Härtefallkommission

Abschiebung: PTA-Fall wird beraten

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Berlin -

Die PTA Karmen Nazaryan soll nach zwölf Jahren in Deutschland nach Armenien abgeschoben werden. Nazaryan arbeitet in der Rats-Apotheke Magdeburg; sie und Inhaber Andreas Haese kämpfen dafür, dass sie bleiben darf. Ihr Fall wird morgen von Härtefallkommission Sachsen-Anhalt beraten. Für die 28-Jährige ist die Kommission die letzte Hoffnung, eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten.

Nazaryan arbeitet seit 2013 als PTA in der Rats-Apotheke – ihr Chef lobt sie als hervorragende Mitarbeiterin. Die Kommission hat die Unterlagen zum Fall erst gestern erhalten. „Mir ist der Fall aus den Medien bekannt, aber ich habe ihn nicht selbst betreut“, sagt Kommissionsvorsitzende Monika Schwenke, die Migrationsbeauftragte der Caritas ist, gegenüber APOTHEKE ADHOC.

Antje Arndt, Vorstandsvorsitzende des Flüchtlingsrats Sachsen-Anhalt, hat sich dafür eingesetzt, dass der Fall von Nazaryan in der Kommissionstagung am 7. Juli beraten wird. Ein Unterstützer der Familie habe sich erst vor wenigen Wochen an sie gewandt: Am 26. Mai standen Nazaryan und ihre Eltern bereits kurz vor der Abschiebung; wegen gesundheitlicher Probleme des Vaters wurde die Ausweisung im letzten Moment abgebrochen. Insgesamt bezieht sich der Antrag auf sieben Personen: Nazaryan, ihre Eltern, den Bruder sowie seine Frau und zwei Kinder.

Nazaryan und ihre Familie stehen vor der Abschiebung nach Armenien. Die Familie flüchtete damals, da sie bedroht wurde. Armenien gilt als sicheres Herkunftsland; daher hatten Nazaryans Eltern bei der Einreise nach Deutschland angegeben, aus dem Iran zu stammen. Dort wurden sie tatsächlich geboren; daher blieb die Täuschung bis zum vergangenen Jahr unentdeckt. Auch Nazaryan und ihr Bruder, bei der Einreise noch minderjährig, sollen nun abgeschoben werden.

Wenn es in Nazaryans Anliegen morgen noch nicht zu einer Entscheidung kommen sollte, wird der Fall vertagt. Ein Härtefallverfahren verhindert die Ausweisung zwar nicht. „Mir ist aber kein Fall aus Sachsen-Anhalt bekannt, bei dem es während der Entscheidungsfindung zur Abschiebung kam“, so Schwenke. Solange ein Fall ordentlich eingereicht wurde und auf der Tagesordnung der Kommission stehe, habe der Innenminister eine Abschiebung vorläufig ausgesetzt.

Da ein Abschiebetermin für die Familie schon angesetzt war, werde eine Entscheidung wahrscheinlich schon morgen Nachmittag vorliegen, sagt Arndt. Sechs der acht Kommissionsmitglieder müssen beschließen, für Nazaryan ein Härtefallersuchen an Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) zu richten. „Eine Zwei-Drittel-Mehrheit ist bereits eine hohe Hürde“, sagt Arndt.

Auch wenn die Härtefallkommission ein Ersuchen vorlegt, bedeutet das noch nicht, dass Nazaryan und ihre Familie bleiben dürfen. Rechtliche Ausschlussgründe könnten verhindern, dass Innenminister Stahlknecht dem Ersuchen nachkommt. Ein solcher Grund ist beispielsweise, dass die Abschiebung der Familie von der Ausländerbehörde schon beschlossen wurde.

Auch eine „beharrliche Täuschung über aufenthaltsrechtlich bedeutsame Umstände“ ist ein Ausschlussgrund – und darunter fällt die falsche Angabe zum Herkunftsland. „Nicht nur die Eltern, auch die Kinder waren ab ihrer Volljährigkeit in der Pflicht, die Behörden zu informieren“, sagt Arndt. Sie halte das menschlich jedoch für unzumutbar: „Dann hätten die Kinder schließlich ihre Eltern verraten müssen.“

Die Zukunft der Familie hänge daher stark von der Entscheidung Stahlknechts ab. „Die Familie wurden vom Ministerium als Vorzeigebeispiel für gelungene Integration dargestellt – auch nachdem die wahre Herkunft bekannt war“, berichtet Arndt. Es wäre deshalb nahezu „scheinheilig“, die Familie dennoch abzuschieben. Ob der Einsatz von Kollegen und Kunden für die PTA die Entscheidung der Härtefallkommission und des Innenministeriums beeinflussen, kann Arndt nicht sagen: „Ich hoffe es.“

Aus dem Tätigkeitsbericht der Härtefallkommission Sachsen-Anhalt für 2015 geht hervor, dass im vergangenen Jahr 16 Anträge für insgesamt 50 Personen gestellt wurden, die Hälfte davon Minderjährige. Bei 14 Anträgen verabschiedete die Kommission aus humanitären Gründen ein Härtefallersuchen; Stahlknecht entsprach zwölf Ersuchen. Zwei Fälle sind noch anhängig.

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