Göttingen

Anabolika-Diebstahl: Haftstrafe für PKA

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Berlin -

Eine PKA aus Göttingen hatte in ihrer Apotheke Anabolika und Wachstumshormone gestohlen, die ihr Freund anschließend in der Szene verkaufte. Das Amtsgericht Göttingen hat beide wegen Diebstahls in 117 Fällen zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Der Schaden für die Apotheke beläuft sich auf 130.000 Euro.

Die 25-jährige PKA hatte bei ihrer Arbeit in einer Göttinger Apotheke im Zeitraum von August 2013 bis Oktober 2014 Anabolika und Wachstumshormone bestellt und abgezweigt. Sie hatte beim Großhandel die Präparate geordert und die Bestellung anschließend aus dem System gelöscht. Die Frau achtete darauf, dass sie die Lieferung des Großhändlers annahm.

Ihr Freund verkaufte die Arzneimittel in der Bodybuilder-Szene. Er soll seine Freundin nach Ansicht des Richters zu den Diebstählen angestiftet haben; das hätten die Auswertungen von Chatgesprächen ergeben. Die zwei wollten mit den Verkaufseinnahmen einen gehobenen Lebensstil finanzieren. Die PKA flog auf, als eine ihrer Testesteron-Bestellungen während ihres Urlaubs geliefert und von Kollegen angenommen wurde.

Wegen Diebstahls und Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz wurden sie und ihr Mittäter zu einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt. Die Strafe kann nicht zur Bewährung ausgesetzt werden. Mit diesem Urteil ging Richter Oliver Jitschin über das von der Staatsanwaltschaft geforderte Strafmaß hinaus. Die Ankläger hatten zwei Jahre Freiheitsstrafe verlangt; für die PKA auf Bewährung, da sie sich zuvor nicht strafbar gemacht hatte. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert; sie sahen es nicht als erwiesen an, dass die Angeklagten die Tat wirklich begangen hätten. Sie wollen gegen das Urteil daher in Berufung gehen.

Das Gericht hatten die Dienstpläne der Apotheke überzeugt. Aus ihnen ergebe sich, dass nur die verurteilte PKA bei allen Bestellungen und Lieferungen Dienst gehabt habe. Die Angestellte habe das Vertrauen ihres Arbeitgebers „massivst missbraucht“. Der Warenwert von 130.000 Euro habe die Apotheke in finanzielle Schwierigkeiten gebracht und hätte für eine kleinere Apotheke wohl das Aus bedeutet, so Jitschin.

2014 wurde in Braunschweig der Betriebsleiter einer Diskothek zu sechs Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt: Er hatte zwischen 2010 und 2012 in seinem Club gefälschte Anabolika verkauft. Damit soll er mehr als zwei Millionen Euro Umsatz gemacht haben.

Wer Anabolika an Bodybuilder verkauft, macht sich auch deshalb strafbar, weil die Verwendung der Präparate beim Bodybuilding als Doping im Sport angesehen wird. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) im September 2013 entschieden.

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