PTA-Ausbildung

„Die Schulgeldfreiheit reicht alleine nicht aus“

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Berlin -

PTA-Schüler in Nordrhein-Westfalen müssen kein Schulgeld mehr zahlen. Das Land übernimmt rückwirkend zum Jahresanfang die Ausbildungskosten komplett. Der Bundesverband der Pharmazeutisch-technischen AssistentInnen (BVpta) begrüßt die Entscheidung. Aber: „Die Schulgeldfreiheit reicht alleine nicht aus, um den Beruf attraktiver zu machen“, sagt Bundesvorsitzende Carmen Steves. In der PTA-Schule in Baesweiler wirft die Umsetzung Fragen auf.

Steves freut sich über die Entscheidung: „Für den PTA-Beruf ist das total positiv.“ Bundesweit soll das Schulgeld abgeschafft werden, die Länder seien für die Umsetzung der Abschaffung des Schulgeldes verantwortlich. „Umso größer ist die Freude, dass die bundesweite Entscheidung in Nordrhein-Westfalen jetzt umgesetzt wurde.“ Der Verzicht auf die Ausbildungskosten sei „ein wesentlicher Bestandteil, dass sich junge Menschen leichter für die PTA-Ausbildung entscheiden“, betont sie. Damit sei eine wichtige Komponente erfüllt, dass Apotheken mehr Nachwuchs bekämen. „Damit wird auch in NRW der Anachronismus beseitigt, dass das Studium für angehende Apotheker und Ärzte kostenfrei ist, während PTA und MTA für ihre Ausbildung Schulgeld aus der eigenen Tasche bezahlen mussten.“

Die Abschaffung des Schulgeldes allein werde jedoch nicht für den nötigen Anstieg der Ausbildungszahlen sorgen, so Steves. „Mittlerweile gibt es zahlreiche andere interessante Ausbildungswege und Studiengänge. Die Bildungslandschaft hat sich in den vergangenen 20 Jahren nicht zuletzt durch die Entwicklung der Fachhochschulen wesentlich verändert. Wir müssen uns überlegen, wie wir es schaffen, den PTA-Beruf insgesamt attraktiver zu machen.“ Dazu zählen beispielsweise geregelte Weiterqualifizierungen aber auch die Perspektive, eine Durchlässigkeit in den akademischen Bildungsweg zu schaffen, so Steves. Damit würde man beispielsweise auch wieder mehr Abiturienten und Abiturientinnen ansprechen. Das Ziel muss jedenfalls sein, qualifizierten Berufsnachwuchs zu gewinnen.

Auch im Pharmazeutisch-Technischen Lehrinstitut in Baesweiler wird die Nachricht begrüßt. „Unsere Schüler der laufenden Kurse freuen sich sehr, dass auch sie direkt von der neuen Regelung profitieren“, sagt Schulleiterin Katrin Cremer. Die Umsetzung des Vorhabens werfe jedoch einige Fragen auf. „So hoffen wir, dass wir weiterhin das Schulgeld einziehen dürfen, bis geklärt ist, wann die Zahlung durch die Bezirksregierung erfolgt.“

Cremer hofft, zeitnah Informationen über den Ablauf der Umsetzung zu erhalten. „Ein Stopp des Liquiditätsflusses ist für unsere Schule leider nicht verkraftbar.“ Aktuell zahlen PTA-Schüler in Baesweiler monatlich 220 Euro Schulgeld. Unter bestimmten Voraussetzungen konnte die Summe mit 140 Euro von der Landesregierung gefördert werden. Fällig werden einmalig eine Aufnahmegebühr von 100 Euro und 150 Euro Prüfungsgebühr. „Wie sich die Schuldfreiheit auf unsere Anmeldezahlen und die Qualität der Schüler auswirken wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehbar“, so Cremer.

Die Schulgeldfreiheit in NRW gilt laut Ministerium für PTA und MTA genauso wie für die Ausbildungen in der Ergotherapie, Logopädie, den Berufen in der Physiotherapie und Podologie. Das Land übernimmt ab sofort das an der jeweiligen Ausbildungsstätte erhobene Schulgeld zu 100 Prozent. Dazu stelle das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales in diesem Jahr rund 43,2 Millionen Euro zur Verfügung. Rund 8400 Auszubildende sollen davon profitieren.

Den Einstieg in die Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen hatte die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen am 1. September 2018 als erstes Bundesland mit der Übernahme von 70 Prozent des bisher teilweise von den Schülerinnen und Schülern beziehungsweise den Auszubildenden in den Gesundheitsfachberufen erhobenen Schulgeldes vollzogen.

Die gänzliche Befreiung der gesundheitsberuflichen Ausbildungen vom Schulgeld sei zwar auch Bestandteil der Vereinbarungen im Koalitionsvertrag der Bundesregierung, so das NRW-Gesundheitsministerium. Das Land habe die Betroffenen aber nicht noch länger auf eine bundesrechtliche Regelung warten lassen wollen und führe die Schulgeldfreiheit deshalb nun schon vorab ein. Gleichzeitig werde sich die Landesregierung selbstverständlich weiter für eine bundeseinheitliche Regelung einsetzen.

In Bayern ist die Finanzierung der PTA-Ausbildung über den sogenannten Gesundheitsbonus des Freistaates geregelt, den die Träger beantragen können. Gezahlt wird ein pauschaler Zuschuss zusätzlich zur staatlichen Schulfinanzierung. Kostenfrei wird die PTA-Ausbildung im Freistaat dadurch nicht. In Augsburg etwa zahlen Schüler monatlich 184,50 Euro. Das tatsächliche Schulgeld setzt sich der Schule zufolge aus dem zu entrichtenden genannten Betrag und dem staatlichen Schulgeldersatz zusammen, der direkt mit der Schule verrechnet wird. Der Schulgeldersatz betrage momentan 106 Euro pro Schüler und Monat.

Auch in Hessen zahlt die Landesregierung seit August 2020 das Schulgeld. Private Träger wie die Blindow-Gruppe verzichten zudem an einzelnen Standorten auf Gebühren. Auch Apotheken unterstützen Schüler beim Schulgeld. Im Gegenzug sollen die Nachwuchskräfte nach erfolgreicher Ausbildung im Betrieb des Förderers arbeiten.

 

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