Nur wenige Tage nach dem Start der digitalen Impfzertifikate gab es erste Meldungen zu Fälschungen. Ähnlich wie Rezepte können die vorgelegten Impfpässe so gut manipuliert sein, dass die Apotheke sie nicht auf den ersten Blick als Fälschung erkennt. Einige Punkte sollten Apotheker:innen und PTA im Hinterkopf behalten, wenn es um die Prüfung der Dokumente geht. Eine Arbeitshilfe zur Fälschungserkennung in Downloadform gibt es hier.
Es war nur eine Frage der Zeit, bis Apothekenmitarbeiter:innen die ersten Impfpässe, die ihnen zur Erstellung der QR-Codes in der Apotheke vorgelegt werden, begründet infrage stellen. Das leere Dokument kann online bestellt werden, die Eintragung kann handschriftlich erfolgen. Der fehlende Stempel kann irgendwo aufgetrieben werden oder nachgemacht sein. Deshalb sollten Apotheker:innen und PTA besonders wachsam sein und in einigen Fällen auf ihr Bauchgefühl hören.
Die Überprüfung der Impfpässe ist für die Apotheke eine neue Aufgabe. Das Auge ist bei der Kontrolle noch nicht so geschult wie bei der Vorlage von Rezepten. Um dennoch möglichst alle Fälschungen zu erkennen, lohnt sich ein umfassender Blick in den Impfpass. Ein kurzes Durchblättern verschafft schon einen Überblick über die bisherige Impfdokumentation. Das Deckblatt sollte mit den Angaben auf dem Personalausweis abgeglichen werden. Auch frühere Impfungen können kurz auf Plausibilität geprüft werden.
Einige Kunden legen allerdings einen neuen Impfpass vor, der lediglich die Corona-Schutzimpfung enthält. Hier können Apotheker:innen und PTA im Verdachtsfall nachfragen, ob das alte Dokument verloren wurde, oder weshalb dieser neue Pass mit sich geführt wird.
Danach sollten die Impfdaten abgeglichen werden. Passen die Impfabstände zur Stiko-Empfehlung? Hierbei ist zu beachten, dass nicht alle Ärzt:innen nach den empfohlenen sechs Wochen geimpft haben (mRNA). Zahlreiche Patient:innen haben ihre Zweitimpfung bereits nach drei Wochen erhalten. Hausärzt:innen impfen erst seit der zweiten Aprilwoche – auch hier können sich Unklarheiten beim Abgleich der Impfdaten ergeben.
Wichtig: Auch im Impfzentrum dürfen Ärzt:innen ihren gewohnten Praxisstempel zur Dokumentation nutzen. Im Zweifelsfall sollte nachgefragt werden, wo geimpft wurde.
Wie auch bei Rezeptfälschungen gilt: Ein Gespräch mit dem Kunden beziehungsweise der Kundin gibt oftmals Aufschluss und kann den Fälschungsverdacht ausräumen oder erhärten. Die Kund:innen werden nicht selten nervös, sobald sie merken, dass Apothekenmitarbeiter:innen Zweifel an der Echtheit hegen.
Ein QR-Code sollte erst dann ausgestellt werden, wenn die Echtheit nicht mehr angezweifelt wird. Eventuell muss die Apotheke hierfür auch Kontakt mit dem impfenden Arzt oder der impfenden Ärztin aufnehmen. Ist die Praxis nicht zu erreichen, so sollte dem Kunden/der Kundin die Situation erklärt und die Erstellung auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden. Das Angebot der Nachtragung nach Klärung mit dem impfenden Arzt/der impfenden Ärztin wird im Falle einer Fälschung in den meisten Fällen nicht angenommen werden.
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