Heilberufeausweis: PTA müssen weiter warten Alexandra Negt, 16.02.2022 15:24 Uhr
Die Erstellung der elektronischen Berufeausweise (eBA) ist bundesrechtlich geregelt. Alle Angehörigen der Gesundheitsberufe sollen mit dem elektronischen Ausweis ausgestattet werden. Physiotherapeuten, Hebammen und Pflegepersonal sollten eigentlich im ersten Quartal die Ausweise im Format einer Checkkarte zugeschickt bekommen. Nun ist die Ausstellung auf das zweite Quartal datiert. PTA müssen sich weiterhin gedulden.
Apotheker:innen erhalten ihre eHBA von den jeweiligen Kammern. PTA können ihren Berufeausweis dort nicht beantragen. Für die Ausstellung der Ausweise für nicht-approbierte Gesundheitsberufe ist das in NRW ansässige Gesundheitsberuferegister (eGBR) zuständig. Doch bisher ist beim Thema Heilberufeausweise für Nicht-Approbierte nicht all zu viel passiert. Und wie es scheint, müssen PTA noch einige Monate warten, bis sie ihre Ausweise in den Händen halten können.
Nun ist zumindest klar, wer die Ausweise ausstellen wird. Der Vertrauensdiensteanbieter Medisign übernimmt teilweise die Ausstellung der eHBA für die nicht-approbierten Gesundheitsberufe. Da es sich bei der Ausstellung der Ausweise um ein marktoffenes System handelt, gibt es jedoch mehrere Anbieter. Medisign geht davon aus, dass es zwei bis drei weitere Stellen gibt, die die Karten ausstellen können. Das Unternehmen stellt bereits die Signaturkarten im Auftrag der Kammern für Ärzt:innen und Zahnärzt:innen, Psychotherapeut:innen und Apotheker:innen her.
Startdatum nicht bekannt
Wer möchte, kann sich bereits jetzt vorregistrieren. Sobald die Ausstellung dann losgeht, werden die registrierten Nutzer:innen informiert. Unverbindlich anmelden können sich vorerst Physiotherapeut:innen, Hebammen und Geburtshelfer:innen sowie Gesundheits-, Kranken- und Kinderkrankenpfleger:innen. PTA gehören nicht zu den Berufsgruppen, die als erste eine Karte erhalten sollen. Ein genaues Startdatum für die Ausstellung liegt seitens des Elektronischen Gesundheitsberuferegisters (eGBR) nicht vor. Der Antrag selbst muss dann mittels Postident-Verfahren gestellt werden.
Der Bundesverband der Pharmazeutisch-technischen Assistent:innen (BVpta) ist Mitglied des eGBR-Fachbeirates, der den Praxisbezug sicherstellen soll. Der BVpta erläutert hierzu: „Das eGBr arbeitet mit sogenannten ‚bestätigenden Stellen‘ zusammen, für den PTA Beruf sind dies die unteren Gesundheitsbehörden (Bezirksregierungen und Gesundheitsämter). Der eGBR-Fachbeirat ist bundesweit das einzige Gremium, in dem die oben genannten Berufsgruppen gemeinsam vertreten sind und bietet eine Plattform, um Anforderungen an die eBA und die Telematikinfrastruktur zu formulieren und diese an die verantwortlichen Akteurinnen und Akteure auf Landes- und Bundesebene zu transportieren. Der BVpta ist seit dem Jahr 2010 Mitglied dieses Fachbeirates und gestaltet seit dieser Zeit sämtliche Entwicklungen des eBA für PTA aktiv mit.“