In den Apotheken ist das Thema Impfen ständig präsent. Meist bestellen Privatversicherte oder Arztpraxen Impfstoffe, die so manches mal nicht lieferbar sind und mühsam beschafft werden müssen. Demnächst steht auch der saisonale Grippeschutz wieder an. Doch wie sieht es denn beim eigenen Impfstatus aus? Wissen Sie, wo Ihr Impfpass liegt?
Bei Kindern und Jugendlichen greift zumeist ein Automatismus. Im Rahmen der U-Untersuchungen beim Kinderarzt werden die Kleinen geimpft, damit sie einen guten Schutz vor den gefährlichsten Krankheiten aufbauen können. Dieser bröckelt jedoch, wenn der Nachwuchs erwachsen wird. Mit steigendem Lebensalter lässt die Durchimpfungsrate immer mehr zu wünschen übrig, denn die wichtigen Auffrischungsimpfungen werden oft vergessen.
Da in Deutschland keine Impfpflicht besteht und es auch kein zentrales System zur Erhebung des Impf- oder Immunstatus der Einwohner gibt, werden diese Daten dezentral über Stichproben erhoben. Dabei ergibt sich ein unerfreuliches Bild, denn die ermittelten Quoten weichen besonders bei den Erwachsenen weit von dem ab, was die Europäische Union als Ziel vorgibt. Die Durchimpfungsrate gegen Influenza sollte bei Senioren um etwa 75 Prozent liegen, doch in Deutschland erreicht sie gerade einmal knapp 35 Prozent.
Alle zehn Jahre muss an die Spritze gegen Tetanus, Diphterie, Kinderlähmung und Keuchhusten gedacht werden um den Schutz aufrecht zu erhalten. Wer in gefährdeten Gebieten wohnt, kann eine FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis)-Impfung in Erwägung ziehen, die nach drei Intervallen bereits einen Schutz für drei Jahre bietet. Eine zusätzliche Immunisierung gegen Masern ist sinnvoll, wenn in der Jugend nur einmal geimpft wurde – insbesondere angesichts der nun beinahe jährlich einsetzenden Masernwellen in Europa.
Für das Apothekenpersonal, das täglich im Kundenkontakt steht, ist die jährliche Grippeschutzimpfung schon beinahe obligatorisch. Da der tetravalente Grippeimpfstoff in der Saison 2018/2019 zur Kassenleistung wurde, kostet diese Impfung wohl sieben Millionen Euro mehr. Dafür soll sich laut einer rechnerischen Simulation die Sterberate während einer Grippewelle um 6,4 Prozent senken lassen.
Aber auch andere Gefahren lauern beim hautnahen Kontakt zum Patienten. Werden in den Apotheken zum Beispiel Blutzuckerbestimmungen angeboten, so ist dem Arbeitnehmer die Übernahme einer Hepatitis B-Impfung durch den Betriebsarzt anzubieten. Wenn er diese ablehnt, so kann ihn die Apothekenleitung von allen Arbeitsplätzen freistellen, an denen mit Blut und Blutprodukten gearbeitet wird. Die Sicherheitsmaßnahmen sind heutzutage deutlich umfangreicher und die Kanülen besser geschützt als in früheren Jahren. Trotzdem ist es niemals völlig ausgeschlossen, dass sich exponiertes und ungeimpftes Personal durch einen Stich mit Hepatitis B infizieren könnte.
Ist ein Mitarbeiter in der Apotheke über 60 Jahre alt oder durch eine chronische Krankheit immungeschwächt, so ist eine Pneumokokken-Impfung angebracht. Durch eine Infektion mit Pneumokokken sind vor allem Personen mit verschiedenen Organerkrankungen oder Diabetes mellitus gefährdet. Die Immunisierung kann nach ärztlichem Ermessen alle fünf Jahre aufgefrischt werden. Es ist sicherlich sinnvoll, wenn das Kunden beratende pharmazeutische Personal selbst mit gutem Beispiel vorangeht. Also vor dem nächsten Arztbesuch noch mal den gelben Impfpass kontrollieren, es könnte sich lohnen!
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