Fünf Tipps …

… zu Überstunden

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Berlin -

In vielen Apotheken muss die Offizin von Montagmorgen bis Samstagabend besetzt sein. Dazu kommen die Nacht- und Notdienste. Wenn die Personalplanung einmal durcheinander gerät, können auf PTA Überstunden zukommen. Wer freiwillig mehr arbeitet, hat keinen Anspruch auf eine Vergütung. Fünf Tipps zum Thema Mehrarbeit.

Tipp eins: Kein genereller Zwang. In Deutschland gibt es keine gesetzliche Verpflichtung zu Überstunden. An Werktagen darf nicht länger als acht Stunden gearbeitet werden. Die Zeit kann nur auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden pro Werktag nicht überschritten werden. Der Bundesrahmentarifvertrag für Apothekenmitarbeiter gibt vor, dass die regelmäßige Arbeitszeit bei 40 Stunden pro Woche liegt. Die Zuschläge für Mehrarbeit betragen demnach bis zur 50. Stunde 25 Prozent der Grundvergütung, ab der 51. Stunde 50 Prozent. Zudem gibt es eine Grundvergütung. Ein Anspruch auf Entlohnung besteht aber nur, wenn die Mehrarbeit vom Inhaber angeordnet, ausdrücklich gebilligt oder geduldet worden ist. Individuelle Regelungen können in den Überstundenklauseln der Arbeitsverträge stehen.

Tipp zwei: Ausnahmen beachten. In Notfällen können Überstunden angeordnet werden, auch wenn vertraglich etwas anderes geregelt ist. Wenn der Apotheke etwa ein schwerer Schaden droht, müssen Mitarbeiter aufgrund ihrer Treuepflicht Überstunden leisten. Das ist im Arbeitszeitgesetz geregelt. Außergewöhnliche Fälle liegen demnach vor, wenn sie unabhängig vom Willen der Betroffenen eintreten und deren Folgen nicht auf andere Weise zu beseitigen sind.

Tipp drei: Andere Regel für Teilzeit. In Apotheken arbeiten häufig Teilzeit-Mitarbeiter. Die reduzierte Arbeitszeit wird oft aus familiären Gründen vereinbart. Laut Bundesarbeitsministerium darf der Chef im Regelfall Überstunden außerhalb der fest geplanten Zeit nicht einseitig anordnen. Dieses Befugnis müsse ausdrücklich im Arbeitsvertrag festgelegt sein.

Tipp vier: Gesundheit nicht vergessen. Lange Arbeiten kann krank machen. Wöchentliche Arbeitszeiten von deutlich mehr als 40 Stunden schaden nach Auffassung von Experten der Gesundheit. Wer laut Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BauA) 48 Stunden und mehr arbeitet, sollte kurzfristig einen Freizeitausgleich erhalten. Sonst nehmen gesundheitliche Probleme wie Magen-Darm-Beschwerden oder Stressempfinden zu. Außerdem drohen Schlafstörungen, Rückenschmerzen und Herzbeschwerden.

Tipp fünf: Überstunden abwehren. Wollen PTA sich gegen die Mehrarbeit zur Wehr setzen, sollten sie sich laut Kommunikationsberaterin Barbara Berckhan zunächst nicht überrumpeln lassen. Fragt der Chef nach, kann man sich erst einmal eine kurze Bedenkzeit ausbitten und sich überlegen: Schaffe ich das? Wird es einem zu viel, ist es dann in einem zweiten Schritt wichtig, die Absage kooperativ zu formulieren. Positiv ist, dass der Chef einem die Aufgabe zutraut – dafür kann man sich erst einmal bedanken. Dann stellt man dar, welche Aufgaben man jetzt schon hat und lehnt weitere ab. In einem dritten Schritt sollte angeboten werden, gemeinsam zu überlegen, wie das Problem zu lösen ist.

Im für den Mitarbeiter schlechtesten Fall lässt sich der Chef jedoch nicht beirren – und ordnet die Mehrarbeit an. Dann müsse sich auch der Arbeitnehmer in seiner Reaktion steigern. „Schade, dass Sie zu solchen Maßnahmen greifen“, empfiehlt Berckhan als Aussage. Sie rät dazu, die bereits übernommenen Aufgaben noch einmal darzustellen und zu fragen: „Von welchen Aufgaben können Sie mich denn entbinden?“

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