Ab 1. September

Elterngeldreform für mehr Flexibilität

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Berlin -

Durch die neue Elterngeldreform soll der Alltag der jungen Mütter und Väter flexibler gestaltet werden können. Zum einen wurde die mögliche wöchentliche Arbeitszeit angehoben, zum anderen wurde die Geburt von Frühchen berücksichtigt.

Zum 1. September 2021 ist das neue Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) in Kraft getreten. Ziel des neuen Gesetztes ist die Stärkung einer partnerschaftlicheren Aufteilung von Erwerbs- und Familienzeiten. Jungen Familien soll durch Anhebung der möglichen wöchentlichen Arbeitszeit mehr Spielraum gewährt werden. So wird die mögliche Teilzeitarbeit in einer Elternzeit von 30 auf 32 Stunden pro Woche angehoben. Wie hoch das Elterngeld ist, hängt vom vorherigen Netto-Verdienst ab. Der Betrag beträgt mindestens 300 und höchstens 1800 Euro.

Wichtig: Paaren steht das Elterngeld nur zu, wenn sich beide um das Kind kümmern. Dann kann das Basiselterngeld für einen Zeitraum von insgesamt 14 Monaten ausgezahlt werden. Ein Elternteil kann dabei maximal zwölf und mindestens zwei Monate für sich in Anspruch nehmen.

Auch beim Partnerschaftsbonus gibt es zukünftig mehr Flexibilität. Dieser wurde bisher nur mit 25 bis 30 Wochenstunden genehmigt. Durch die Reform kann der Bonus nun mit einer Arbeitszeit von 24 bis 32 Stunden bezogen werden. Der Partnerschaftsbonus kann für mindestens zwei und höchstens vier Monate beantragt werden. Der Bonus kann auch von getrennt erziehenden Eltern, die als Eltern gemeinsam in Teilzeit gehen, in Anspruch genommen werden. Alleinerziehenden steht der gesamte Partnerschaftsbonus zu.

Die Einkommensgrenze für den Anspruch auf Elterngeld wurde von 500.000 Euro auf 300.000 Euro abgesenkt.

Eltern von Frühchen werden ab sofort besser unterstützt. Die Anzahl der Wochen, die das Baby zu früh auf die Welt kommt, wird bei der Dauer des Anspruches auf Elterngeld berücksichtigt. Die betroffenen Eltern können bis zu vier Monate länger Elterngeld erhalten. Kommt das Kind sechs Wochen zu früh, so erhalten die Eltern einen zusätzlichen Monat Basiselterngeld. Ab acht Wochen sind es zwei Monate. Bei einer verfrühten Geburt von zwölf oder sechzehn Wochen erhalten die Eltern drei beziehungsweise vier Monate verlängertes Elterngeld.

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