BAK-Richtlinie steht

Arbeitsbögen für PTA-Azubi

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Berlin -

Die PTA-Ausbildung soll ab dem neuen Jahr erneuert werden. Dann tritt das PTA-Reformgesetz in Kraft und auch Ausbildungsapotheken müssen sich umstellen. Dafür erarbeitete die Bundesapothekerkammer (BAK) eine Richtlinie, die die Durchführung der praktischen PTA-Ausbildung regelt. „Damit bezweckt der Gesetzgeber, dass eine einheitliche Qualität der Ausbildung in diesem Ausbildungsabschnitt gesichert wird“, sagt ein Abda-Sprecher.

Die PTA-Ausbildung umfasst sechs Monate praktische Ausbildung in der Apotheke, davon mindestens drei in einer öffentlichen Apotheke. Bei Beachtung der Richtlinie ist laut Abda von einer ordnungsgemäßen praktischen Ausbildung auszugehen. Bei Abweichungen sei sicherzustellen, dass die Vorgaben für die praktische Ausbildung erfüllt würden. Diese sind gegebenenfalls gegenüber den zuständigen Behörden zu begründen.

Die Richtlinie ist an die Träger der praktischen Ausbildung wie Inhaber:innen, Träger des Krankenhauses und weitere Angehörige des pharmazeutischen Personals, die über eine pädagogische Zusatzqualifikation und über eine Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren verfügen sowie an die PTA-Auszubildenden selbst adressiert. Darin wird aufgelistet, wie die Ausbildung ablaufen soll.

Praxisanleitungen für Ausbilder:innen

Zudem gibt es 19 Arbeitsbögen mit verschiedenen Aufgabenstellungen für die Azubi. Dabei geht es unter anderem um Haltbarkeit, Lagerung und Entsorgung der Fertigarzneimittel, um Recherchen mit der Abda-Datenbank, um das Qualitätsmanagementsystem, um Arzneimittel- oder Impfberatung. Die Praxisanleitung erfolgt laut Richtlinie auf Grundlage des Ausbildungsplans, in dem die Lernziele festgehalten werden.

Mit am Tisch bei der Erarbeitung der Richtlinie saß die Apothekengewerkschaft Adexa. Die Berufsgruppe PTA sei mit der gemeinsam erarbeiteten Richtlinie für die praktische Ausbildung – das heißt mit dem Musterausbildungsplan und der Praxisanleitung – sehr zufrieden, weil sie die Ausbildung sowohl für die Ausbilder:innen in den Apothekenteams als auch für den PTA-Nachwuchs verbessern könne. „Beide Seiten können so die Phase der praktischen Ausbildung strukturierter und zielgerichteter absolvieren. Für eine höhere Attraktivität und Qualität der Ausbildung insgesamt hält Adexa aber nach wie vor eine Verlängerung der schulischen Ausbildung für notwendig“, sagt Adexa-Bundesvorstand Andreas May.

Eingebunden in die Erarbeitung waren auch der Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker (Adka), die Apothekerkammern, der Bundesverbandes der PTA (BVpta), die Arbeitsgemeinschaft „Theoretische und Praktische Ausbildung“ der Deutschen Pharmazeutischen Gesellschaft (DPhG) sowie PTA-Schulen.

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