Arbeitshilfe: Dronabinol-Taxation APOTHEKE ADHOC, 29.01.2019 13:59 Uhr
Seit März 2017 können Cannabis-Verordnungen über getrocknete Blüten oder Extrakte in standardisierter Qualität und Arzneimittel mit dem Wirkstoff Dronabinol zu Lasten der Kassen abgerechnet werden. Eine Arbeitshilfe, damit alles glatt bei der Taxierung läuft befindet sich als Download im LABOR.
Unter der Vorraussetzung alle gesetzlichen Vorgaben sind erfüllt und eine Kostenübernahme ist gesichert kann eine derartige Rezeptur herstellt werden. Aber nicht nur die Herstellung sondern auch die Preisberechnung der in der Apotheke hergestellten Dronabinol-haltigen Arzneimittel kann eine Herausforderung sein. Vor allem unter dem Gesichtspunkt, dass die Kassen die Taxationen genauer unter die Lupe nehmen. Die wichtigsten Informationen zur richtigen Berechnung sind in der Arbeitshilfe: Dronabinol-Taxation aufgeführt. Jetzt einloggen und downloaden.
Das LABOR ist ein Raum für fachliche Debatten – „powered by“ Pohl-Boskamp. Hier tauschen sich Apotheker und PTA zu fachlichen oder auch politischen Themen aus und teilen praktisches Wissen sowie nützliche Tipps miteinander. Die Diskussionen sind zeitlich begrenzt geöffnet; mehrmals pro Woche werden neue Themen aufgerufen. Aus den Ergebnissen werden Lern- und Infomaterialien wie Beratungskarten und Checklisten erstellt und allen Nutzern zum Download angeboten. Auch die Redaktion von APOTHEKE ADHOC greift die diskutierten Inhalte journalistisch auf – die Anonymität der Teilnehmer bleibt dabei selbstverständlich stets gewahrt.
Um sicherzustellen, dass die Fachgruppe unter sich diskutieren kann, werden bei der Registrierung einige Fragen zur Berufsqualifikation gestellt. So gelangt nur verifiziertes pharmazeutisches Personal in den Diskussionszirkel. Letztlich ist das Labor eine echte Chance, Arbeitsprozesse in der Apotheke praxisnah und anhand persönlicher Erfahrungen zu verbessern – von der Crowd für die Crowd eben.