Atropinsulfat-Augentropfen: Stammzubereitung als Alternative Cynthia Möthrath, 21.09.2022 14:09 Uhr
Die Einwaage von kleinsten Mengen Rezeptursubstanz kann knifflig sein. Oft kommen dann Stammzubereitungen zum Einsatz, mit denen sich die benötigte Menge leichter abwiegen lässt. Die NRF-Vorschrift zu Atropinsulfat-Augentropfen erlaubt nun die Verwendung einer solchen Stammlösung. Die Herstellung wird durch diese Alternative vereinfacht.
Die Kurzsichtigkeit (Myopie) ist eine häufige behandlungsbedürftige Anomalie bei Kindern, welche das Risiko für andere schwerwiegende Augenerkrankungen erhöht. Seit 2006 wird die Prävention mit pharmakologischen Wirkstoffen untersucht. Zum Einsatz kommt unter anderem der Wirkstoff Atropin. Er antagonisiert kompetitiv den Neurotransmitter Acetylcholin und bewirkt damit eine Pupillenerweiterung und Akkomodationslähmung.
Stammlösung als Alternative zur Rezeptursubstanz
In Apotheken können zur Myopie-Prophylaxe mithilfe der NRF-Vorschrift 15.34 Atropinsulfat-Augentropfen mit einer Konzentration von 0,01 Prozent hergestellt werden. Ein Abwiegen der Rezeptursubstanz ist jedoch schwierig und oft ungenau. „Da in kleinen Rezepturansätzen für niedrig konzentrierte Atropinsulfat-Augentropfen nur sehr geringe Mengen Atropinsulfat erforderlich sind, bietet sich eine Stammlösung zur genauen Dosierung an“, schreibt das NRF.
Neben der klassischen Methode wird daher nun auch die Verwendung der Atropinsulfat-Stammlösung 0,2 Prozent (NRF S.53) erlaubt. Als Grundlage dient Wasser für Injektionszwecke, konserviert wird mit Benzalkoniumchlorid. Die Verwendbarkeitsfrist beträgt drei Monate. „Die Lösung ist gegenüber anwendungsfertigen Zubereitungen im Konzentrationsbereich 0,01 bis 0,1 Prozent zwei- bis zwanzigfach höher konzentriert“, so das NRF.
Die nach der NRF-Vorschrift hergestellten Atropinsulfat-Augentropfen haben in der unangebrochenen Flasche eine Laufzeit von sechs Monaten, nach Anbruch liegt die Aufbrauchsfrist bei vier Wochen.