HBA: Offene Fragen für Pharmazieingenieure und PTA Alexandra Negt, 11.11.2021 09:46 Uhr
Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) und die Institutionenkarte (SMC-B) sollen künftig zentrale Arbeitsmittel in der Apotheke sein. Daher wurden die Apotheker:innen bereits im Sommer aufgefordert, ihre Ausweise zu beantragen. Auch Pharmazieingenieure sollen einen Ausweis erhalten, immerhin dürfen sie Approbierte stundenweise vertreten. Doch wo die Ausweise beantragt werden können und wer hierfür die Kosten übernimmt, ist teilweise noch nicht geklärt.
Apotheker:innen können seit Monaten ihren eHBA beantragen. Die Kosten in Höhe von 449 Euro (umsatzsteuerfrei) muss der/die Arbeitnehmer:in dabei nicht selbst zahlen: Der Betrag wird als einmalige Betriebskostenpauschale übernommen – hierauf haben sich der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband geeinigt.
Herausgabeverantwortung nicht geregelt
„Pharmazieingenieure können Ihren eHBA direkt bei der Gematik beantragen“, informiert die Landesapothekerkammer Baden-Württemberg. Doch dort kann man aktuell noch keine Auskunft erteilen. Denn: „Für die Lösung der Kartenherausgabe an die Pharmazieingenieure ist die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (Abda) zuständig“, informiert die Gematik. Die Abda sei hierzu bereits mit den zuständigen Stellen auf Landesebene und mit der Gematik im Austausch. Nähere Details könnten erst genannt werden, wenn die Herausgabeverantwortung abschließend geregelt sei.
Laut Abda müssen sich die Pharmazieingenieure, genau wie die PTA, an das Elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) wenden. „Derzeitige Planungen sehen vor, dass die nicht verkammerten Berufe ihre Berufsausweise vom elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) erhalten können. Dazu gehören ebenfalls die Pharmazieingenieure“, teilt die Abda mit. „Da das eGBR somit zahlreiche Berufsgruppen auszustatten hat, existieren derzeit Überlegungen, die Karten für Pharmazieingenieure interimsweise durch die Gematik ausgeben zu lassen.“
Anders als bei PTA ist die Frage der Finanzierung der Karten für Pharmazieingenieur:innen geregelt. Die Erstattungspauschale für die HBA-Smartcard durch den NNF wird sowohl für Apotheker:innen als auch für Pharmazieingenieur:innen gewährt. Der Apothekeninhaber gibt gegenüber der Abrechnungsstelle die Anzahl der für die angestellten Pharmazieingenieur:innen erforderlichen HBA an.
Auch PTA stehen vor offenen Fragen
Auch PTA sollen einen elektronischen Berufsausweis erhalten, darüber informierte der Bundesverband der Pharmazeutisch-technischen Assistent:innen (BVpta) bereits im Sommer. Im Gegensatz zu den Apotheker:innen beantragen PTA ihren Berufeausweis eigenständig beim eGBR – zumindest in der Theorie. „Der Pilotbetrieb zur Ausgabe der eBA startet im Oktober 2021 mit Physiotherapeuten, Pflegepersonal und Hebammen. Die Aufnahme des Regelbetriebes ist für das 1. Quartal 2022 geplant. In diesem Verlauf beginnt dann auch die Ausgabe der eBA für PTA“, teilte Carmen Steves, Bundesvorsitzende des BVpta, im August mit. Ob sich mit Verspätung des E-Rezeptes auch die Austellung der Ausweise verspäten wird, bleibt offen. Das eGBR gibt keine Auskunft zum aktuellen Stand.
Der eBA ermöglicht PTA eine rechtsverbindliche Signatur und Authentifikation in der Telematikinfrastruktur (TI).
Für ein besseres Verständnis von Telematik- und Telemedizin-Lösungen, die sich aktuell in der Erprobungsphase befinden, wurde ein eigenes Zentrum eingerichtet. Das Zentrum für Telematik und Infrakstruktur (TZG) unterbreitet PTA im Anwenderzentrum eGesundheit.nrw ein Informationsangebot zur Ausgabe des Berufeausweises. „Das Team der ZTG erläutert interessierten Besucherinnen und Besuchern des Anwenderzentrums den Antragsprozess mit den dabei beteiligten Institutionen sowie den wesentlichen Verfahrensschritten“, informiert das eGBR.
Mit Hilfe des eGBR-Infoportals kann jeder Antragsschritt technisch durchgespielt werden. Das TZG fungiert als Beratungseinrichtung für Akteure im Gesundheitswesen – mit der Ausstellung des elektronischen Gesundheitsberufeausweises nicht betraut.