Erneutes Scannen, Kinder & Co.

FAQ Impfzertifikat: Teil 1

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Berlin -

Ab Montag soll es losgehen mit den digitalen Impfzertifikaten. Im Grundsatz ist der Prozess erklärt, doch die Krux liegt im Detail. Was sieht der Prüfer des Zertifikates eigentlich? Braucht das 12-jährige Kind zwangsläufig ein eigenes Smartphone? Und was passiert, wenn die App deinstalliert wird? Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) gibt erste Antworten. Eine Übersicht als Download gibt es hier.

Das digitale Impfzertifikat wird es vorerst nur für die Corona-Impfung geben. Zukünftig sollen zumindest in der CovPass-App auch Nachweise über die Genesung von einer Corona-Infektion oder über einen negativen Corona-Test angezeigt werden. Das Mitführen des gelben Ausweises oder des Laufzettels aus dem Impfzentrum soll hierdurch nicht mehr nötig sein. Dank der digitalen Erfassung soll es beispielsweise an Flughäfen schneller gehen.

Was sieht der Prüfer eigentlich?

„Für Dienstleister, die den Impfstatus überprüfen möchten, gibt es eine Prüf-App zur Prüfung des Impfzertifikats. Damit kann der Impfstatus ähnlich wie ein Barcode eines Flug- oder Bahntickets gescannt werden. Alle Informationen und Daten bleiben auf dem jeweiligen Smartphone der Nutzerin oder des Nutzers“, erklärt eine Sprecherin des BMG. Was genau wann verimpft wurde, das sieht der Prüfende nicht. „Das Impfzertifikat (QR-Code) enthält nur Informationen zum Impfstatus, den Namen und das Geburtsdatum der geimpften Person.“

Woher weiß der Prüfer, dass es sich auch um das persönliche Zertifikat handelt?

Die Corona-Warn-App wird ohne Registrierung oder ähnliche Funktionen heruntergeladen und genutzt. „Nutzerinnen und Nutzer finden den Bereich ‚Impfzertifikat hinzufügen‘ auf dem Home-Bildschirm ihrer App. Mit dem Tippen auf ‚Hinzufügen‘ können sie den QR-Code scannen, den sie bei der Impfung vor Ort erhalten, um den Impfstatus in die Corona-Warn-App zu integrieren. Die Corona-Warn-App liest die Informationen aus dem QR-Code aus und zeigt den entsprechenden Impfstatus der Nutzerin oder des Nutzers an“, lautet die Antwort des BMG. Nur durch zusätzliche Vorlage des Personalausweises kann das Zertifikat zugeordnet werden.

Kann man mehrere Zertifikate auf seinem Smartphone speichern?

Zunächst könnten vor allem ältere Menschen Gebrauch vom digitalen Impfzertifikat machen. Diese Altersgruppe hat jedoch häufig kein Smartphone. Das Abspeichern mehrerer Zertifkate in einer App ist laut BMG zwar möglich, jedoch nicht für alle Familienmitglieder vorgesehen: „Die Nachweise von engen Familienangehörigen (in erster Linie von minderjährigen Kindern) können in der App gespeichert werden.“

Was passiert, wenn die App deinstalliert wurde oder man ein neues Smartphone hat?

Der QR-Code kann öfter abgescannt werden. Auf die Frage nach der erneuten Übertragung in die App antwortet das BMG: „Der QR-Code kann neu eingescannt werden. Dabei ist zu beachten, dass bei der Prüfung des Impfnachweises auch ein Sichtausweis vorzulegen ist.“

Wie sollen Apotheken sich verhalten, wenn ihnen nur ein Zettel vorgelegt wird? Ist die Ausstellung des Zertifikates nur bei Vorlage eines gelben Impfausweises möglich?

Nicht alle Bürger:innen haben die Impfung im gelben Impfausweis bestätigt bekommen. Auch mit einem Schreiben aus dem Impfzentrum oder aus der Praxis kann ein QR-Code generiert werden. Den gelben Impfausweis dürfen Apotheker:innen und PTA allerdings nicht ergänzen. „Eine Covid-19-Impfung darf nicht durch die Apotheke im gelben Impfpass nachgetragen werden“, antwortet das BMG deutlich.

Was bringt die Erfassung über das RKI? Entsteht dort ein namentlich geführtes Impfregister?

Die übermittelten Daten dienen nur der Generierung des QR-Codes. „Die Daten werden beim RKI nur zur Erstellung der Impfzertifikate verarbeitet und anschließend sofort gelöscht. Eine permanente Speicherung findet nur auf dem Smartphone statt.“ Der digitale Impfnachweis soll zukünftig erweitert werden. „Die Apps bieten die Möglichkeit, jede einzelne Impfung zu erfassen. Dies bietet den Bürgerinnen und Bürgern eine Möglichkeit, einen digitalen Überblick über alle Impfungen zu erhalten.“ Auch Test- und Genesenenzertifikate sollen einsehbar sein.

Eine Übersicht als Download gibt es hier.

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