Die erneute Forderung nach einer Verlängerung der PTA-Ausbildungszeit wurde bei der Anhörung im Bundesgesundheitsministerium (BMG) von Apotheker- und Schulvertretern abgelehnt. Eine Erweiterung der Lerninhalte könne aber nicht mit einer bloßen Verschiebung der bisherigen Inhalte ohne Mehrstunden aufgefangen werden, warnt der Bundesverband PTA (BVpta).
Der BVpta und die Apothekengewerkschaft Adexa fordern eine Ausweitung der Ausbildungszeit auf drei Jahre. Im vorgelegten Entwurf des PTA-Reformgesetzes ist keine Verlängerung, dafür eine Umschichtung der Ausbildungsschwerpunkte vorgesehen. Der BVpta zeigte sich nach der Anhörung am vergangenen Freitag im BMG enttäuscht. „Wer die Notwendigkeit einer inhaltlich ausgebauten und längeren PTA-Ausbildung zur Professionalisierung negiert, stellt sich nicht nur gegen eine notwendige Reform, sondern sägt damit auch an seinem eigenen Ast“, so der Vorstand.
Die Apotheker könnten sich mit der Ablehnung kein „schlimmeres Eigentor schießen“. Denn immerhin werde der weitaus größte Teil der Arzeimittelabgaben, Beratungen und Rezepturen durch PTA geleistet. „In einer Zeit, in der in Berlin gleichzeitig ebenfalls kontrovers über ein Apothekengesetz diskutiert wird, spricht dies nicht gerade für politisches Gespür und Weitsicht.“
Bei der Anhörung sei als Gegenargument auch ein erhöhter Organisationsaufwand genannt worden. Dies ist laut BVpta zwar kurzfristig zur Einführung richtig, trägt jedoch nicht als Argument für eine Ablehnung der nötigen längeren Ausbildungszeit. Auch eine nötige Ausweitung des Lernstoffes etwa im Bereich Sterilherstellung oder Krankenhausapotheken habe zu keiner Einsicht geführt. „Die Wichtigkeit einer Angleichung und Aufwertung des Berufes zur Gewinnung von qualifizierten Schülern für die Ausbildung wurde als nicht notwendig erachtet.“
Das Ziel des PTA-Reformgesetzes, den Beruf attraktiver zu machen, werde mit der Haltung der Apotheker nicht erreicht. „Schon jetzt entscheiden sich viele erst gar nicht für eine PTA-Ausbildung oder PTA kehren den Apotheken nach kurzer Berufszeit den Rücken zugunsten anderer Arbeitgeber, die ihnen insgesamt mehr Wertschätzung entgegenbringen. Wir hätten schon erwartet, dass die Vertreter der Apotheken uns PTA bei diesen berechtigten Reformforderungen zur Ausbildungsverlängerung auch im eigenen Interesse unterstützen.“
Bei der Anhörung sei dem Berufsstand „wenig Respekt“ entgegengebracht worden. Eine Vertreterin der Apothekerschaft habe PTA wiederholt als „Mädels“ tituliert, kritisiert der Verband. „Auch wenn dies nicht die Gesinnung aller Arbeitgeber in der Apotheke repräsentieren mag oder lächelnd abgetan wird, so ist eine solche Signalwirkung während einer sachlichen Anhörung des BMG schlicht inakzeptabel.“
Laut dem Referentenentwurf sollen erfahrene PTA künftig auch ohne Aufsicht eines Apothekers selbstständiger arbeiten dürfen. Der Inhaber kann demnach ganz oder teilweise auf die Beaufsichtigung der PTA verzichten. Voraussetzung dafür ist, dass die staatliche Prüfung mindestens mit dem Gesamtergebnis „gut“ bestanden wurde, die PTA mindestens drei Jahre Berufserfahrung hat und seit mindestens einem Jahr in der Apotheke beschäftigt ist.
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