Ob heiße Backbleche oder flüssiges Kerzenwachs, siedende Fondues oder Feuerwerk: Die Verbrennungsgefahr ist in der Weihnachts- und Silvesterzeit besonders hoch. Eine gute Erstversorgung der Brandwunde ist maßgeblich wichtig für den Heilungsverlauf. Im Ernstfall muss schnell und richtig gehandelt werden.
Als Faustregel gilt: Ist die Verbrennung größer als die Handfläche, sollte sie nicht selbst behandelt werden. Bis zum Eintreffen der Sanitäter:innen oder bis zum Besuch beim Arzt sollte die Brandwunde nur steril abgedeckt werden, damit sie sich nicht entzündet. Auf eine Kühlung sollte verzichtet werden, da es rasch zu einer Unterkühlung kommt.
Egal wie groß die Wunde an diesen Stellen ist: Bei Verbrennungen im Gesicht, an den Händen, Gelenken oder den Genitalien ist sofort der Rettungsdienst zu verständigen.
Bei der Entfernung der Hitzequelle oder dem Feuerlöschen ist schnelles Handeln geboten. Die Lösch-Art hängt dabei von der Ursache ab: Brennendes Fett oder heißes Wachs darf keinesfalls mit Wasser gelöscht werden. Beide Stoffe reagieren extrem mit Wasser und sind in der Lage, explosionsartige Stichflammen hervorzubringen. Deswegen ist es ratsam, solche Brände durch Abdecken zu löschen.
Verbrühen sich Kinder leicht, zum Beispiel durch ein verschüttetes Getränk, sollte die nasse Kleidung schnell und vorsichtig ausgezogen werden. Dabei kann es notwendig sein, die Kleidung zu zerschneiden. Insbesondere Babys und Kleinkinder sollten danach mit einer leichten Decke zugedeckt werden, damit sie nicht auskühlen.
Anders verhält es sich bei stärkeren Verbrennungen: In diesem Fall muss die Kleidung unbedingt am Körper belassen werden. Sonst besteht die Gefahr, dass mit der Kleidung auch Teile der Haut abgezogen werden. Nasse, fusselfreie Tücher eigenen sich zum Kühlen, bis Sanitäter:innen eintreffen. Die Tücher sollten häufig gewechselt werden.
Nachdem die Hitzequelle entfernt wurde, ist es für die Wundheilung essenziell, die Brandverletzung so schnell wie möglich zu versorgen. Brandwunden bei Neugeborenen, Säuglingen oder bewusstlosen Personen werden grundsätzlich nicht gekühlt. Selbiges gilt für großflächige Verbrennungen. Diese werden keimfrei und locker mit einem sterilen Wundverband abgedeckt.
Für alle anderen Brandwunden gilt:
Zu kalte Flüssigkeiten oder gar Eis bergen die Gefahr einer Gewebeschädigung oder der Unterkühlung.
Kleinere Verbrennungswunden können in Eigenregie behandelt werden. Die Wunde sollte nach Möglichkeit nicht berührt werden. Wichtig ist auch, entstandene Brandblasen nicht eigenhändig zu eröffnen. Sollte dies aufgrund einer starken Schwellung oder problematischen Stelle der Blase notwendig sein, muss dies unter sterilen Bedingungen beim Arzt durchgeführt werden. Salben, Puder oder gar Hausmittel wie Öl oder Mehl – die sich nach wie vor wacker in der Empfehlung halten – sollten auf keinen Fall auf eine frische Brandverletzung aufgebracht werden.
Mittel der Wahl ist ein kühlendes Brand- und Wundgel, das dünn auf die betroffene Stelle aufgebracht werden. Wichtig ist darüber hinaus eine sterile Abdeckung der Wunde, denn: Verbrennungen sind sehr anfällig für Keime. Deshalb sollten sie nie mit einem Küchenhandtuch, Kleidungsstücken oder unsterilen Kompressen abgedeckt werden.
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