Bundesrat streicht PTA-Aufsicht Nadine Tröbitscher, 11.10.2019 14:26 Uhr
Das PTA-Reformgesetz stand heute auf der Agenda des Bundesrates. Seit 22 Jahren blieb die Ausbildung unverändert. Dass sich etwas ändern muss, sieht auch der Bundesrat, auch in Bezug auf erweiterte Kompetenzen und die Pflicht zur Beaufsichtigung*.
Barbara Klepsch (CDU) aus Sachsen verdeutlichte vor der Abstimmung die Notwendigkeit einer Novellierung und Weiterentwicklung des Berufsbildes und der Ausbildung. Schließlich hätten sich die Anforderungen an das Berufsbild geändert, somit müsse die Ausbildung nachziehen. „Ja, es ist unstrittig, dass Berufsbild und Ausbildung angepasst werden müssen.“ Ein neues und modernes PTA-Gesetz müsse auch andere Punkte beachten, denn auch außerhalb habe sich die Situation im Ausbildungsmarkt gedreht: Der demographische Wandel bedeute einen Fachkräftemangel im Gesundheitsbereich.
Den Gesetzentwurf gelte es kritisch zu beleuchten, so Klepsch. „Wir müssen und Zeit nehmen und zusammen überlegen ob der Entwurf den Anforderungen gerecht wird.“ Vorrangig seien vier Punkte:
- Kompetenzerweiterung für PTA, ein wichtiger Schritt in Richtung eines modernen Berufsbildes
- Vergütung über die gesamte Ausbildungsdauer
- Schuldgeldfreiheit
- Verzahnung von Theorie und Praxis über deine Ausbildungsdauer von drei Jahren
Klepsch sprach sich für eine Kompetenzerweiterung aus, aber ohne eine Streichung anderer Fächer. Die Ausbildungskosten seien ein neuralgischer Punkt für die Azubis. Bei der Ausbildung zur PKA sei eine Verzahnung von Theorie und Praxis sowie eine Vergütung bereits erfolgreich umgesetzt worden, das könne man auch bei PTA nachholen. Nicht verschweigen wollte Klepsch eine Kostenbeteiligung auf Bundesebene: Für alle Gesundheitsfachberufe ist eine Schulgeldfreiheit vorgesehen.
Dem werde der Gesetzesentwurf nicht gerecht: „Warum sollte bei PTA Reform etwas nicht gelingen, was bei anderen Gesundheitsberufen bereits gelungen ist? Ich möchte verhindern, dass PTA ein Gesundheitsfachberuf zweiter Klasse wird. Ich möchte verhindern, dass wir langfristige Versorgungsprobleme in den Apotheken schaffen.“
In dem Punkt konnten die Mitglieder des Bundestages überzeugt werden. Die Mehrheit hat für eine Ausbildungsvergütung von Beginn an sowie das Streichen von Schulgeld abgestimmt. Auch für eine Ausbildungsdauer von drei Jahren mit Theorie und Praxis im Wechsel wurde mit einer Mehrheit abgestimmt.
Eine Mehrheit hat auch für eine Ausweitung der Kompetenzen für PTA gestimmt – angenommen wurde der Antrag des Gesundheitsausschusses, der – anders als der ansonsten wortgleiche Vorschlag des Bildungsausschusses – keine Evaluation bis 2028 vorsieht.
Klepsch hatte zuvor betont, dass die Qualität der Ausbildung besondere Berücksichtigung finden müsse. Ein modernes Berufsbild müsse für die kommenden Fachkräfte attraktiv sein und Entwicklungsmöglichkeiten aufzeigen. Sonst sei die Ausbildung nicht konkurrenzfähig. Gestrichen werden soll auch der Passus, dass eine bestimmte Berufserfahrung beziehungsweise Abschlussnote erforderlich ist. „Grundsätzlich sollte eine Kompetenzerweiterung mit einer entsprechenden Anpassung und Erweiterung der Ausbildung verbunden sein und für alle Berufsangehörigen ermöglicht werden und nicht nur im Einzelfall.“
Keine Zustimmung fand im Bundesrat die Empfehlung der Ausschüsse zum Lehrpersonal. Diese forderten eine hauptberufliche Leitung durch eine pädagogisch qualifizierte Person mit abgeschlossener Hochschulausbildung.
*Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version des Beitrags hatte geheißen, dass die Einschränkungen bezüglich der Arbeit unter Aufsicht keine Mehrheit gefunden haben. Tatsächlich fand der zweite Vorschlag später eine Mehrheit.