Aktuell dreht sich alles um FFP2-Masken – filtrierende Halbmasken der Schutzstufe 2. Insgesamt gibt es drei Schutzstufen: Während FFP1-Masken bei der Infektionsprävention vernachlässigt werden können, geraten FFP3-Masken bei der Mundschutz-Diskussion in den Hintergrund. Dabei schützt diese Kategorie am zuverlässigsten vor Viren. Eine Übersicht der Unterschiede gibt es hier als Download.
FFP steht für „Filtering Face Piece“. Das bedeutet: Egal welcher Klasse eine FFP-Maske angehört, sie schützt nur vor Partikeln – nicht vor Gasen und Dämpfen. Um eine Schutzwirkung gegen gasförmige Substanzen zu erhalten, benötigt der Träger eine filtrierende Halb- oder Vollmaske mit separat anzubringenden Filtern. Somit können FFP-Masken nur Feinstaub, Rauch sowie wässrige und ölige Aerosole herausfiltern. An den Aerosolen haften mitunter Keime – so entsteht der Schutz vor Viren wie Sars-CoV-2.
Alle drei Schutzklassen – FFP1, FFP2 und FFP3 – schützen vor ungiftigen Stäuben und Rauchpartikeln. FFP1-Masken kommen überwiegend im Baugewerbe oder in der Lebensmittelindustrie zum Einsatz. In der Pharmaindustrie sowie im Gesundheitswesen spielt die niedrigste Schutzklasse kaum eine Rolle. Denn gegen luftgetragene biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppen 2 und 3 bieten sie keinen Schutz. Sars-CoV-2 ist in die Gruppe 3 einsortiert.
Mehr als 10.000 biologische Arbeitsstoffe sind mittlerweile von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) in Risikogruppen eingestuft worden. Hierbei reicht die Einteilung von Gruppe 1 bis 4. Die Einstufungslisten sind nach den Organismengruppen Viren, Pilze, Bakterien und Parasiten getrennt. Eine Auflistung der eingestuften Stoffe der Risikogruppen 2 bis 4 ist in der Richtlinie 2000/54/EG enthalten. Auch Sars-CoV-2- findet sich in dieser Liste. Im Februar wurde das neuartige Coronavirus in Risikogruppe 3 eingestuft. Als Begründung für diese Einstufung führt der Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe (Abas) unter anderem die Ähnlichkeiten zu Sars-CoV-1 und Mers-CoV auf. Bis heute fehlen flächendeckende spezifische Therapie und ausreichend Impfstoffe. Im Dezember erfolgte eine Überarbeitung mit der zusätzlichen Kennzeichnung „Z“. Der Zusatz „Z“ steht für Zoonose. Das bedeutet, dass eine Übertragung zwischen Mensch und Tier möglich ist.
Um herauszufinden, welche Maske die richtige ist, muss auch der Verwendungszweck betrachtet werden. Die BAuA unterscheidet hier zwischen Tätigkeiten mit und ohne Schutzstufenwirkung. „Nicht-Schutzstufentätigkeiten sind alle Tätigkeiten mit Biostoffen, die nicht in Laboratorien, in der Versuchstierhaltung, in der Biotechnologie sowie in Einrichtungen des Gesundheitsdiensts stattfinden.“ Das alltägliche Maske-Tragen lässt sich hier nur schwer einkategorisieren, da die Bundesanstalt immer von Arbeitssituationen ausgeht.
Masken ab der Klasse FFP2 schützen vor luftgetragenen biologischen Arbeitsstoffen mit der Einstufung in Risikogruppe III – also auch vor Sars-CoV-2. Im Gegensatz zu FFP3-Masken weisen FFP2-Masken nur eine Filterleistung von 94 Prozent auf. FFP3-Masken filtern 99 Prozent aller Partikel heraus. Neben Keimen kann die höhere Filterklasse auch kanzerogene und radioaktive Stoffe herausfiltern. Laut einigen Herstellern können FFP2-Masken allerdings nicht pauschal als „Viren-zurückhaltend“ abgegeben werden.
