Schnell ist es passiert: Heiße Backbleche, Kerzenwachs oder heißes Fondue treffen auf unbedeckte Haut – besonders in der Weihnachts- und Silvesterzeit steigt die Verbrennungsgefahr. Eine schnelle und richtige Erstversorgung ist entscheidend für den Heilungsverlauf.
Als Faustregel gilt: Ist die Verbrennung größer als die Handfläche, sollte sie nicht selbst behandelt werden; hier sind Profis gefragt. Bis zum Eintreffen der Sanitäter:innen oder bis zum Besuch bei einer Ärztin oder einem Arzt sollte die Brandwunde in der Erstversorgung nur steril abgedeckt werden, damit sie sich nicht entzündet. Auf eine Kühlung sollte verzichtet werden, da es rasch zu einer Unterkühlung kommen kann.
Egal wie groß die Wunde an diesen Stellen ist: Bei Verbrennungen im Gesicht, an den Händen, Gelenken oder den Genitalien ist sofort der Rettungsdienst zu verständigen.
Bei der Entfernung der Hitzequelle oder dem Löschen des Feuers ist schnelles Handeln geboten. Wie gelöscht wird, hängt dabei von der Ursache ab: Brennendes Fett oder heißes Wachs darf keinesfalls mit Wasser in Berührung kommen. Beide Stoffe reagieren extrem mit Wasser und sind in der Lage, explosionsartige Stichflammen hervorzubringen. Deswegen ist es ratsam, solche Brände durch Abdecken zu löschen.
Verbrühen sich Kinder leicht, zum Beispiel durch ein verschüttetes Getränk, sollte die nasse Kleidung schnell und vorsichtig ausgezogen werden. Dabei kann es notwendig sein, die Kleidung zu zerschneiden. Insbesondere Babys und Kleinkinder sollten danach mit einer leichten Decke zugedeckt werden, damit sie nicht auskühlen.
Anders verhält es sich bei stärkeren Verbrennungen: In diesem Fall muss die Kleidung unbedingt am Körper belassen werden. Sonst besteht die Gefahr, dass mit der Kleidung auch Teile der Haut abgezogen werden. Nasse, fusselfreie Tücher eignen sich zum Kühlen, bis Sanitäter:innen eintreffen. Die Tücher sollten häufig gewechselt werden.
Nachdem die Hitzequelle entfernt wurde, ist es für die Wundheilung essenziell, die Brandverletzung so schnell wie möglich zu versorgen. Brandwunden bei Neugeborenen, Säuglingen oder bewusstlosen Personen werden grundsätzlich nicht gekühlt. Gleich verhält es sich bei großflächigen Verbrennungen. Diese werden keimfrei und locker mit einem sterilen Wundverband abgedeckt.
Für alle anderen Brandwunden gilt:
Sind beim Missgeschick nur kleinere Brandwunden entstanden, können diese in Eigenregie behandelt werden. Die Wunde sollte nach Möglichkeit nicht berührt werden. Wichtig ist auch, entstandene Brandblasen nicht eigenhändig zu öffnen. Sollte dies aufgrund einer starken Schwellung oder einer problematischen Stelle der Blase notwendig sein, muss dies unter sterilen Bedingungen beim Arzt durchgeführt werden. Salben, Puder oder gar Hausmittel wie Öl oder Mehl – die sich nach wie vor hartnäckig in der Empfehlung halten – sollten auf keinen Fall auf eine frische Brandverletzung aufgebracht werden.
Mittel der Wahl ist ein kühlendes Brand- und Wundgel, das dünn auf die betroffene Stelle aufgetragen wird. Wichtig ist darüber hinaus eine sterile Abdeckung der Wunde, denn Verbrennungen sind sehr anfällig für Keime. Deshalb sollten sie nie mit einem Küchenhandtuch, Kleidungsstücken oder unsterilen Kompressen abgedeckt werden.
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