Begabtenförderung

Stipendien für herausragende PTA und PKA Maria Hendrischke, 26.08.2016 12:50 Uhr

Berlin - 

PTA und PKA, die besonders erfolgreich in ihrem Beruf sind, können sich um zwei Stipendien bewerben. Das Weiterbildungsstipendium finanziert zusätzliche Qualifikationen bis zu einem Wert von 6000 Euro. Das Aufstiegsstipendium unterstützt pharmazeutische Fachkräfte mit Berufserfahrung bei einem Studium.

Das Weiterbildungsstipendium richtet sich an junge PTA oder PKA, die ihre Ausbildung besonders gut abgeschlossen haben. Es soll ihnen ermöglichen, sich fachlich weiterzubilden. Der Höchstförderbetrag entspricht 6000 Euro; das Geld wird über drei Jahre verteilt ausgeschüttet. Die Stipendiaten können für verschiedene Weiterbildungsmaßnahmen diesen Betrag ausschöpfen, wobei sie pro Jahr maximal 2000 Euro erhalten. Das Geld kann auch für Fahrtkosten, die Unterbringung und Arbeitsmittel beantragt werden. 10 Prozent der Weiterbildungskosten müssen die Stipendiaten selbst tragen.

Gefördert werden kann, wer seine Abschlussprüfung mit der Note 1,9 oder besser bestanden hat. Zum Zeitpunkt der Annahme als Stipendiat dürfen die PTA und PKA zudem nicht älter als 24 sein. Ausnahmen greifen, wenn Wehr- oder Zivildienst geleistet wurde oder die Fachkräfte in Mutterschutz oder Elternzeit waren.

Das Stipendium dient dazu, berufsbegleitende Weiterbildungsmaßnahmen zu unterstützen. Die Landesapothekerkammer Baden-Württemberg beispielsweise betreut derzeit elf PKA-Stipendiatinnen. Diese qualifizieren sich unter anderem zum Betriebswirt, zum Kosmetiker, zur Fachkraft für Apothekenbetriebswirtschaft oder zum Ernährungs- und Diätberater. Eine Stipendiatin der Apothekerkammer Bayern bildet sich zur Wirtschaftsfachwirtin weiter. Auch berufsbegleitende, fachbezogene Studiengänge können gefördert werden.

Neue Stipendiaten werden bei der Kammer Baden-Württemberg jedes Jahr zum 1. April aufgenommen. Bewerbungsschluss ist der 15. Februar im selben Jahr. In Bayern beginnt die Förderung dagegen zum Beginn eines neuen Jahres. PKA-Bewerber werden von den jeweiligen Landesapothekerkammern betreut. PTA sollen sich direkt bei der Stiftung Begabtenförderung Berufliche Bildung (SBB) in Bonn bewerben.

Wer sich nach erfolgreich absolvierter PTA- oder PKA-Ausbildung etwa für ein Pharmazie- oder BWL-Studium interessiert, kann sich um ein Aufstiegsstipendium bewerben. Während der Stipendienlaufzeit erhalten die Studenten einen monatlichen Zuschuss von 815 Euro.

Haben die Stipendiaten Kinder, die jünger als zehn Jahre sind, erhalten sie für jedes Kind zudem 130 Euro Betreuungspauschale im Monat. Für Auslandsaufenthalte wird eine Pauschale von zusätzlich 200 Euro pro Monat aufgeschlagen. Wie lange das Stipendium gezahlt wird, legt das Begabtenförderungswerk angelehnt an die Regelstudienzeit fest. Pro Jahr können vom SBB etwa 1000 Stipendien vergeben werden. Wer berufsbegleitend studiert, kann jährlich 2400 Euro für Maßnahmekosten erhalten.

Eine Altersgrenze für die Bewerber gibt es nicht. Doch nach dem Berufsabschluss müssen die PTA und PKA zum Bewerbungszeitpunkt mindestens zwei Jahre in ihrem Beruf Vollzeit gearbeitet haben. Zudem dürfen die Bewerber noch keinen Hochschulabschluss haben. Mit dem Studium angefangen haben dürfen sie aber schon: Eine Bewerbung für PTA und PKA ist möglich, solange sie das zweite Semester noch nicht beendet haben.

Nachweisen müssen die Bewerber ihre besondere Leistungsfähigkeit. Dazu eignet sich wie beim Weiterbildungsstipendium die Note der Abschlussprüfung oder eine gute Platzierung in einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb. Auch der Apothekeninhaber kann Angestellte für die Förderung vorschlagen.

Jährlich gibt es zwei Auswahlverfahren. Die Bewerber müssen drei Stufen meistern: Zunächst müssen sie eine Online-Bewerbung einreichen. Anschließend folgt in der zweiten Runde ein Kompetenz-Check, der ebenfalls online absolviert wird. Bei dem Test werden laut SBB unter anderem die Bereiche „Zielstrebigkeit und Ausdauer“, „Soziale Kompetenz“, „Lernfähigkeit“, „Leistungsbereitschaft“, „Fächerübergreifende Orientierung“ und „Verantwortungsbereitschaft“ der PTA und PKA erfasst. Denn das seien Eigenschaften, die beim Studium helfen würden. Zuletzt muss sich der Kandidat seine Eignung in einem persönlichen Gespräch mit Juroren beweisen.

Die nächste Runde für die Online-Bewerbungen ist vom 27. September bis zum 5. Dezember geöffnet. Die Auswahlgespräche sollen im März 2017 stattfinden. Ab welchem Zeitpunkt die PTA und PKA gefördert werden, steht laut SBB noch nicht fest.