Arbeiten in Teams

Aufrechterhaltung des Betriebes trotz Quarantäne

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Berlin -

Aktuell verzeichnen viele Apotheken Ausfälle aufgrund von Isolations- und Quarantäneanordnungen. Die Berliner Apothekerkammer gibt Hinweise, wie der Apothekenbetrieb auch bei eingeschränkter Personalanzahl aufrechterhalten werden kann.

Wer muss eigentlich wann in Quarantäne? Und wie lange ist aktuell die Dauer bei angeordneter Isolation? Die Regeln ändern sich gefühlt ständig, dazu kommt, dass es je nach Bundesland Unterschiede geben kann. Ein Blick auf die aktuellen Regeln lohnt sich. Aktuell informiert die Apothekerkammer Berlin über Vorgaben und Möglichkeiten zur Aufrechterhaltung des Tagesgeschäftes bei reduzierter Mitarbeiterzahl.

Verkürzte Öffnungszeiten

Apotheken können ihre Öffnungszeiten bei hohem Krankenstand anpassen. Folgende Kernöffnungszeiten sind ohne Genehmigung möglich:

Montag bis Freitag: 9 bis 12 Uhr und 15 bis 18 Uhr
Samstag: 9 bis 12 Uhr

Des weiteren empfiehlt die Kammer die Intensivierung von Hygiene- und Abstandsregeln. Vorgaben, wie der getrennte Aufenthalt im Pausenraum, könnten erneut eingeführt oder weiterhin beibehalten werden. Auch das Arbeiten in Teams könnte eine Option darstellen. Das dauerhaft getrennte Arbeiten verfolgten zahlreiche Apotheken bereites zu Beginn der Pandemie. Im Februar vergangenen Jahres empfahl die Bundesapothekerkammer hierzu: „In Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten sind die Beschäftigten in möglichst kleine Arbeitsgruppen einzuteilen. Personenkontakte zwischen den einzelnen Arbeitsgruppen im Betriebsablauf sowie Änderungen dieser Einteilung sind auf das betriebsnotwendige Minimum zu reduzieren. Zeitversetztes Arbeiten ist zu ermöglichen, soweit die betrieblichen Gegebenheiten dies zulassen.“

Was ist jetzt anders?

Personen, die eine Booster-Impfung erhalten haben, müssen als Kontaktperson nicht mehr in Quarantäne. Es empfiehlt sich auf Symptome zu achten und die Selbsttestung zu intensivieren. Doch bleiben die Ergebnisse negativ, so kann weitergearbeitet werden. Nach der Grundimmunisierung ist die Quarantänepflicht für drei Monate aufgehoben, gleiches gilt für Genesene. Die Kammer rät dazu, dass Inhaber:innen ihren Mitarbeitenden die Booster-Impfung empfehlen sollten.

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