Ob Blüten, Extrakte oder Dronabinol-Rezepturen – medizinisches Cannabis mit all seinen aktiven Inhaltsstoffen hält immer mehr Einzug in die Apotheke. Dabei existiert im Neuen Rezeptur-Formularium (NRF) seit mehr als 20 Jahren eine Dronabinol-Vorschrift. Zeit genug, die Herstellanweisung schrittweise zu überarbeiten. Auch Cannabidiol (CBD) hält Einzug in die patientenindividuelle Herstellung. Zuletzt wurde eine neue Konzentration der Cannabidiol-Lösung im NRF ergänzt.
Cannabis kann bei vielen Erkrankungen eine gute Therapieoption sein. Gerade bei chronischen Schmerzzuständen können Erkrankte von Cannabis profitieren. Wenn starke Schmerzmittel wie Opioide versagen, erfahren Betroffene unter einer Cannabis-Therapie häufig eine erneute Schmerzreduktion. Doch auch bei zahlreichen anderen Erkrankungen steigen die Erfahrungswerte, sodass Cannabis immer häufiger verordnet wird. Neben den Blüten können auch Extrakte, Lösungen oder Kapseln verschrieben werden. Neben Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD) können die enthaltenen Terpene mittlerweile als dritte Wirkkomponente bezeichnet werden.
Dronabinol, besser bekannt als Tetrahydrocannabinol (THC), kann bei unterschiedlichen Erkrankungen die Symptomatik lindern. Das NRF enthält unter NRF 22.8. die Vorschrift für „Ölige Dronabinol-Lösung 25 mg/ml“. In der aktuellen Fassung wurde die Endmenge von 94,9 auf 94,7 g angepasst. Apotheken, die häufig Dronabinol-Lösungen herstellen, müssen die gewohnte Einwaage daher ändern. Hintergrund ist, dass mittelkettige Triglyceride (MCT) unterschiedliche Dichten aufweisen, da es sich nicht um eine Reinsubstanz, sondern um ein Gemisch verschiedener gesättigter Fettsäuren handelt. Hauptsächlich enthalten sind Caprylsäure (Octansäure) und Caprinsäure (Decansäure).
Das Europäische Arzneibuch (Ph.Eur.) gibt für MCT eine relative Dichte von „etwa 0,95“ an. Dieser ungefähre Wert führt dazu, dass auch die Hersteller der Rezeptursubstanzen keine eindeutigen Werte für die Dichte ihrer Produkte ausweisen. Das NRF hat die Dichte für zwei Produkte überprüft:
Die Angabe der Dichte wurde nun angepasst, da in den Apotheken vorrangig Miglyol 812 N verwendet wird. Zur Wägeungenauigkeit und volumenbezogenen Konzentration schreibt das NRF: „Da die BtM-rechtlich (bis auf gekennzeichnete Ausnahmefälle) zulässige Höchstdosis von 500 mg Dronabinol bereits mit 20 ml der Lösung erreicht ist, verliert sich der Unterschied in der Wägeungenauigkeit bei kleiner Ansatzmenge und ist herstellungstechnisch nicht von Belang. Die volumenbezogene Konzentration ist weiterhin gleich.“
Eine festgelegte Frist zur erneuten Überprüfung der Plausibilität gibt es nicht. Dennoch sollten Apotheker:innen und PTA alle ein bis zwei Jahre erneut auf die Dokumente schauen. Nicht selten gibt es neue Erkenntnisse. Neben gesetzlichen Änderungen zur maximalen Abgabemenge können sich auch galenische Punkte ändern, etwa der rezeptierbare pH-Bereich einiger Ausgangsstoffe.
Auch bei Cannabidiol gab es eine Anpassung im NRF: Seit dem vergangenen Jahr gibt es zwei weitere Wirkstärken für die Vorschrift „Ölige Cannabidiol-Lösung“ (NRF 22.10.). Neben den bisher gängigen Stärken 50 mg/ml und 100 ml/ml sind nun auch Anweisungen zur Herstellung höher dosierter Zubereitungen enthalten – 200 mg/ml und 400 mg/ml. Der Vorteil der neuen Dosierungen ist die geringere Flüssigkeitsmenge bei hohen Wirkstoffmengen. Wichtig für die Praxis: Die Dichte der Zubereitung nimmt mit steigender CBD-Konzentration linear zu. Innerhalb der rezeptierbaren Bereiche liegt sie zwischen 0,949 g/ml und 0,974 g/ml. Das bedeutet, dass Auffüllen mit MCT erfolgt konzentrationsabhängig. Wird die Dichte nicht berücksichtigt, kommt es zu falschen Dosierungen. Denn CBD-Lösungen werden zwar gravimetrisch hergestellt, aber volumetrisch dosiert.
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