PTA, PKA, Notdienst und Filialleitung

Gehaltstarif: Mehr Geld in Nordrhein

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Berlin -

Apothekenmitarbeiter:innen können sich erneut freuen. Die Tarifgemeinschaft der Apothekenleiter (TGL) Nordrhein und die Apothekengewerkschaft Adexa hatten sich bereits im März auf einen neuen Gehaltstarif geeinigt. Ab Oktober gibt es die nächste Tariferhöhung für alle Berufsgruppen in Nordrhein.

Rückwirkend zum 1. Januar wurden drei Tariferhöhungen um monatlich 50 Euro für alle Berufsgruppen und Berufsjahresgruppen vereinbart. Im April und im Juli gab es bereits Steigerungen, zum Oktober soll die nächste folgen. Es werden somit insgesamt 200 Euro brutto in diesem Jahr mehr ausgezahlt.

PKA erhalten zum 1. Oktober sogar 90 beziehungsweise 118 Euro mehr und damit insgesamt ein Plus von 240 beziehungsweise 268 Euro. Zum 1. Januar 2023 sollen die Gehälter dann um weitere 2 Prozent steigen. Angehoben werden zudem die Notdienstvergütungen sowie der Zuschlag für die Tätigkeit der Filialleitung.

Auch in den Verhandlungen zur Ausbildungsvergütung hat sich was getan: Über ein Plus von 100 Euro durften sich PTA-Azubi, Pharmazeuten im Praktikum sowie angehende PKA freuen. Für das sechsmonatige Praktikum in der Apotheke gibt es seit Juli für PTA somit 808 Euro pro Monat, PKA-Azubi erhalten im ersten Ausbildungsjahr 808 Euro, im zweiten 860 Euro und im dritten Ausbildungsjahr 913 Euro. Fertige PKA erhalten in ihrem ersten Berufsjahr 2076 Euro laut Tarif. Der neue Gehaltstarifvertrag ist mit einer Laufzeit bis Ende 2023 festgesetzt.

Wertschätzung durch höhere Gehälter

Nach komplizierten Tarifverhandlungen sei auch das Ergebnis komplizierter als gewünscht, äußert sich Tanja Kratt, Adexa-Vorstand und Leiterin der Adexa-Tarifkommission. Nach dem Wechsel an der TGL-Spitze und zusätzlicher Störung aus Richtung des Apothekenverbands Nordrhein (AVNR) freue sie sich, dass dieser rückwirkende Abschluss für die Mitglieder erreicht werden konnte. Somit fühle man sich nicht länger von der Entwicklung im restlichen Bundesgebiet abgekoppelt.

Kratt betont, dass mit den verhandelten Gehältern eine angemessene Wertschätzung der Leistungen entstehen solle und bestehende Arbeitsverhältnisse folglich erhalten würden. Weiterhin solle die Attraktivität von künftigen Beschäftigungsverhältnissen gesteigert und gefördert werden.

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