„Soll ich für dich ins Gefängnis gehen?“

Eine PTA, ihre Affäre und der leere Apothekentresor

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Berlin -

Um mehr als 14.000 Euro hat eine ehemalige Apothekenangestellte ihren Arbeitgeber erleichtert. Doch das tat die PTA nicht für sich, sondern für einen Mann, mit dem sie eine Affäre hatte. Der 33-Jährige hatte nur einen Tag vor der Tat aufgrund von finanziellen Problemen mit Suizid gedroht und die 29-Jährige zur Tat angestiftet.

Insgesamt 14.170 Euro befanden sich an jenem Montagmorgen im Februar 2016 im Tresor der Apotheke. Wochenendeinnahmen, die erst zur Bank gebracht werden mussten. Doch dort sind sie nie angekommen. Die PTA, die zu diesem Zeitpunkt seit über fünf Jahren in der Apotheke angestellt war, nahm sie zunächst unbemerkt auf dem Tresor und übergab sie dem Mann, mit dem sie ein Verhältnis hatte.

Dass die Wochenendeinnahmen verschwunden waren, bemerkte der Apothekeninhaber erst am Nachmittag, als er das Geld zur Bank bringen wollte. Er rief daraufhin mehrere Mitarbeiterinnen an und erkundigte sich danach, ob jemand etwas über den Verbleib des Geldes wisse. Alle verneinten. Auch die Angeklagte.

Noch am selben Abend bekam der Apothekeninhaber aber Besuch von einer weiteren Mitarbeiterin. Sie berichtete ihm von der intimen Beziehung zwischen der PTA und dem Mann, der die Apotheke als Kurierfahrer belieferte. Aus früheren Äußerungen ihrer Kollegin wusste die Angestellte, dass der Mann finanzielle Probleme hatte, und äußerte den Verdacht, dass die 29-Jährige das Geld für ihren Liebhaber gestohlen hat. Denn schon früher, wusste sie zu berichten, hatte die PTA ihm finanziell ausgeholfen. Später wurde bekannt, dass der Mann sie am Tag vor dem Diebstahl angerufen und geäußert hatte, wegen seiner Probleme nicht mehr leben zu wollen.

Am nächsten Morgen, als der Apotheker die PTA mit seinem Verdacht konfrontiert hatte, gab sie die Tat sofort zu. Sie gab außerdem an, das Geld nicht mehr zu besitzen und es auch nicht für sich genommen zu haben. Dann rief sie ihren Liebhaber an und sagte ihm, dass ihr Arbeitgeber sie erwischt habe und dass sie das Geld daher zurückhaben müsse. Doch er reagierte sehr zurückhaltend auf den Anruf: „Soll ich für dich ins Gefängnis gehen?“, fragte die PTA ihn daraufhin am Telefon. Dann verließ sie die Apotheke, um das Geld zu holen. Ohne Erfolg: Wenig später kehrte sie ohne das Geld in die Apotheke zurück und wollte nichts mehr von dem Diebstahl wissen.

Vor Gericht gab die Angeklagte zu, zugesagt zu haben, das Geld zu besorgen. Dies begründete sie damit, dass sie sich stark unter Druck gesetzt gefühlt und keinen anderen Ausweg gesehen habe, aus der Situation herauszukommen. Außerdem hätte der Apotheker ihr gleich zu Beginn des Gesprächs damit gedroht, dass sie ihre Ehe und ihr Haus verlieren werde, wenn sie das Geld nicht zurückgebe. Wo das gestohlene Geld ist, konnte auch während des Prozesses nicht herausgefunden werden.

Beide Angeklagten bestritten vor Gericht ein Verhältnis. Sowohl die 29-Jährige als auch der 33-Jährige waren zu dem Tatzeitpunkt verheiratet und gaben an, nur gute Freunde zu sein. Das Gericht glaubte aber den gegenteiligen Aussagen der Zeugen. Auch hat sich bestätigt, dass der Mitangeklagte in einer schwierigen finanziellen Situation steckte. Zum Prozessbeginn hatte er Mietschulden von mehreren Tausend Euro und war bereits zweimal straffällig geworden, unter anderem wegen Unterschlagung in drei Fällen.

Obwohl beide die Tat bis zuletzt abgestritten haben, sah das Gericht zumindest bei der PTA von einer Haftstrafe ab und verurteile sie zu einer Geldstrafe von rund 8500 Euro. Für die Angeklagte spricht laut Urteilsbegründung, dass sie nicht vorbestraft ist, das Geld nicht für sich selbst entwendet hat und es inzwischen zurückgezahlt hat.

Auch eine Zeugin beschrieb die 29-Jährige als tolle, zuverlässige Frau, die sie sehr bewundert habe, die sich aber durch die Beziehung zum Mitangeklagten zu ihrem Nachteil verändert habe.

Zu ihren Gunsten wurde ferner berücksichtigt, welche Folgen die Tat für sie hatte. So musste sie nicht nur die Summe samt Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zurückzahlen, sondern auch Gerichts- und Anwaltskosten von fast 5500 Euro tragen. Kurz vor der Hauptverhandlung erging zudem ein Kostenfestsetzungsbeschluss, wonach die Angeklagte Anwaltskosten der Gegenseite in Höhe von 2600 Euro zu tragen hat. Der Mitangeklagte wurde als Mittäter zu acht Monaten Haftstrafe verurteilt, die jedoch zur Bewährung ausgesetzt wurden.

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