Beratungstipps: Verbrennungen bei Kindern Julia Germersdorf, 31.12.2022 08:43 Uhr
Der Silvesterabend ist jedes Jahr für viele Kinder ein sehr besonderes Ereignis. Freunde und Familie feien ausgelassen miteinander. Vielerorts wird getanzt und gelacht. Aufgeregt wird der Mitternachtsstunde entgegengefiebert, sofern man es schafft, bis dahin noch wach zu sein. Das große Neujahrs-Spektakel am Himmel soll Glück und Vorfreude verheißen. Doch jedes Jahr erleiden bundesweit Kinder und Jugendliche mitunter schwerste Verletzungen, oft aufgrund von fahrlässigem Umgang mit Knallern. Um unbeschwert ins neue Jahr starten zu können, sollten unbedingt einige Regeln beachtet werden.
Mitternacht – endlich werden die Wunderkerzen und Feuerwerkskörper gezündet. Diese ziehen manche Kinder geradezu magisch an. Gleichzeitig können sie die Gefahren, die damit verbunden sind, überhaupt nicht einschätzen. Böller und andere pyrotechnischen Gegenstände gehören auf keinen Fall in die Hände von Kindern. Jugendliche sollten umfassend über die Gefahren von Feuerwerkskörpern aufgeklärt werden und niemals unbeaufsichtigt damit hantieren.
Unfälle vermeiden
- Nur geprüftes Feuerwerk benutzen
- Kinder und Jugendliche über Gefahren durch Feuerwerkskörper unterrichten
- Kein Feuerwerkskörper in Kinderhände
- Jugendliche nie unbeaufsichtigt mit Feuerwerkskörpern hantieren lassen
- Großzügigen Sicherheitsabstand zum Feuerwerk einhalten
- Niemals Böller oder Raketen aus der Hand zünden
- Raketen kippsicher aufstellen
- Feuerwerk nicht von Balkonen oder Fenstern abschießen
- Raketen zu keiner Zeit auf Personen richten
- Äste, Balkone oder andere Hindernisse dürfen nicht in der Flugbahn der Feuerwerkskörper sein
- Blindgänger niemals ein zweites Mal anzünden
- Kein Abbrennen von Feuerwerk in geschlossenen Räumen
Wenn es doch zu einer Brandwunde kommt
Verbrennungen sind immer sehr schmerzhaft. Hier muss sofort gehandelt werden. Beispielsweise mit Kühlung: Dadurch soll ein Andauern der Hitzewirkung im Gewebe, das sogenannte „Nachbrennen“, verhindert werden. Leichte Verbrennungen, die etwa die Größe der Handinnenfläche des Betroffenen nicht überschreiten, sollte also kurze Zeit mit Leitungswasser gekühlt werden. Dieses sollte allerdings nicht kälter als 15 °C sein. Eis oder Eiswasser zur Kühlung ist nicht ratsam. Es verschafft zwar kurz etwas Linderung, regt aber auch die Durchblutung an, sodass die Verbrennung anschließend umso stärker schmerzt.
Nichtatmungsaktive Salben sind ebenso widersinnig. Sie behindern die Wärmeabgabe der Haut, wodurch sich die Entzündungsreaktion verstärken kann. Für frische Verbrennungen eignen sich kühlende, wasserhaltige Gele oder Lotionen besser, um die Schmerzen abzumildern. Eine Brandverletzung heilt optimalerweise, wenn die Wunde feucht gehalten wird.
Bei größeren oder stärkeren Verbrennungen, etwa mit Blasenbildung, muss das Kind in ärztliche Behandlung gegeben werden. Bei offenen Wunden wird es dann beispielsweise mit Gelverbänden und hydroaktiven Wundauflagen, die nicht mit dem Gewebe verkleben, versorgt.
Blasen nie aufstechen
Niemals sollte die Haut über einer Blase weggeschnitten oder aufgestochen werden. Die Wunde könnte dadurch verunreinigt werden und sich infizieren.
Ein Arzt ist in jedem Fall auch dann von Nöten, wenn der Kopf oder das Gesicht betroffen ist – unabhängig der Größe und Schwere einer Verbrennung.
Auch am Auge besteht die Gefahr einer Verletzung durch Fremdkörper oder Verbrennungen in der Silvesternacht. Hier gilt es, umgehend den Notruf zu wählen. Bis zum Eintreffen des Arztes sollten beide Augen verbunden werden, damit das verletzte Auge nicht mehr bewegt wird.