„Eine FFP2-Maske muss laut Norm mindestens 94 Prozent aller Partikel, die bis zu 0,6 Mikrometer groß sind, aus der Luft filtern können. Außerdem schützt sie vor Aerosolen. Diese Werte reichen aus, um einen wirksamen Schutz vor dem Coronavirus zu bieten“, erläutert eine Sprecherin von Dräger. Die umhüllten Coronaviren weisen einen Durchmesser von 80 bis 140 Nanometer auf. Also 0,08 bis 0,14 Mikrometer. Die Viren sind stets an Aerosole gebunden – der Komplex ist somit größer als der reine Durchmesser von Sars-CoV-2. „Eine FFP2 darf laut gegebenen Regularien nur nach einer Gefährdungsbeurteilung gegen Viren und Bakterien eingesetzt werden. Eine FFP3 bedarf dies nicht. Gemäß den Empfehlungen der WHO und des RKI wird eine FFP2-Maske gegen Viren und Bakterien empfohlen.“
Doch genau hier liegt die Krux. Dräger erläutert weiter: „Als Hersteller können wir Ihnen Informationen zu unseren Produkten geben – die Gefährdungsbeurteilung geht jedoch darüber hinaus in den Bereich des unternehmensbezogenen Arbeitsschutzes und kann durch keine pauschalen Aussagen aufgestellt werden.“ Ab Werk sind also nur die FFP3-Masken sicher, wenn es um Coronaviren geht. „Grundsätzlich liegt eine Gefährdungsbeurteilung in der Verantwortung des Anwenders beziehungsweise im unternehmerischen Sinn beim Arbeitsschutz.“ Somit wird der Arbeitgeber in die Verantwortung gezogen, wenn die Mitarbeiter sich bei unterschiedlichen Arbeitsaufgaben mit FFP2-Masken vor Sars-CoV-2 schützen sollen. Die BAuA bietet zahlreiche Dokumente und Hilfestellungen zu diesem Thema an. „Weitere Informationen zu Gefährdungsbeurteilungen findet man unter anderem in der DGUV R 112-190 oder anderen bundesweiten Arbeitsschutzregularien.“
FFP2- und FFP3-Masken sind generell alle sehr ähnlich aufgebaut. Mehrere Gewebeschichten übereinander gelegt ergeben die Filterleistung. Die in der Mitte liegenden Vliese fungieren wie Siebe. Aufgrund der elektrostatischen Ladung der feinen Fäden können sehr kleine Partikel abgehalten werden. Mit der Zeit setzt sich das Material zu – der Filter ist voll und die Maske muss getauscht werden. Die meisten Modelle sind Einmalartikel und durch die Deklaration „NR“ gekennzeichnet. Nach der maximalen Tragezeit werden im Alltag getragene Masken einfach über den Hausmüll entsorgt. Eine Sonderentsorgung findet nur bei einer Verwendung in speziellen Laboren oder ähnlichen Einrichtungen statt.
Bei beiden FFP-Varianten gibt es Modelle mit und ohne Ventil. Ventile erleichtern die Atmung und eignen sich vor allem für all diejenigen Anwender, die die Masken für lange Zeiträume tragen müssen. Eine PTA, die zahlreiche Rezepturen mit CMR-Stoffen herstellt, profitiert beispielsweise vom erhöhten Tragekomfort der Masken mit Ventil. Doch die Atemluft geht ungefiltert hindurch. Das bedeutet, dass Masken mit Ventil zur Pandemieeindämmung nicht geeignet sind. In zahlreichen Einrichtungen wird darauf hingewiesen, dass Trägern von Ventil-Masken der Einlass nicht gewährt wird.
Aller deklarierter Filterleistung zum Trotz sollten Apotheker und auch Kunden sich über die Qualität der Masken versichern. Mehrere Qualitätsmerkmale sollten erfüllt sein. So sollten sich beispielsweise nicht nur auf dem Umkarton, sondern auch auf jeder einzelnen Maske die Typ-Bezeichnung, die Filterleistung, die entsprechende DIN-Norm und das CE-Kennzeichen inklusive vierstelliger Nummer finden.
Die BAuA listet in verschiedenen Übersichten auf, bei welchen Tätigkeiten ein Schutz mittels FFP2-Maske ausreicht und wann zur höheren Schutzstufe gegriffen werden sollte. So reicht eine FFP2-Maske beispielsweise bei Arbeiten mit Patienten, die keinen Covid-Verdacht haben, aus. Bei Arbeiten, bei denen Personen einer hohen Viruslast ausgesetzt sind, sollten FFP3-Masken getragen werden. Als Beispiel kann hier die Bronchoskopie genannt werden.
„Grundsätzlich ermüdet die Atemmuskulatur umso mehr, je stärker gegen den Filter geatmet werden muss. FFP3 ist deutlich schwerer als FFP2, da man durch mehr, oder engmaschiger gearbeitete Lagen des Vlieses atmen muss“, informiert die Bundesanstalt. Zu den einzelnen Belastungen gibt es Untersuchungen. Insbesondere für Menschen mit Vorerkrankungen wie COPD oder Herzinsuffizienz könnte das längere Tragen einer dicht abschließenden FFP3-Maske anstrengend sein. Der Kreislauf wird zusätzlich belastet.
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