Rechte & Pflichten

Flug gestrichen – Muss der Chef warten?

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Berlin -

In diesem Sommer wollen viele Menschen nun endlich wieder verreisen. Doch das Glück wird getrübt von zahlreichen Flugausfällen und massiven Verspätungen. Personalmangel am Boden und in der Luft führt dazu, dass nicht jeder pünktlich aus seinem Urlaub zurückkommt. Doch was muss man als Angestellter eigentlich beachten, wenn man zu spät aus dem Urlaub zurückkommt?

Wer seinen Urlaub voll ausnutzen möchte, der kommt häufig erst am Sonntagabend wieder zurück und geht montags direkt wieder arbeiten. In diesem Jahr könnte so eine knappe Planung allerdings zu Problemen führen. Viele Flüge entfallen oder kommen zu spät. Eventuelle Anschlussflüge können nicht erreicht werden. Was muss der/die Arbeitnehmer:in unternehmen, wenn klar wird, dass man an seinem ersten Arbeitstag nach der Reise nicht pünktlich erscheinen kann?

Als Erstes sollte der/die Chef:in zeitnah informiert werden. Sobald man weiß, dass sich die Rückkehr verzögert, sollte eine Nachricht geschickt werden oder ein Anruf erfolgen. So kann der/die Inhaber:in oder Teamleitung umplanen, damit das Tagesgeschäft aufrechterhalten werden kann.

Der/die Vorgesetzte kann dann entscheiden, wie die zusätzliche Fehlzeit berechnet werden soll. Sind noch Urlaubstage verfügbar, so könnte ein zusätzlicher Tag genommen werden. Kolleg:innen mit Überstunden könnten diese abbummeln. Stellen diese beiden Punkte keine Option dar, kann der/die Chef:in auch verlangen unbezahlten Urlaub zu nehmen. Denn: Das Wegerisiko trägt grundsätzlich der/die Reisende.

Eine Abmahnung kann der/die Chef:in allerdings nur erteilen, wenn der/die Angestellte Schuld an der Verspätung hat. Bei Flugausfall oder verpasstem Anschlussflug aufgrund von einer vorherigen Verspätung trägt der/die Reisende nicht die Verantwortung. Man spricht vom sogenannten unverschuldeten Arbeitsausfall.

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