Während der vierwöchigen Fastenzeit nehmen Gläubige tagsüber keine Nahrung zu sich. Selbst Trinken ist bis zum Sonnenuntergang untersagt, auch die Einnahme von Medikamenten ist für viele tabu. Wie sieht es mit der Impfung aus? Für einige Ältere könnte die vierte Impfung anstehen. Muss die Spritze aus Glaubenssicht auf den Mai verschoben werden oder ist eine Immunisierung während des Fastenmonats zulässig?
Arzneimitteleinnahmen während des Fastenmonats Ramadan sorgen immer wieder für Diskussionen. Viele Gläubige lehnen nämlich neben Essen und Trinken auch ihre orale Medikation ab – zumindest bis zum Sonnenuntergang.
Die Covid-19-Impfung wird intramuskulär injiziert und sollte eigentlich zu keinen Bedenken führen. Dennoch: Zum Teil lehnen strenggläubige Muslime auch Impfungen während der Fastenzeit ab. Im Beratungsgespräch können Apotheker:innen und PTA folgende Tipps und Empfehlungen aussprechen:
Die Voraussetzung für das Fasten ist körperliche Fitness. Wenn diese erfüllt ist, sind gesundheitliche Schäden in der Regel nicht zu erwarten. Vor allem für Diabetiker:innen stellt der Fastenmonat ein Risiko dar. Benötigte Arzneimittel – egal ob Oralia oder Insulin – sollten nicht eigenständig abgesetzt werden. Das lange Verzichten auf Nahrung kann den Stoffwechsel durcheinanderbringen und zu Unterzuckerungen führen. Die Gesundheit hat höchste Priorität, auch in der muslimischen Lehre. Daher sollten Personen, die Medikamente einnehmen müssen, mit ihrem Arzt abklären, ob der mehrstündige Verzicht auf Nahrungsmittel negative Auswirkungen auf ihre Gesundheit hat und ob sie aus medizinischer Sicht fasten dürfen. Gemeinsam mit dem Arzt können neue Therapiepläne für die Zeit des Fastens erarbeitet werden.
Übrigens: Vom Fasten ausgeschlossen sind neben akut und schwer kranken Personen generell Reisende, Schwangere, Stillende und Alte. Die Frauen unterbrechen während ihrer Periode das Fasten und holen diese Zeit nach dem Ramadan nach.
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