Botendienst mit Fernsteuerung Alexander Müller, 24.09.2021 10:03 Uhr
Wenn die Bedeutung des Botendienstes weiter zunimmt, werden einige Apotheken externe Hilfe in Anspruch nehmen wollen. Angebote hierzu gibt es schon im Markt, doch die Abda pocht auf apothekeneigenes Personal. Der Anbieter Apocourier meint, mit einer verschließbaren Box die Lösung gefunden zu haben. Das Start-up hat sich rechtlichen Beistand geholt und will nun in Gespräche die Aufsichtsbehörden überzeugen.
Während der Corona-Pandemie wurde der Botendienst politisch bewusst gestärkt, als Regelleistung definiert und für Rx-Arzneimittel sogar mit einer Vergütung versehen. Mit der Einführung des E-Rezepts könnte der Service für Apotheken vor Ort weiter an Bedeutung gewinnen, um sich gegen den Versandhandel zu behaupten.
Das lockt private Anbieter, die den Botendienst für Apotheken übernehmen wollen. Die Abda hat unlängst auf Nachfrage aber noch einmal bekräftigt, dass aus ihrer Sicht keine externen Fahrer eingesetzt werden dürfen. Es geht um die Weisungsbefugnis, die Kontrolle und Verantwortung des Inhabers oder der Inhaberin.
Diese Anforderungen glaubt Apocourier sämtlich zu erfüllen. Die Arzneimittel werden nämlich in einer verschließbaren Box ausgeliefert, so dass der Bote keinen Zugriff auf den Inhalt hat. Dazu wird kryptografisch ein individueller Schlüssel digital erstellt. Der Empfänger kann die Box öffnen, dazu bekommt er per Mail oder zuvor ausgedruckt einen QR-Code. Die verantwortliche Person in der Apotheke kann die Box ebenfalls per App entriegeln, die Öffnung aber zum Beispiel auch an einen vorherigen Videocall mit dem Kunden koppeln. Damit soll eine durchgehende Kontrolle der Boten durch die Apotheke gewährleistet werden. Gleichzeitig sei eine telepharmazeutische Beratung auf diesem Weg möglich.
Die Apotheke kann entscheiden, ob sie eigenen Boten einsetzt, den einer anderen Apotheke aus der Kooperation oder einen externen, aber weisungsgebundenen Boten. Die Nutzung des Systems setzt diese vertragliche Bindung voraus. „Apocourier selbst erbringt keine Boten- oder Transportleistung, sondern stellt lediglich die technische Lösung. Welche Boten eingesetzt werden, entscheidet der Apotheker. Unser System gewährleistet aber unabhängig vom eingesetzten Boten eine durchgehende Weisungshoheit. Deshalb wird bei Nutzung von Apocourier jeder Bote zum Boten der Apotheke“, erklärt Katrin Hopf, die das Unternehmen zusammen mit Oliver Bordt gegründet hat.
Ihr Argument: „Kann der Botendienst mit einer rechtskonformen Lösung auch durchvorhandene externe Boten umgesetzt werden, wird dieser Dienst ein Umsatzmultiplikator mit mächtigen Potentialen für die Apotheke.“ Ihr System befähige die Apotheken, mit vorhandenen Liefer- oder Botendiensten zu kooperieren: Da der Bote keinen unkontrollierten Zugriff auf die Lieferung hat, ist die Weisungsgebundenheit laut Apocourier nämlich auch durch technische Maßnahmen gewährleistet. Die Auslieferung kann durch Sperren der Box jederzeit abgebrochen werden, und auch bei einer Überschreitung des zuvor eingestellten Temperaturkorridors erfolgt die Auslieferung nur nach Freigabe durch die Apotheke.
Denn die etwa DIN A4 groß Box beinhaltet vier separate Fächer für Kühlakkus, die unabhängig vom Schloss ausgetauscht werden können. Zusammen mit den Temperaturloggern sind damit temperatursensible Transporte mit Kontrolle und Dokumentation möglich. Es gibt zusätzlich eine kleinere „Compact“-Variante der Box ohne Kühlung, weitere Größen können bei Bedarf produziert werden. Die Kompetenz in Sachen Hardware ist gesichert: Die Familie der Gründerin steht hinter dem Spezialisten Hopf Kunststofftechnik mit Sitz in Besigheim-Ottmarsheim.
Die Datenverarbeitung ist laut Anbieter zudem DSGVO-konform. Sie erfolge als technische Dienstleistung für die Apotheke, welche den Botendienst selbst anbietet. Damit bleibe die Apotheke Herrin der Kundendaten, es gebe auch kein verstecktes Tracking und keine Drittanbieter. Aktuell testen erste Apotheken das Modell. Apocourier will zudem die Abrechnung mit den Krankenkassen erleichtern, da die Botendienste im System dokumentiert werden.
Beim Start-up aus Gerlingen ist man überzeugt, dass mit dem Box-System die Abgrenzung vom Versandhandel ebenso eindeutig gegeben ist wie die Anforderung an den Botendienst erfüllt werden. Denn in der überarbeiteten Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) ist zwar von Zustellung „durch Boten einer Apotheke“ die Rede. In der Begründung wird Botendienst aber explizit definiert als „Zustellung durch Personal der Apotheke oder auch externes Personal, das der Weisungshoheit der Apothekenleitung untersteht“.
Die kritische Position der Abda hat insofern eine argumentative Schwachstelle aus der Genese des Gesetzes: In ihrer Stellungnahme zum VOASG hatte die Abda die noch weitergehende Formulierung „Zustellung durch Personal der Apotheke“ gefordert, um die Bindung an die Apotheke zu unterstreichen. Doch der Gesetzgeber hat diesem Wunsch nicht entsprochen. Zwar könnte die Abda argumentieren, dass die letztlich gewählte Formulierung immer noch ausreicht, um eine arbeitsvertragliche Beziehung vorauszusetzen, in etwaigen Gerichtsverfahren hätten botendienstaffine Apotheken aber jedenfalls einen Hebel.
Und es gibt nicht nur Newcomer, die das so sehen. Großhändler Noweda bietet den eigenen Kunden ebenfalls Unterstützung beim Botendienst an. Das System ist laut der Genossenschaft auch „praxisgerecht und voll funktionsfähig“. Aktiv angeboten wird der Service gegenwärtig aber nicht, sondern nur auf Nachfrage von Apotheken durchgeführt – nur etwa 15 Apotheken nutzen die Dienstleistung aktuell. Die Noweda stünde einer Sprecherin zufolge jedoch bereit, „Apotheken auch in größerem Umfang zu unterstützen, sofern das durch Marktentwicklungen erforderlich werden sollte“. Die Einführung des E-Rezepts könnte diese Entwicklung bringen – und die endgültige Klärung der Botendienstfrage.