Arbeitsrecht

Keine Freistellung bei Kita-Streik

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Berlin -

In den kommenden Wochen soll es wieder Warnstreiks in Kindergärten geben. Nachdem die zweite Tarifverhandlungsrunde in dieser Woche ohne Ergebnis zu Ende gegangen ist, haben mehrere Landesverbände der Gewerkschaft ver.di Streiks angekündigt. Apothekenmitarbeiter sollten sich schon jetzt um eine Betreuung kümmern – denn einfach zuhause bleiben dürfen sie nicht.

„Ein angekündigter Streik bewirkt nicht, dass die Eltern von Kleinkindern das Recht haben, der Arbeit fernzubleiben“, erklärt Minou Hansen, Leiterin der Adexa-Rechtsabteilung. Lediglich bei spontanen Streiks oder Ausfällen aus anderen Gründen – etwa einem Wasserrohrbruch in der Kita – gebe der Gesetzgeber den Eltern einen Anspruch darauf, kurzfristig und bezahlt der Arbeit fernzubleiben. Geregelt ist das in § 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

Anders im aktuellen Fall: „Ist ein Ausstand allerdings angekündigt, müssen die betroffenen Eltern im Vorweg Maßnahmen treffen“, so Hansen. Wer keine Ersatzbetreuung findet, seien es Großeltern, Babysitter oder vielleicht auch eine Notgemeinschaft mit anderen betroffenen Eltern, müsse dann entweder kurzfristig Urlaub beantragen oder Überstunden abbummeln.

Dies dürfe der Arbeitgeber zwar aus dringenden betrieblichen Gründen verweigern – im Regelfall sollte sich aber eine Lösung finden lassen, so Hansen. „Gerade wenn Streiks unbefristet angekündigt werden, ist es im Interesse beider Seiten, eine einvernehmliche Regelung zu finden.“

Der Landesverband Berlin und Brandenburg hat bereits für Montag einen ersten Warnstreik in Frankfurt angekündigt. Gegen Mittag ist eine Kundgebung vor dem Frankfurter Rathaus geplant. In den folgenden Tagen sollen Streiks in Potsdam, Cottbus, Prenzlau, Neuruppin, Oranienburg und Berlin folgen. In der Hauptstadt könnte es nicht nur in den Verwaltungen und den Kitas zu Einschränkungen kommen, sondern auch bei Vivantes, der Charité und den Bäderbetrieben.

Die Landesverbände Baden-Württemberg und Bayern wollen die Warnstreiks so planen, „dass insbesondere im Vorfeld der dritten und letzten vereinbarten Verhandlungsrunde am 28. und 29. April mit Behinderungen zu rechnen ist.“ Auch in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern werden die Beschäftigten bis zum nächsten Verhandlungstermin „verstärkt in regionale Warnstreikaktivitäten eingebunden“. Die übrigen Landesverbände haben noch keine Ankündigungen veröffentlicht.

Die Gewerkschaft fordert 6 Prozent mehr Geld und eine Anhebung der Ausbildungsvergütung um 100 Euro pro Monat. Außerdem will ver.di „den Missbrauch der sachgrundlosen Befristung von Arbeitsverträgen“ abschaffen. Das erste Angebot der Arbeitgeberseite – 3 Prozent mehr Gehalt, verteilt auf zwei Jahre – nannte ver.di-Chef Frank Bsirske „dreist und provokativ“.

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