Familienkasse

Kindergeld: Keine Panik!

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Berlin -

Das Thema Kindergeld beschäftigt im Moment viele Eltern. Grund ist eine Änderung bezüglich der Pflichtangaben: Ab 2016 muss die Steueridentifikationsnummer des Kindes nachgereicht werden, ansonsten drohen die Streichung der staatlichen Unterstützung und vielleicht sogar eine Rückforderung. In Panik brauchen Mütter und Väter deshalb aber nicht zu geraten.

Die Neuregelung tritt zum 1. Januar 2016 in Kraft. Ab dann sollte die Steueridentifikationsnummer des Elternteils sowie die des Kindes bei der Familienkasse vorliegen. Hier muss aber weder sofort gehandelt werden noch muss jemand um den monatlichen Zuschuss bangen.

Zwar fragt die Familienkasse bei neueren Anträgen bereits die Identifikationsnummer der Kinder mit ab. Jetzt selbst tätig zu werden, verlangen die Kassen allerdings nicht. Im Gegenteil: Die Eigeninitiative ist sogar unerwünscht. Wie die Bundesagentur für Arbeit (BA) mitteilt, „ist es aktuell nicht erforderlich, diese mitzuteilen oder die Service-Rufnummern der Familienkasse anzurufen.“

Unnötig ist es deshalb, da die meisten Nummern den Familienkassen durch ein automatisches Meldeabgleichsverfahren ohnehin bereits vorliegen. In den Fällen, in denen das nicht so ist, „werden Kindergeldberechtigte im Laufe des Jahres 2016 von ihrer zuständigen Familienkasse kontaktiert“. Aus diesem Grund muss auch niemand befürchten, dass das Kindergeld gestrichen wird. Das „Kindergeld wird auch ohne Vorliegen der Steuer-Identifikationsnummer fortgezahlt“, heißt es in Nürnberg.

In der Vergangenheit gab es mehrere Fälle, in denen das Kindergeld doppelt bezogen wurde. Besonders für Beamte war es ein Leichtes, diese Lücke auszunutzen. Sie haben das Kindergeld einmal ganz normal über die Familienkasse beantragt und dann noch ein zweites Mal über die Familienkassen des öffentlichen Dienstes. Mit der Hinterlegung der Steuernummer des Kindes ist das nun nicht mehr möglich. Auch eine ungerechtfertigte Auszahlung ins Ausland soll so besser verhindert werden.

Die Steueridentifikationsnummer wird jedem neugeborenen Kind in Deutschland zugewiesen. Wer den Brief mit der Nummer vom Bundeszentralamt für Steuern nicht mehr findet, wenn die Familienkasse sich doch melden sollte, hat auch kein großes Problem. Beim Bundeszentralamt kann diese ganz einfach noch einmal erfragt werden.

Nur wer im Laufe des kommenden Jahres nicht auf den Brief von der Familienkasse reagiert, muss mit einer Streichung oder Rückforderung des Kindergeldes rechnen. Künftig steigt die Regelhöhe des Kindergeldes auch wieder etwas – jeweils um zwei Euro: Für das erste und zweite Kind gibt es dann 190 Euro, für das dritte 196 Euro und für jedes weitere 221 Euro.

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