... für das Bewerbungsgespräch Carolin Bauer, 12.11.2015 10:16 Uhr
Für PTA bietet der Arbeitsmarkt derzeit viele Chancen. Jobanfänger und Quereinsteiger haben es angesichts des Fachkräftemangels nicht schwer, eine freie Stelle zu finden. Mit der Einladung zum Vorstellungsgespräch ist die erste Hürde bereits geschafft. Im nächsten Schritt müssen sich PTA beim Inhaber beweisen. Fünf Tipps für ein erfolgreiches Bewerbungsgespräch.
Erster Tipp: Pünktlichkeit. Verspätung ist tabu. Kommt doch einmal etwas dazwischen, sollten Bewerber sofort in der Apotheke anrufen und Bescheid sagen. Besser ist, einen Zeitpuffer einzubauen. Arbeitnehmer wollen außerdem selbstständige Mitarbeiter: Die Bewerber sollten sich vorher informieren, auf welchem Weg sie zur Firma gelangen und wo sie etwa das Auto parken können. Denn wer zu viel nachfragt, signalisiert Uneigenständigkeit. Ist eine längere Anfahrt erforderlich, können Bewerber auch nach einer Kostenübernahme fragen.
Zweiter Tipp: Nicht overdressed. Der erste Eindruck zählt. Anders als in Pharmaunternehmen oder Banken ist Hosenanzug oder Etuikleid in Apotheken nicht Pflicht. Die Bewerber sollten sich dennoch authentisch, angemessen, dezent und seriös kleiden. Trotz aktueller Modetrends sind Löcher in der Jeans und andere flippige Accessoires ein No-Go. Statt der Kleidung sollten die persönlichen Fähigkeiten im Vordergrund stehen. Ein Ausschlusskriterium dürfte das Outfit beim Gespräch aber nur im Extremfall werden, da der Inhaber in der Offizin meist ohnehin auf Kittel oder einheitliche T-Shirts setzt.
Dritter Tipp: Apotheke kennen. Warum haben sie sich für diese Apotheke entschieden? Diese Frage dürfte im Vorstellungsgespräch nahezu unausweichlich sein. Bewerber können punkten, in dem sie sich die Antwort vorher überlegen. Wichtig ist dabei, die Apotheke bereits besucht und die Internetseite studiert zu haben: Gibt es spezielle Services wie Kundenkarte, Kosmetikberatung und Blutdruckmessung oder Schwerpunkte wie Heimbetreuung und Zytoherstellung? Bewerber können dann gezielt mit ihren individuellen Fähigkeiten und Interessen überzeugen.
Vierter Tipp: Richtig nachfragen. Wer keine Fragen hat, signalisiert Desinteresse. Im Bewerbungsgespräch gilt es die richtigen Rahmenbedingungen abzufragen: Wie sind die Arbeitszeiten? Werden regelmäßig Schulungen durchgeführt? Gibt es Raum für Fortbildungen? Auf was legt der Inhaber besonders Wert? Geht es um das Gehalt, sollten Bewerber wissen, was ihnen tariflich zusteht. Wird nicht nach Tarif gezahlt, sollten sich Kandidaten vorher über mindestens zwei akzeptable Beträge Gedanken machen. Außerdem können Sonderleistungen wie Prämien oder Weihnachtsgeld abgeklärt werden.
Fünfter Tip: Nicht alles beantworten. Die Frage nach einer Schwangerschaft darf der Arbeitnehmer nicht stellen. Passiert dies doch, darf höflich auf die Privatsphäre verwiesen werden. Bei Fragen zu Partei-, Gewerkschafts- und Religionszugehörigkeit sowie Heiratsabsichten oder Kinderwunsch muss übrigens nicht die Wahrheit gesagt werden. Auch gesundheitliche Probleme gehen den Arbeitnehmer nichts an, solange sie sich nicht auf den Arbeitsplatz auswirken.
Berechtigt sind Apothekeninhaber, nach Vorstrafen, Lohnpfändungen und Zeugnissen zu fragen. Letztere sollte man dabei haben, wenn sie nicht bereits schriftlich eingereicht wurden. PTA sollten außerdem mögliche Lücken im Lebenslauf erklären können. Auch die klassische Frage: „Was sind Ihre Stärken beziehungsweise Schwächen“ kann man sich gut vorbereiten. Am besten wirken authentische und individuelle Antworten – dabei helfen Familie und Freundeskreis. Wer einen Berufsratgeber zitiert, fliegt leicht als einfallslos auf und macht Minuspunkte.