Apothekenmitarbeiter:innen in Bayern können sich online für eine Impfung registrieren. Dafür wird die Tätigkeit abgefragt. Wer dabei allerdings nur angibt, in der Apotheke zu arbeiten, landet in der Impfreihenfolge in der letzten Gruppe 4 – „ohne Priorität“. Diese Information wurde vor einigen Wochen gar nicht angezeigt. Die Landesapothekerkammer gibt Tipps, wie Pharmazeuten und PTA hochgestuft werden.
Die Bundesländer sind für die Organisation der Impfungen zuständig. Die Reihenfolge, in der geimpft wird, ist in der Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) geregelt. Eine Apothekerin aus Bayern meldete sich über das Impfportal der Landesregierung für einen Termin an. Bei dem Punkt „Ich arbeite in Einrichtungen zur Aufrechterhaltung des öffentlichen Lebens“ setzte die Pharmazeutin bei „Apothekenwesen/Pharmawirtschaft/Medizinproduktberatung/Schwangerschafts(konflikt)beratung“ ein Häkchen.
Als ihr im übernächsten Schritt ihre Priorisierung mitgeteilt wurde, stutzte sie: Statt wie erwartet in Gruppe 3, stand dort „4 normale Priorität“ oder „ohne Priorität“, wie es auf Bundesebene heißt. Das Apothekenwesen sei falsch eingestuft worden, vermutet die Approbierte. In der Verordnung heißt es konkret: „Personen, die in besonders relevanter Position in weiteren Einrichtungen und Unternehmen der Kritischen Infrastruktur tätig sind, insbesondere im Apothekenwesen, [...].“ Ihre Nachfrage beim Gesundheitsministerium blieb bisher ohne Erfolg. „Dort wurde mir mitgeteilt, dass sich die Bearbeitung auf unbestimmte Zeit verzögern wird.“ Auch Kollegen hätten sich über die Einteilung gewundert, sagt sie.
Auch bei der Landesapothekerkammer fragte sie nach: Dort habe man gesagt, „dass wir zusätzlich das Feld ‚in leitender/führender Position/relevanter Position‘ angeben sollen. Somit rutscht man in Priorität 3. Allerdings ist das vermutlich niemandem bewusst beziehungsweise wir wissen nicht, ob das tatsächlich so vorgesehen ist.“ Die Kammer erklärte, dass dies auch für PTA gelte. Denn in der Verordnung würden Personen „im Apothekenwesen“ und nicht „Apotheker“ erwähnt.
Vor einigen Wochen wurde die Priorisierungs-Gruppe bei der Online-Registrierung gar nicht angezeigt. Deshalb seien viele Apothekenmitarbeiter:innen vermutlich in der letzten Gruppe gelandet, ohne es zu wissen, sagt die Pharmazeutin. Wie die Angabe „leitende, führende oder relevante Position“ überprüft wird, ist unklar. Das Gesundheitsministerium weist nicht auf benötigte Dokumente zum Nachweis hin. Zur Impfung sollten lediglich die Terminbestätigung, der Impfausweis und – falls vorhanden – Unterlagen wie Medikamentenliste oder Herzpass mitgebracht werden.
Nach der Anmeldung zur Covid-19-Impfung versendet die Landesregierung eine Bestätigung. „Sie werden automatisch per E-Mail und/oder SMS kontaktiert, sobald Sie an der Reihe sind“, heißt es darin. Eine weitere Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Impfzentrum sei daher nicht erforderlich und aus Kapazitätsgründen nicht erwünscht.
In Bayern fallen Apothekenmitarbeiter:innen, die auf eine Infektion mit Sars-Cov-2 testen, wie in anderen Bundesländern in Gruppe 2 – also „hohe Priorität“. Sie zählen zu „Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen oder im Rahmen der Ausübung eines Heilberufes mit einem hohen oder erhöhten Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus tätig sind“. Viele Apotheker:innen, die in Testzentren aktiv sind, protestierten zuletzt, weil sie sich einer verstärkten Infektionsgefahr auszusetzen, gleichzeitig bei den Corona-Impfungen aber nicht priorisiert wurden. Das baden-württembergische Sozialministerium lenkte Ende Februar ein. Auch das Saarland impft testendes Apothekenpersonal früher. Inhaber:innen müssen dort schriftlich versichern, dass der oder die Mitarbeiter:in auch wirklich testet.
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