenden der Apotheken eingeteilt. Man werde die Entscheidung „so nicht akzeptieren“. „Apotheken und ihre Teams leisten in der Pandemie eine nicht zu ersetzende Versorgungsleistung“, heißt es weiter.
Laumann sagte bezogen auf Mitarbeitende im Lebensmitteleinzelhandel und Drogerien: „Sie haben täglich Kundenkontakt und halten unsere Versorgung seit Beginn der Corona-Pandemie aufrecht. Und sie haben keine große Lobby wie andere Berufsgruppen.“ Mit dem Impfangebot müssten sie bei ihrer täglichen Arbeit keine Angst mehr vor einer möglichen Infektion haben.
Ab heute sollen die folgenden Personengruppen ein Impfangebot im Impfzentrum erhalten und einen Impftermin vereinbaren können:
- Beschäftigte im Lebensmitteleinzelhandel und in Drogeriemärkten: Dazu zählen grundsätzlich alle im Verkauf Beschäftigten inklusive der Teilzeitbeschäftigten, Auszubildenden oder Minijobber
- Maximal zwei Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen und Schwangeren
- Eltern von schwer erkrankten Minderjährigen
- Lehreri:nnen sowie weitere Beschäftigte an weiterführenden Schulen
- Beschäftigte im Justizvollzug mit Gefangenenkontakten und Gerichtsvollzieher:innen, Beschäftigte in den Servicebereichen der Gerichte und Justizbehörden, Richter:innen und Staatsanwält:innen
- Beschäftigte im Ambulanten Sozialen Dienst der Justiz
Entsprechend werden Apothekenangestellte auch in der offiziellen Arbeitgeberbescheinigung nicht erwähnt. Vorerst bleibt den Apothekenangestellten der Blick in die Ferne: Bis im Juni die Priorisierung voraussichtlich aufgehoben werde, wolle man in Nordrhein-Westfalen „noch einmal ordentlich Strecke machen und so viele Menschen der Priorität 1, 2 und 3 wie möglich geimpft haben“. Die Impfkontingente seien nach wie vor begrenzt und es würden sicherlich nicht alle sofort geimpft werden können. „Aber wir machen nun noch einmal einer sehr großen Personengruppe ein Impfangebot.“ Ab der zweiten Maihälfte wird zudem auch für Beschäftigte der Polizei, des Katastrophenschutzes sowie der Berufs- und der Freiwilligen Feuerwehr die Möglichkeit zur Terminbuchung im Impfzentrum eröffnet. Auch in Brandenburg wurde die Gruppe 3 ohne die Apothekenangestellten eröffnet.
Auch in anderen Bundesländern wird innerhalb der Gruppe 3 noch einmal differenziert, etwa in Brandenburg, Niedersachsen oder Baden-Württemberg. In Berlin dürfen sich seit Montag alle Angehörigen der Gruppe 3 impfen lassen, allerdings waren innerhalb weniger Stunden alle Termin in den Impfzentren vergeben.