Corona-Impfverordnung

Höchste Priorität: Apotheker und PTA in Impfzentren

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Berlin -

Noch vor Weihnachten soll der erste Impfstoff gegen das Coronavirus von der europäischen Arzneimittelbehörde EMA zugelassen werden. Dann sollen auch in Deutschland umgehend die Impfungen in den Impfzentren starten. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat dazu eine Corona-Impfverordnung (CoronaImpfV) vorgelegt, die rückwirkend zum 15. Dezember in Kraft treten soll. Danach sollen zunächst über 80-Jährige und andere Hochrisikogruppen wie medizinisches Personal geimpft werden. Die Verordnung teilt die Impfwilligen in drei Gruppen ein. Apothekenpersonal gehört zur dritten Gruppe und wird damit nicht sofort geimpft. Sofort an der Reihe sind aber Apotheker und PTA, die in Impfzentren mithelfen.

Insbesondere in der ersten Zeit nach der Zulassung eines Impfstoffes wird dieser nicht flächendeckend allen Menschen zur Verfügung stehen. Diese anfängliche begrenzte Verfügbarkeit erfordere daher Auswahlentscheidungen darüber, wer zuerst geimpft werden solle. Ein Anspruch auf eine Schutzimpfung „besteht prioritär zunächst für Personen, die aufgrund ihres Alters oder Gesundheitszustandes ein signifikant erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf haben, sowie für Personen, die solche Personen behandeln, betreuen oder pflegen“. Als weitere prioritär zu impfende Personengruppe haben insbesondere diejenigen Personen einen Anspruch, die „in zentralen Bereichen der Daseinsvorsorge und für die Aufrechterhaltung zentraler staatlicher Funktionen eine Schlüsselstellung besitzen“, so die Verordnung.

Folgende Personen haben laut Verordnung „mit höchster Priorität“ Anspruch auf Schutzimpfung:

  • Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben,
  • Personen, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer, geistig behinderter oder pflegebedürftiger Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind,
  • Personen, die im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig ältere, geistig behinderte oder pflegebedürftige Menschen behandeln, betreuen oder pflegen,
  • Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit sehr hohem Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus Sars-CoV-2 tätig sind, insbesondere auf Intensivstationen, in Notaufnahmen, Rettungsdiensten, Impfzentren sowie in Bereichen, in denen infektionsrelevante aerosolgenerierende Tätigkeiten durchgeführt werden,
  • Personen, die in medizinischen Einrichtungen regelmäßig Personen behandeln, betreuen oder pflegen, bei denen ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus Sars-CoV-2 besteht, insbesondere in der Hämato-Onkologie oder Transplantationsmedizin.

In der zweiten Gruppe folgen Personen „mit hoher Priorität“:

  • Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben,
  • Personen, bei denen ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus Sars-CoV-2 besteht:
  • Personen mit Trisomie 21,
  • Personen mit einer Demenz oder geistigen Behinderung,
  • Personen nach Organtransplantation,
  • enge Kontaktperson von pflegebedürftigen Personen, von schwangeren Personen, die von dieser Person oder von ihrem gesetzlichen Vertreter bestimmt werden, Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit hohem oder erhöhtem Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus tätig sind, insbesondere Ärzte und sonstiges Personal mit regelmäßigem unmittelbaren Patientenkontakt, Personal der Blut- und Plasmaspendedienste und in SARS-CoV-2-Testzentren und Personen, die in Obdachlosenunterkünften und Asylbewerberunterkünften untergebracht oder tätig sind sowie Personen, die im öffentlichen Gesundheitsdienst oder in besonders relevanter Position zur Aufrechterhaltung der Krankenhausinfrastruktur tätig sind.

In der dritten Gruppe folgen Personen „mit erhöhter Priorität“:

  • Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben,
  • Personen, bei denen ein erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht:
  • Personen mit Adipositas (BMI >30),
  • Personen mit chronischer Nierenerkrankung,
  • Personen mit chronischer Lebererkrankung,
  • Personen mit Immundefizienz oder HIV-Infektion,
  • Personen mit Diabetes mellitus,
  • Patienten mit einer Herzinsuffizienz, Arrhythmie/Vorhofflimmern oder koronare Herzkrankheit oder arterieller Hypertension,
  • Personen mit zerebrovaskulären Erkrankungen /Apoplex,
  • Personen mit Autoimmunerkrankungen,
  • Personen mit Krebserkrankungen,
  • Personen mit Autoimmunerkrankungen,
  • Personen mit COPD oder Asthma bronchiale,
  • Personen mit rheumatischen Erkrankungen,
  • Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit niedrigem Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesonderen in Laboren und Personal, welches keine PatientInnen mit Verdacht auf Infektionskrankheiten betreut,
  • Personen, die in besonders relevanter Position in staatlichen Einrichtungen tätig sind, insbesondere in den Regierungen und Verwaltungen, bei den Streitkräften, bei Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, in den Parlamenten und in der Justiz,
  • Personen, die in besonders relevanter Position in weiteren Einrichtungen und Unternehmen der Kritischen Infrastruktur tätig sind, insbesondere im Apothekenwesen, in der Pharmawirtschaft, in der Wasser- und Energieversorgung, Ernährungs- und Abfallwirtschaft, im Transport- und Verkehrswesen sowie in der Informationstechnik und im Telekommunikationswesen,
  • Personen, die als Erzieher oder Lehrer tätig sind,
  • Personen, mit prekären Arbeits- und/oder Lebensbedingungen, insbesondere Saisonarbeiter, Beschäftigte in Verteilzentren oder der Fleisch verarbeitenden Industrie,
  • Personen, die im Einzelhandel tätig sind.

Diese Reihenfolge gilt auch für die notwendige zweite Impfung.

 

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