In den sozialen Medien sammelt eine junge Apothekerin aus der Türkei gerade Sympathiepunkte. Auf einem Video sieht man, wie sie einen streunenden Hund behandelt. Das Echo im Internet ist durchweg positiv. Eine Userin schreibt: „Das kann nur die Apotheke vor Ort.“
Im Video ist ein streunender Hund zu sehen, der die Apotheke durch die geöffnete Eingangstür betritt. Wie ein echter Kunde nimmt er vor dem HV- Tisch Platz und wartet auf die pharmazeutische Fachkraft. Die lässt sich auch nicht lange bitten und bringt dem tierischen Patienten einen Napf mit Futter.
Statt sich gierig auf das Futter zu stürzen, hebt der Vierbeiner die Vorderpfote. Offensichtlich hat er sich verletzt und ist auf der Suche nach Hilfe. Die Apothekerin handelt sofort und behandelt die Verletzung mit Verbandsmaterial und Desinfektionsmittel. In einem Interview gibt sie an, dass der Hund zielgerichtet in die Apotheke kam und auf seine Verletzung aufmerksam machte. Erst nach der Behandlung fand er seinen Appetit wieder und genoss das Essen.
Das Internet reagierte auf die liebevolle Aktion der Apothekerin durchweg positiv. Nutzer schreiben: „Ich glaube noch an das Gute im Menschen. Vielen Dank an diese Apothekerin“ und „Wahnsinn dies zu sehen, wie schön, die Hilfe in der Apotheke, so berührend.“ Einige merkten jedoch an, dass ihnen diese Art der Herzlichkeit und aktiver Hilfe in deutschen Apotheken fehle. Eine Mutter schreibt, von einer Apothekerin abgewiesen worden zu sein, die sie um einen Verband für ihre Tochter bat, die sich in den Finger geschnitten hatte.
Natürlich sind Apothekenmitarbeiter, wie übrigens jedermann, zur Ersten Hilfe verpflichtet. In jeder Apotheke gibt es mindestens einen ausgebildeten Ersthelfer. Die Behandlung schwerwiegender Verletzungen fällt jedoch nicht in den Aufgabenbereich von Pharmazeuten. Auch die Gabe von Medikamenten im Notfall, etwa Asthmasprays, ist nicht zulässig. Zur Ersten Hilfe gehört in solchen Fällen das Absetzen eines Notrufes.
Gerade Schnitt- oder Schürfwunden können im Berufsalltag häufiger vorkommen. Bei der Versorgung blutender Wunden besteht immer das Risiko von Infektionen, weshalb man sich mittels Handschuhen schützen sollte. Gegen das Kleben eines Pflasters ist in der Regel nichts einzuwenden. Gerade ältere Patienten machen davon gern Gebrauch, da die Beweglichkeit der Finger oft eingeschränkt ist.
Die Behandlung von Tieren in Not, wie dem streunenden Hund aus dem Video, ist wahrscheinlich nur etwas für Hundeliebhaber. Alle anderen sollten aber einen Tierarzt in der Nähe oder den tierärztlichen Notdienst kontaktieren. Die Kommentare zu dem Video zeigen: Die Apotheke sollte nicht den Wert unterschätzen, den sie bei der Bevölkerung nach wie vor hat – als erste Anlaufstelle in medizinischen Fragen. Die Patienten kommen in die Apotheke, weil sie überzeugt sind, dort Hilfe zu erhalten. Ob man dann ein einzelnes Pflaster oder eine Schüssel Hundefutter in Rechnung stellen muss, bleibt natürlich jedem selbst überlassen.
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