Covid-19-Fälle in der Familie

Corona befeuert Personalnot in Apotheken

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Berlin -

Die steigenden Zahlen an Neuinfektionen von Covid-19-Erkrankten stellt die angespannte Personalsituation in vielen Apotheken vor neue Herausforderungen. Denn Schul- und Kita-Öffnungen sorgen dafür, dass sich Kinder von Mitarbeiter:innen mitunter mehr anstecken sowie positiv getestet werden und dann zu Hause betreut werden müssen.

Fast täglich werden aus den Ländern neue Corona-Höchstwerte gemeldet. Die Zahl der Neuinfektionen steigt ungebrochen weiter und liegt bei mehr als 76.400 – in Sachsen wurden im Landkreis Erzgebirkskreis eine Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 2000 registriert. Auch in den Apotheken sind die Ausfälle spürbar. Dass die Schulen und Kindergärten weiter offen bleiben, sei für Eltern eine gute Nachricht, sagt Thomas Harren. Der Inhaber der Nord-Apotheke in Hamm ist selbst Vater und froh, dass die Betreuungseinrichtungen geöffnet haben.

Häufige Ausfälle wegen Fälle in der Familie

Mit Sorge betrachtet er jedoch die Infektionszahlen bei den Kindern. „Ich kann nicht verstehen, dass es keine Maskenpflicht am Schulplatz gibt“, sagt er. Seine Kinder tragen die Schutzmasken dennoch und seien geimpft. Allerdings käme es häufiger vor, dass Mitarbeiterinnen ihm von einer Covid-19-Erkrankung ihrer Kinder berichteten. „Ich lasse sie dann auf meine Kosten zu Hause“, sagt Harren. In der aktuellen vierten Welle sei dies bereits zweimal vorgekommen. Auch zuvor habe es mehrere Ausfälle gegeben.

Für Eltern, die vollständig geimpft oder genesen sind sowie keine Symptome aufweisen, gilt aktuell keine Quarantänepflicht. Das heißt, sie könnten eigentlich zur Arbeit gehen. Für Harren ist es keine Frage, dass er seinen Angestellten in der Zeit der Freistellung auch weiterhin Lohn zahlt.Die Elternteile fielen aus, bis das Kind wieder negativ getestet sei. Das kann einige Tage Zeit in Anspruch nehmen, in denen dann Harren versucht, die Personallücke zu schließen.

Aus Arbeitgebersicht sei es deshalb nicht förderlich, dass die Schulen und Kitas weiter geöffnet hätten, so der Apotheker. Von seinen 15 Mitarbeitern hätten zwei Drittel Kinder. Viele arbeiteten deshalb in Teilzeit. Die Freistellung bedeute natürlich Mehrarbeit, die aufgefangen werden müsse. Harren ist froh, dass in seinem Team alle geimpft sind und der Immunisierung mehrheitlich positiv gegenüberstehen. Im Team sei bereits das Thema „Impfen von Kindern“ aufgenommen worden und viele würden ihren Nachwuchs immunisieren lassen, wenn es freigegeben ist.

Anspruch auf Lohnfortzahlung und Kinderkrankengeld

Apotheken gelten als familienfreundliche Arbeitsstätten, in denen in der Regel aufgrund des hohen Frauenanteils von 73 Prozent viele Mütter tätig sind. Angestellte mit einem Tarifvertrag haben Anspruch auf „Freistellung von der Arbeitsleistung unter Fortzahlung des Gehalts bei durch Attest nachzuweisender Erkrankung eines Kindes bis zum vollendeten 16. Lebensjahr, sofern die Pflege notwendig ist und durch keine andere im selben Haushalt lebende Person vorgenommen werden kann“, wie es im Bundesrahmenvertrag heißt. Insgesamt werden dort fünf Arbeitstagen pro Jahr genannt, wenn kein anderweitiger Vergütungsersatz bestehe.

Ist der Anspruch auf eine bezahlte Freistellung arbeits- oder tarifvertraglich ausgeschlossen oder bereits ausgeschöpft ist, gibt es das Recht auf eine unbezahlte Auszeit für Angestellte, die gesetzlich krankenversichert sind und Anspruch auf Krankengeld haben. Sie erhalten in diesem Fall als Lohnersatz Kinderkrankengeld von ihrer Krankenversicherung. Dieses wurde angesichts der Pandemie für dieses Jahr je Kind für 30 Tage pro Elternteil gewährt – bei mehreren Kindern für maximal 65 Arbeitstage je Elternteil und bei Alleinerziehenden für 130 Arbeitstage.

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