FFP2-Pflicht für Kinder: Was sollen Apotheken empfehlen? Alexandra Negt, 28.04.2021 08:00 Uhr
In Hannover gilt ab sofort eine verschärfte Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln. Ab einer Inzidenz von 100 reicht der einfache OP-Schutz als Mund-Nasen-Bedeckung nicht mehr aus – auch nicht für Kinder. Das Problem: Spezielle Kinder-FFP2-Masken existieren nicht. Apotheken dürfen keine entsprechenden Modelle an Kinder abgeben.
„Ab Samstag, 24. April 2021, tritt bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 eine Tragepflicht von FFP2-Masken (oder vergleichbar) in Bussen und Bahnen in Kraft. Eine OP-Maske ist dann nicht mehr ausreichend“, heißt es auf der Internetseite der Hannoverschen Verkehrsbetriebe Üstra. „Von dieser Regelung ausgenommen sind Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres sowie Personen, deren Erkrankung das Tragen einer Maske nicht möglich macht“, heißt es weiter. Doch woher sollen Eltern passende Masken für ihre Kleinen nehmen? Apotheken ist der Verkauf von Kinder-FFP2-Masken untersagt.
Das neue Infektionsschutzgesetz führt zu einer bundesweiten Verschärfung der Maskenpflicht – OP-Masken haben in öffentlichen Verkehrsmitteln ausgedient. Die Altersgrenze für den medizinischen Mundschutz ist hierbei je Stadt unterschiedlich. So müssen in Osnabrück, anders als in Hannover, erst ab 14 Jahren FFP2-Masken getragen werden. Auch in der Hauptstadt gilt die FFP2-Pflicht ab 14 Jahren.
Die Nachfrage nach kleinen Schutzmasken stieg zuletzt mit der Öffnung von Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen an. Apotheken waren damals die Hände gebunden – bislang sind keine Modelle speziell für Kinder auf dem Markt. Bereits im Februar verwies das Bundesgesundheitsministerium (BMG) auf das Problem mit der Passform: „Die in den Apotheken abgabefähigen Schutzmasken müssen gemäß der SchutzmV bestimmte Qualitätsanforderungen der Standards FFP2 (DIN EN 149:2001), KN95, N95 oder eines vergleichbaren Standards erfüllen. Hinsichtlich der Schutzmasken für Kinder ist es leider so, dass es bislang noch keine FFP2-Masken gibt, die ausdrücklich für Kinder entworfen sind und auch der einschlägigen Norm genügen.“ Damals ging es um die anspruchsberechtigten Kinder von Eltern, die ALG-II beziehen.
Maximal XS
Die kleinste Größe für FFP2-Masken nach der Norm EN 149 ist die Größe XS. Diese Größe könnte für Kinder abgegeben werden. Ob die Passform dann so gut ist, dass die deklarierte Filterleistung erzielt wird, bleibt fragwürdig. Kinderärzte stehen der Tragepflicht von FFP2-Masken kritisch gegenüber. In einer gemeinsamen Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie (DGPI), des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ), der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ), der Gesellschaft für Pädiatrische Pulmologie (GPP) und der Süddeutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (SGKJ) raten die Mediziner zum Tragen eines chirurgischen Mundschutzes, dies sei „die vernünftigste Lösung“. Die Kinder sollten zudem stets die Möglichkeit haben, die Masken abzusetzen und Tragepausen einzulegen.
Die Kölner Verkehrsbetriebe scheinen das Problem der Passform zu kennen. Hier kann unter Umständen sogar auf eine Alltagsmaske ausgewichen werden: „Soweit Kinder unter 14 Jahren aufgrund der Passform keine medizinische Maske tragen können, ist ersatzweise eine Alltagsmaske zu tragen“, heißt es seitens der Verkehrsbetriebe. Bei Verstoß gegen die Maskenpflicht werden zum Teil hohe Bußgelder fällig – in Köln sind es 150 Euro.
Apotheken sollten bei der Empfehlung von FFP2-Masken vorsichtig sein. In Rheinland-Pfalz wurden mehrere Apotheken bereits auf die fehlende Rechtsgrundlage seitens der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord mit Sitz in Koblenz hingewiesen: „Die Vorschriften für FFP2 Schutzmasken (insbesondere die DIN EN 149) regeln die Anforderungen für persönliche Schutzausrüstungen am Arbeitsplatz und gelten deshalb nur für Erwachsene.“