Situationen wie aus der US-Serie „Breaking Bad“ kennt jeder. Die nette Chemielehrerin vom Gymnasium nebenan braucht dringend Wasserstoffperoxid-Lösung. Am besten einen Liter von der 30-prozentigen Lösung. Ausweis und Verwendungszweck kann sie mit Dokumenten belegen. Irgendwas war da doch?! Wasserstoffperoxid abgeben ist doch erlaubt? Bis zu einer bestimmten Prozentzahl – aber wie viel? Wie geht ihr mit solchen Situationen um: Habt ihr einen „Gefahrstoff-Spezialisten“? Oder eine Black List mit Stoffen, die keiner abgeben darf? Gebt ihr bestimmte Stoffe lieber gar nicht ab? Jetzt mitdiskutieren in der brandneuen Debatte von LABOR – der Apotheken-Crowd.
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