Hormone kommen sowohl in Form von Testosteron-, als auch Östrogenverbindungen in der Rezeptur vor. Einige Apotheken haben sich sogar auf Hormonkosmetik spezialisiert. Bei vielen PTA klingeln beim Thema Hormone die Alarmglocken, denn zum einen muss der Arbeitsschutz beachtet werden, zum anderen stellen einen die geringen Wirkstoffmengen vor Herausforderungen.
Liegt der PTA eine Rezeptur über eine hormonhaltige Zubereitung vor, so muss vor allem auf den Arbeitsschutz geachtet werden. Estradiol & Co. zählen zu den sogenannten CMR-Stoffen. So steht Estradiol beispielsweise im Verdacht, Krebs zu erzeugen, die Fruchtbarkeit zu beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib zu schädigen. Gekennzeichnet sind diese Stoffe mit den entsprechenden H- und P-Sätzen. H 351 besagt beispielsweise, dass ein potentielles Krebsrisiko von dem Stoff ausgeht.
Die Sätze H 360 bis H 362 beziehen sich auf das mutagene und reproduktionstoxische Risiko. Innerhalb der BAK-Leitlinie lässt sich der jeweils benötigte Arbeitsschutz ablesen. Für Schwangere gilt ein Beschäftigungsverbot für Stoffe, die mit folgenden H-Sätzen gekennzeichnet sind: H361, H361d, H361fd, H362, H370, H300, H310, H330, H301, H311, H331 und H304. Auch für Stillende gibt es Einschränkungen. Sie dürfen Stoffe mit dem Satz H362 nicht verarbeiten. Wer mit mehreren PTA gleichzeitig in der Rezeptur arbeitet, sollte schwangere oder stillende Kolleginnen rechtzeitig über die anstehende Verarbeitung informieren, sodass diese die Rezeptur verlassen können.
Bei CMR-Stoffen gilt die einfache Regel, dass der komplette Schutz anzulegen ist. Das bedeutet, dass mit geschlossenem Kittel, Handschuhen, Schutzbrille und geeignetem Atemschutz zu arbeiten ist. Der Atemschutz sollte solange getragen werden, wie Stäube entstehen können. Vor allem beim Wiegen und Überführen sollte eine FFP3-Maske getragen werden. Um Unterdosierungen zu vermeiden, sollte wenn möglich immer mit Wirkstoff-Verreibungen gearbeitet werden. Diese sind gleichzeitig weniger schädlich für den Rezeptar. Für einige Stoffe können Verreibungen bestellt werden. Bei häufiger Verwendung kann die Apotheke diese auch selbst herstellen. Die Dokumentation und Prüfung darf dann nicht vergessen werden.
Bei den weiblichen Hormonen kommt vor allem Estradiol zum Einsatz. Hier stehen der Apotheke das Estradiol-Hemihydrat, -valerat und -benzoat zur Verfügung. Vor allem zur dermalen Anwendung finden sich Rezepturen. Neben der Einarbeitung in anionischer hydrophiler Cremes kommt in der Praxis vor allem die Herstellung von Haarspiritus in Kombination mit Minoxidil vor. Das NRF bietet die geprüfte Vorschrift „Minoxidil-Haarspiritus 2 und 5 Prozent (NRF 11.121.)“, eine zusätzliche Einarbeitung von Estradiol ist möglich.
Progesteron findet ebenfalls Anwendung in der Rezeptur. Neben Cremes kann das Gelbkörperhormon auch in Form von Vaginalzäpfchen zur Anwendung kommen. Das NRF enthält die Vorschrift „Progesteron-Vaginalzäpfchen (NRF 25.5.) in verschiedenen Dosierungen. Die Suppositorien finden Andwendung zur Unterstützung der Gelbkörperfunktion und zur hormonellen Stabilisierung in der Frühschwangerschaft.
Testosteron-haltige Rezepturen kommen seltener vor. Sie werden unter anderem Frauen zur vaginalen Anwendung empfohlen. Dann sollte stets eine wasserreiche Grundlage wie die anionische hydrophile Creme gewählt werden. Grundlagen wie Basiscreme oder andere fettreiche Dermatika sollten ausgetauscht werden. Das NRF enthielt früher die „Hydrophile Testosteronpropionat-Creme 2 Prozent (ehemals NRF 25.4.)“. Diese wurde auf Basis einer verdünnten Basiscreme hergestellt.
Die Haut enthält verschiedene Hormone. Diese dienen der Kollagenbildung und der Feuchtigkeitsversorgung. Mit steigendem Alter nehmen die Elastizität und Feuchtigkeitsversorgung ab – Falten entstehen. Der Einsatz von hormonhaltigen Dermatika soll eine echte Alternative zu Unterspritzungen sein. Denn kosmetische Cremes und Seren alleine führen nicht zur dauerhaften Faltenmilderung. Die Anwendung von topischen Hormonen beeinflusst vor allem die endogene Hautalterung, das heißt den Teil, der Faltenbildung, den der Mensch nicht durch sein Verhalten ändern kann. Ab dem 40. Lebensjahr machen sich die körperlichen Veränderungen aufgrund des Hormonmangels bemerkbar. Die exogene Hautalterung hingegen kann gut beeinflusst werden. Alkohol und Nikotin, sowie ausgiebige Sonnenbäder lassen die Haut schneller altern.
Hormonhaltige Kosmetika darf die Apotheke nur auf ärztliche Verordnung herstellen. Als Lifestyle-Produkt werden die Kosten nicht von den Krankenkassen übernommen. Aufgrund des steigenden Schönheitsbewusstseins wird die Herstellung von Hormon-Rezepturen immer mehr nachgefragt. Apotheken, die zahlreiche solcher Rezepturen – vielleicht sogar im Defekturmaßstab – herstellen, können wirtschaftlich von dieser Art der patientenindividuellen Herstellung profitieren. So kosten die Cremes nicht selten zwischen 50 und 100 Euro.
Viele Apotheken, die sich auf die Herstellung solcher Zubereitungen spezialisiert haben, setzen auf bioidentische Hormone. Diesen körperidentischen beziehungsweise naturidentischen Verbindungen wird die beste Wirksamkeit nachgesagt. Synthetische Hormone hingegen unterscheiden sich strukturell von den natürlichen Varianten. Sie führen zu gleichen oder ähnlichen Wirkungen am jeweiligen Rezeptor. Die Evidenz zur Frage, ob besser natürliche oder synthetische Hormone eingesetzt werden sollten ist schwach.
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